Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
In Österreich wird die Religionsfreiheit durch einen klaren Rechtsrahmen bestehend aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen, Gesetzen, Verträgen und internationalen Übereinkommen geschützt. Das Bundes-Verfassungsgesetz und das Staatsgrundgesetz über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger räumen jeder Person explizit das Recht ein, den Glauben frei zu wählen, und untersagen es, Menschen aufgrund ihres Glaubens zu diskriminieren.[1] Dies schließt auch die Freiheit ein, einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft beizutreten, aus ihr auszutreten oder keiner Glaubensgemeinschaft anzugehören. Ebenso hat jeder das Recht, als Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen seinen Glauben durch Gottesdienst, Lehre, Gebet und das Befolgen religiöser Regeln auszuüben.[2]
Gemäß Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes über die Allgemeinen Rechte der Staatsbürger sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich, und Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes schreibt fest, dass niemand aufgrund der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse oder des Bekenntnisses bevorzugt werden darf.[3] Die Artikel 13 und 14 des Staatsgrundgesetzes sichern zudem das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit zu.[4] Des Weiteren ist es Personen, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, nach österreichischem Recht gestattet, einen Zivildienst leisten.[5]
Gemäß § 189 Strafgesetzbuch (StGb) ist es untersagt, die Religionsausübung zu stören.[6] Ferner werden Sachbeschädigung und Diebstahl strenger geahndet, wenn religiöse Kultstätten oder sakrale Gegenstände betroffen sind (§ 126 und 128). Der sogenannte Blasphemie-Paragraf (§ 188 StGb) untersagt es, Personen oder Sachen, die in einer im Inland bestehenden Kirche oder Glaubensgemeinschaft Gegenstand der Verehrung sind, öffentlich herabzuwürdigen oder zu verspotten. Gleiches gilt für die Glaubenslehre und für religiöse Bräuche.[7]
Laut § 283 StGb ist es verboten, öffentlich zu Gewalt oder Hass gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung aufzustacheln. Zudem stellt er öffentliche Beschimpfungen oder verächtliche Äußerungen unter Strafe, die darauf abzielen, die Menschenwürde einzelner Mitglieder dieser Gruppen zu verletzen.[8] Im Januar 2021 trat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Hass im Internet in Kraft, das Online-Kommunikationsplattformen (die gewisse Kriterien erfüllen) verpflichtet, gesetzeswidrige Inhalte innerhalb einer bestimmten Frist zu sperren.[9] Doch in einem auf Initiative der Tech-Unternehmen eingeleiteten Verfahren erklärte der Europäische Gerichtshof das Gesetz im November 2023 für rechtswidrig. Er befand, dass das Gesetz mit dem EU-Recht im Widerspruch steht. Demnach unterliegen Online-Diensteanbieter nur den Gesetzen des Landes, in dem sie ihren Hauptsitz haben. In diesem Fall hatten die betreffenden Unternehmen ihren europäischen Hauptsitz in Irland.[10]
Österreich ist ein säkularer Staat mit religiös neutraler Rechtsordnung.[11] Historisch bedingt unterhält Österreich jedoch besondere Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche. Ein 1933 mit dem Heiligen Stuhl geschlossenes Konkordat regelt unter anderem Bildungsangelegenheiten und finanzielle Fragen.[12]
Das österreichische Recht teilt Glaubensgemeinschaften in drei Kategorien ein: gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften und religiöse Vereine.[13]
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften haben unter anderem das Recht, öffentliche Gottesdienste abzuhalten, ihre inneren Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, staatlich unterstützte Privatschulen zu gründen und an öffentlichen und privaten Schulen Religionsunterricht anzubieten. Mit der gesetzlichen Anerkennung wird einer Kirche oder Religionsgesellschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch privatrechtliche Rechtsfähigkeit verliehen.[14]
