ANGOLA
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
In Angolas Verfassung ist die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben. So besagt Artikel 10, Abschnitt 2: „Der Staat erkennt die unterschiedlichen Glaubensrichtungen an und achtet diese, sodass sie ihre Tätigkeiten frei ausüben und organisieren können, sofern sie sich an die Verfassung und Gesetze der Republik Angola halten.“[1]
Kommt es zu Änderungen der Verfassung, muss nach Artikel 236 (g) außerdem „der säkulare Charakter des Staates und der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat“ geachtet werden.[2] Darüber hinaus muss der Staat den Schutz von „Kirchen und Glaubensgemeinschaften, ihren Gebetsstätten und Gegenständen der Anbetung gewährleisten, sofern sie die Verfassung und die öffentliche Ordnung nicht gefährden“ (Artikel 10, Abschnitt 3). Artikel 41 sieht zudem die Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit vor und erkennt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung an.
Das Gesetz 12/19 zur Religions- und Kultusfreiheit vom 14. Mai 2019 ersetzt das Gesetz 02/04 zur Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit vom 21. Mai 2004. Das Gesetz 12/19 legt die Voraussetzungen für die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften in Angola fest. So muss zunächst ein formaler Antrag auf Anerkennung gestellt werden, inklusive beglaubigter Kopien der Statuten und Gründungsdokumente, auf Portugiesisch verfasst oder ins Portugiesische übersetzt. Als nächstes müssen Religionsgemeinschaften eine Legitimitätserklärung der für religiöse Angelegenheiten zuständigen Stelle in ihrem Ursprungsland vorlegen.
Darüber hinaus müssen für die Registrierung mindestens 60.000 Unterschriften vorgelegt werden, wobei aus jeder einzelnen Provinz Angolas mindestens 1.000 Unterschriften stammen müssen. Gültig sind die Unterschriften von volljährigen angolanischen Bürgern oder volljährigen ausländischen Einwohnern. Weitere vorzulegende Dokumente umfassen gültige Reisepässe und den Nachweis eines festen Wohnsitzes bei ausländischen Einwohnern sowie ein polizeiliches Führungszeugnis, welches vom angolanischen Konsulatsservice im Ursprungsland der religiösen Gruppe bestätigt werden muss. Geistliche müssen zudem eine offiziell bestätigte Vermögens- und Einkommenserklärung vorlegen. Dem Antrag muss ein Bauplanentwurf für eine Gebetsstätte beiliegen. Der Staat behält sich das Recht vor, weitere Dokumente und Informationen anzufordern. Dazu gehören auch Informationen zu Glaubenslehre und religiösen Praktiken der Glaubensgemeinschaft.[3]
Die Ausarbeitung und Umsetzung von Gesetzen zur Gewissens-, Religions- und Kultusfreiheit unterliegt dem Institut für religiöse Angelegenheiten INAR (National Institute for Religious Affairs), einer administrativ und finanziell autonomen staatlichen Einrichtung, die Teil des Kultur- und Tourismusministeriums ist.[4]
Nur bereits registrierten Gruppen ist es erlaubt, eigene Schulen und Gebetsstätten zu unterhalten, auch wenn dieses Gesetz nicht immer umgesetzt wird. In öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht nicht Teil des angolanischen Lehrplans. An Privatschulen hingegen darf Religion gelehrt werden.[5] Karfreitag, Ostersonntag und der erste Weihnachtstag sind von der Regierung als Feiertage anerkannt. Ausschließlich christliche Feiertage gelten als gesetzliche Feiertage.[6]
Angola ist seit 1992 Unterzeichner des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.[7]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Die muslimische Gemeinschaft in Angola hat ihren Unmut darüber geäußert, dass trotz mehrerer Versuche, die staatlichen Kriterien zu erfüllen, die Regierung nicht willens scheint, den Islam offiziell anzuerkennen.