Als gesetzlich anerkannt gelten Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die bereits vor 1998 Anerkennung genossen oder die eine Mitgliederzahl von mindestens 0,2 % der Bevölkerung aufweisen und seit mindestens 20 Jahren in Österreich bestehen (davon zehn Jahre in organisierter Form und fünf Jahre als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft.[15] Gemeinschaften, die diese Kriterien nicht erfüllen, können die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beantragen. Der damit verbundene Rechtsstatus ist jedoch nicht mit Rechten in Bezug auf Finanzen, Einwanderung oder Bildung verbunden. Als Voraussetzung für die Eintragung müssen diese Gemeinschaften eine Mindestmitgliederzahl von 300 im Inland ansässigen Personen vorweisen und darüber hinaus ihre Statuten sowie eine Beschreibung ihrer religiösen Lehrsätze vorlegen. Über die Eintragung entscheidet das Kultusamt im Bundeskanzleramt.[16]
Der schulische Religionsunterricht für Angehörige der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften wird von der Bundesregierung finanziell gefördert. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist Pflicht. Schüler können sich auf Antrag vom Religionsunterricht befreien lassen, wobei bei Kindern unter 14 Jahren das Einverständnis der Eltern erforderlich ist. Für Schüler, die sich gegen den Religionsunterricht entscheiden, wird Ethikunterricht angeboten. Darüber hinaus ist das Thema Toleranz, insbesondere religiöse Toleranz, sowohl an öffentlichen als auch an privaten Schulen im Lehrplan fest verankert, auch im Deutsch- und im Geschichtsunterricht.[17]
Nach österreichischem Recht ist es verboten, in der Öffentlichkeit das Gesicht vollständig zu verschleiern, wobei für kulturelle, gesundheitliche oder berufliche Zwecke Ausnahmen gelten. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind darauf ausgerichtet, die Integration und das friedliche Miteinander zu fördern. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet. Angehörigen von Glaubensgemeinschaften ist es gestattet, sich bei der Aufnahme von Fotos für amtliche Ausweise mit einer religiösen Kopfbedeckung ablichten zu lassen, wobei das Gesicht sichtbar sein muss.[18] Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 dürfen privatwirtschaftliche Unternehmen das Tragen von religiöser Bekleidung und religiösen Symbolen verbieten, sofern die Regeln neutral für alle Mitarbeitenden gelten.[19]
Im Jahr 2021 novellierte Österreich das Islamgesetz. Es wurde eine „Islam-Landkarte“ eingeführt und eine Beobachtungsstelle für den politischen Islam eingerichtet. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung als Reaktion auf den Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien ergriffen.[20] Die „Islam-Landkarte“ soll bezüglich der islamischen Einrichtungen in Österreich Transparenz schaffen. Doch muslimische Gruppen äußerten Bedenken, dass die Karte von Extremisten missbraucht werden könnte, um Einrichtungen ins Visier zu nehmen.[21] Zudem sieht das Gesetz die Registrierung aller Imame des Landes vor und verbietet Symbole, die mit extremistischen Organisationen in Verbindung stehen. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit verbessern und die Integration fördern. Sie haben aber auch Debatten über mögliche Auswirkungen auf die Religionsfreiheit und auf die in Österreich lebenden Muslime ausgelöst.[22]
Als Reaktion auf die weltweite Zunahme von Angriffen auf religiöse Minderheiten richtete das Bundeskanzleramt im Oktober 2023 die Ombudsstelle für den Schutz verfolgter religiöser Minderheiten als Teilbereich des Kultusamtes ein. Im Mai 2024 ging daraus die eigenständige Stabstelle „Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten“ hervor. Die Aufgabe der nun in der Sektion II des Kanzleramts angesiedelten Stabstelle ist es, die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit zu fördern und sich weltweit für die Rechte verfolgter religiöser Minderheiten einzusetzen.[23]
Österreich galt lange als ein katholisches Land. Doch der Anteil der praktizierenden Katholiken an der Gesamtbevölkerung ist inzwischen auf drei Prozent geschrumpft. Dagegen stieg der Anteil der Muslime auf über acht Prozent.
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Im Jahr 2023 verzeichneten die österreichischen Polizeibehörden 700 religiös motivierte Straftaten. Davon waren 263 gegen Juden, 229 gegen Muslime, 150 gegen Christen und 58 gegen Angehörige anderer Glaubensrichtungen gerichtet.[24] In der Liste der häufigsten vorurteilsmotivierten Gewaltdelikte lag die Kategorie „Religion“ nach den Kategorien „Weltanschauung“ und „nationale oder ethnische Herkunft“ im Jahr 2023 auf Platz drei.[25]
Der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wurden auch von zivilgesellschaftlichen Stellen Fälle von Hasskriminalität gemeldet. Ausgewiesen wurden 42 islamfeindliche Straftaten, darunter 19 Körperverletzungen, 19 Sachbeschädigungen und vier Drohungen. Zudem wurden 39 antisemitische Straftaten verzeichnet, davon 19 Körperverletzungen, 17 Sachbeschädigungen und drei Drohungen. Bei den insgesamt 22 registrierten antichristlichen Straftaten handelte es sich um 13 Sachbeschädigungen, sieben Drohungen und zwei Fälle von Körperverletzung.[26]
Die Antisemitismus-Meldestelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG Wien) verzeichnete 2023 insgesamt 1.147 antisemitische Vorfälle, deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. 2022 waren 719 Vorfälle und 2021 insgesamt 965 Vorfälle dokumentiert worden. Der steile Anstieg von 59,5 Prozent im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen eine Folge des Terroranschlags der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Vor dem Angriff waren 1,55 Vorfälle pro Tag gemeldet worden. Unmittelbar nach dem Angriff, im Zeitraum vom 7. Oktober bis 31. Dezember 2023, stieg die Zahl auf 8,31 Vorfälle pro Tag.[27]
Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2024 fort: In der ersten Jahreshälfte registrierte die IKG 808 antisemitische Vorfälle, darunter Körperverletzungen, Drohungen, Vandalismus und Hassreden.[28] Die Zahl der Fälle körperlicher Gewalt stieg im ersten Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum von sechs auf 16; die Zahl der Drohungen von vier auf 22. Die meisten dieser Vorfälle standen mit der israelfeindlichen Stimmung im Zusammenhang. Ein weiteres Motiv war Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust.[29]
Die IKG geht davon aus, dass viele Vorfälle nicht gemeldet werden und die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen. Aufgrund der Art und Weise, wie der Angriff vom 7. Oktober 2023 von einigen Agitatoren öffentlich gefeiert wurde, erleben viele Opfer ein Klima der Angst und haben Bedenken, Vorfälle zu melden. In Wien tanzten Menschen am Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz auf dem Ballhausplatz. Ein mit palästinensischen Flaggen geschmückter Autokorso führte durch den 2. Wiener Gemeindebezirk, der für seinen hohen jüdischen Bevölkerungsanteil bekannt ist. Vorfälle dieser Art werden als gezielte Einschüchterung wahrgenommen und schüren unter den jüdischen Einwohnern Ängste.[30]
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Regierung mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, darunter die „Nationale Strategie gegen Antisemitismus“ mit 38 Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Sicherheit und Zivilgesellschaft. Im März 2024 startete das Maßnahmenpaket „Antisemitismus online“ mit dem Ziel, Hasspostings im Netz entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit mit Online-Plattformen zu stärken.[31] Zudem bezogen Regierungsvertreter gegen antisemitische Vorfälle öffentlich Stellung. So auch Bundeskanzler Karl Nehammer, der den Anschlag auf den jüdischen Teil des Zentralfriedhofs in Wien im November 2023 scharf verurteilte.[32]
In ihrem Jahresbericht 2023 wies die Dokumentationsstelle Politischer Islam insbesondere nach den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 auf eine besorgniserregende Zunahme des Antisemitismus unter den Muslimen hin.[33]
Die Beobachtungsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Christen in Europa (OIDAC Europe) verzeichnete im Berichtszeitraum in Österreich 31 christenfeindliche Vorfälle, darunter körperliche Gewalt, Einbrüche, Brandanschläge und Vandalismus gegen Kirchen und öffentliche christliche Symbole.[34]
Der christliche Missionar Lahzy Hefzalla Girgis berichtete, dass er regelmäßig Morddrohungen erhielt und körperlich angegriffen wurde, weil er mit der Botschaft „Jesus ist Gott“ für seinen christlichen Bücherstand warb, den er in verschiedenen Bezirken Wiens aufgestellt hatte. Am 5. Mai 2023 wurde er an seinem Stand von einer Menschengruppe bedrängt und es wurden Bibeln gestohlen.[35] Am 28. Februar 2024 wurde er von zwei Männern mit Pfefferspray attackiert, so dass er im Krankenhaus behandelt werden musste.[36]
Am 16. Juli 2023 mussten sich zwei Jugendliche in der Stadt Leoben vor Gericht verantworten, weil sie einen Anschlag auf die Mittelschule Bruck geplant hatten. Sie hatten „alle Christen einer Klasse erschießen“ wollen, und sie behaupteten, Christen zu töten hätte sie „ins Paradies gebracht“.[37]
Im Dezember 2023 erhielt das Stift Heiligenkreuz einen Drohanruf mit der Forderung: „Konvertiert zum Islam, oder ich bombe euch weg.“[38]
Im Juli 2023 wurden in einem Gebetsgarten in Wien eine Jesus- und eine Marienstatue enthauptet.[39]
Im Juli 2024 steuerte ein Mann einen Lkw in das Gebäude der rumänischsprachigen Pfingstkirche ELIM in Brunn am Gebirge.[40] Der Fahrer, der laut Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung leidet, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.[41]
Die Dokustelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 1.522 rassistisch motivierte Angriffe gegen Muslime und als Muslime wahrgenommene Personen. Das ist die höchste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2015. Ein besonders starker Anstieg wurde nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 beobachtet.[42]
Im Mai 2023 verzeichnete die Dokustelle einen deutlichen Anstieg der gemeldeten Vorfälle rund um das Thema Schule, der mit einer fragwürdigen Studie unter muslimischen Schülern im Zusammenhang steht.[43] Darüber hinaus wurde in dem Bericht festgestellt, dass Mädchen und Frauen aufgrund der Tatsache, dass sie Kopftuch tragen, in unverhältnismäßig hohem Maße von islamfeindlichen Vorfällen betroffen waren.[44]
Zwei Drittel der dokumentierten Fälle fanden im Online-Bereich statt, ein Drittel im Offline-Bereich. Bei 87,8 Prozent der Online-Fälle handelte es sich um das Schüren von Hass, wobei Muslime entwürdigt und Tiervergleichen ausgesetzt wurden.[45]
Zum Beispiel wurde von muslimischen Frauen berichtet, die ein Schwimmbad verlassen mussten, weil sie einen Ganzkörperbadeanzug (Burkini) trugen, der als unangemessene Badebekleidung gewertet wurde. In einem anderem Fall wurden zwei Menschen, eine 46-jährige Frau mit Kopftuch und ein 26-jähriger Mann, mit einem Luftgewehr beschossen.[46]
Im September 2023 legte ein Unbekannter einen Schweinekopf am Eingang einer Moschee in Graz ab. Die Moschee ist der Türkisch-Islamischen Union Österreichs (ATIB) angeschlossen. Die ATIB, der türkische Botschafter und die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ) verurteilten die Tat.[47]
Im Februar 2023 wurde die ATIB in einem Bericht des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) erwähnt, den die Bundesregierung und der UNHCR ins Leben gerufen haben, um die Integration von Einwanderern in die österreichische Gesellschaft zu fördern. Der Hauptautor Heiko Heinisch zählt die ATIB zu den drei einflussreichsten Organisationen des internationalen Islamismus in Österreich, die die soziale Integration ihrer Mitglieder aktiv behindern. Besonders besorgt äußert sich der Bericht über die von der IGGÖ kontrollierten Al-Hidaya Moschee in Wien, die „Österreich und die österreichische Gesellschaft, ihre Werte, ihre Gesetze und ihre Verfasstheit“ prinzipiell ablehnt.[48]
Im Mai 2023 distanzierten sich der österreichische Bildungsminister, Martin Polaschek, und der Rektor der Universität Wien, Sebastian Schütze, öffentlich von einer umstrittenen Studie, die das Institut für Islamisch-Theologische Studien der Universität durchgeführt hatte. Im Rahmen der Studie wurden muslimische Schüler unter anderem gefragt, inwieweit sie Aussagen wie diesen zustimmen: „Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich küssen“ und „Wenn Frauen in der Öffentlichkeit Miniröcke oder freizügige Kleidung tragen, signalisieren sie sexuelle Bereitschaft“. Die IGGÖ und andere Organisationen kritisierten den tendenziösen Aufbau der Studie, die nicht kindgerechte Aufbereitung und insbesondere den Umgang mit sensiblen sozialen und kulturellen Themen.[49]
Im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 wurde die rechtsextreme Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) wegen ihrer migrantenfeindlichen Rhetorik, insbesondere wegen der Forderung nach einer „Remigrationspolitik“, kritisiert, die sich gegen Menschen mit Migrationshintergrund richtet.[50] Der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, bezeichnete den Wahlkampfslogan der FPÖ, „Euer Wille geschehe“, der mit einem Zitat aus der Bibel spielt, als respektlos.
Auch die österreichische Gesellschaft insgesamt stand im Berichtszeitraum im Visier islamistischer Extremisten. Bei einer Razzia am 7. August 2024 beschlagnahmten Sondereinsatzkräfte Falschgeld im Wert von 21.000 Euro, große Hieb- und Stichwaffen und Material für den Bombenbau. Zwei junge Männer mit Wurzeln im Balkan und in der Türkei wurden daraufhin festgenommen. Der eine von ihnen hatte sich der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen und der andere hatte die islamistische Tawhid-Moschee in Wien besucht. Die beiden hatten einen großen Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien geplant. Trotz etwa 200.000 verkaufter Tickets sagte der Veranstalter das Konzert ab, nachdem die Polizei ermittelt hatte, dass ein Terrorverdächtiger sich als Mitarbeiter am Veranstaltungsort eingeschleust hatte.[51]
Im Februar 2025 stach ein Syrer, der ebenfalls mit dem IS in Verbindung stand, in Villach auf Passanten ein. Er tötete einen 14-jährigen Jungen und verletzte fünf weitere Personen. Im selben Monat nahm die Polizei einen Jugendlichen mit türkischen Wurzeln fest, der einen Anschlag auf einen Wiener Bahnhof geplant hatte.[52]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Österreich achtet nach wie vor die Religionsfreiheit und schützt dieses Menschenrecht durch einen umfassenden Rechtsrahmen. Insbesondere das Bundes-Verfassungsgesetz und strafrechtliche Bestimmungen tragen dazu bei, dass Menschen ihren Glauben in einer neutralen und sicheren Umgebung ausüben können.
Doch trotz dieser guten rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen die Fälle von Diskriminierung und die hassmotivierten Straftaten gegen Juden, Muslime und Christen der jüngsten Zeit, dass es nach wie vor große Herausforderungen gibt.
Die Zunahme antisemitischer und antimuslimischer Vorfälle in der Folge des Hamas-Angriffs vom Oktober 2023 hat die Spannungen unter den betroffenen Glaubensgemeinschaften verschärft und eine Atmosphäre der Angst geschaffen. Trotz verschiedener Initiativen der Bundesregierung wie die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und Maßnahmen gegen die Verbreitung von Hetze im Internet kommt es sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich weiterhin zu diskriminierenden Vorgängen. Weitere Schritte scheinen also notwendig zu sein.
Die Bemühungen Österreichs, die religiöse Toleranz durch Bildung und gesetzliche Maßnahmen zu fördern, sind von entscheidender Bedeutung. Sie müssen aber kontinuierlich angepasst werden, damit sie ihre volle Wirkung entfalten können. Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Spannungen haben die Bundesbehörden konkrete Maßnahmen ergriffen und Beobachtungsstellen eingerichtet, um Gläubige besser zu schützen. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten.
Quellen