Altino da Conceição, der Vorsitzende des Islamrates CIM in Angola, gab im September 2023 an, dass etwa 100.000 Menschen im Land praktizierende Muslime seien. Nichtsdestotrotz werde die Religion aufgrund „mangelnden politischen Willens“ nicht anerkannt. Er führte aus, dass die offizielle Anerkennung des Islam erstmalig am 8. August 1978 beantragt wurde, jedoch ohne Erfolg. Erst 2018 sei der Islam zur Liste der Religionen hinzugefügt worden, die auf Anerkennung warten. Ungeachtet dessen sei es so, dass „jeden Tag viele Angolaner und ausländische Bürger zum Islam konvertieren oder dem Islam beitreten“.[8] Es gibt etwa 200 Moscheen im ganzen Land, außer in der Provinz Bié. Neben der Frustration über den mangelnden Fortschritt erkannte Altino auch an, dass sich die Lage der Religionsfreiheit im Land verbessert habe und die in der Vergangenheit gängigen Schließungen von Moscheen nicht mehr vorkämen.
Im August 2021 erklärte der Direktor des INAR, Francisco de Castro Maria, dass die Anerkennung des Islam abhängig sei von der Vereinigung der unterschiedlichen Strömungen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft im Land. Solange die Differenzen bestehen bleiben, könne die Regierung keine Anerkennung aussprechen.[9] In einer Rede in der Ibad-Al-Rahman-Moschee im November 2023 sagte Aminuddin Muhammad, Präsident des Islamrats von Mosambik, dass die angolanischen Behörden in der Praxis so handelten, als wäre der Islam bereits anerkannt.[10] Nichtdestotrotz betonte er, dass ohne offizielle Anerkennung die Entwicklung gesellschaftlicher Aktivitäten von Muslimen eingeschränkt sei.[11]
Im Mai 2023 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Regulierung der Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Laut einigen Experten, darunter drei UN-Berichterstatter, stellt das Gesetz eine unverhältnismäßige Einschränkung für NGOs dar.[12]
Im August 2023 wurde mit Erzbischof Germano Penemote zum ersten Mal ein gebürtiger Angolaner zum Apostolischen Nuntius ernannt. Von den Katholiken im Land wurde dies als Meilenstein in der Geschichte der angolanischen Kirche gefeiert.[13]
Im November 2023 veröffentlichte das Weiße Haus ein Informationsblatt zu den Beziehungen zwischen den USA und Angola und zur Rolle der USA in der Unterstützung des Landes in Wirtschafts- und Sicherheitsfragen. In dem Statement unterstrich die US-Regierung u.a. ihre Entschlossenheit, die angolanische Regierung weiterhin in ihren Bestrebungen zu unterstützen, das Recht der angolanischen Bürger auf Religionsfreiheit bzw. auf freie Ausübung der Religion zu schützen.[14]
Im März 2024 erkannte die Regierung die „Neue Kirche des Königreichs Gottes in Angola“ (IRDA) an, welche die „Universalkirche des Königreichs Gottes“ (IURD) ersetzt. Gleichzeitig wurde die Übertragung aller Vermögenswerte von der alten auf die neue Einrichtung bestätigt. Seit 2019 hatte die IURD in Angola mit einer schweren internen Krise zu kämpfen, welche zu einer Spaltung zwischen angolanischen und brasilianischen Kirchenoberhäuptern führte. Die angolanische Führung der Kirche beschuldigte die brasilianische Führung der rassistischen Diskriminierung sowie der Durchführung von Vasektomien bei lokalen Geistlichen. Als Reaktion übernahmen angolanische Bischöfe und Geistliche die Kontrolle über Kirchengebäude und beendeten die Zusammenarbeit mit der brasilianischen Führung. Durch eine Intervention der angolanischen Regierung wurde daraufhin die brasilianische Führung offiziell abgesetzt und die neue angolanische Führung anerkannt. Im Anschluss änderte die angolanische Fraktion den Namen zu „Kirche des Königreichs Gottes in Angola“, während die brasilianische Fraktion weiter unter dem ursprünglichen Namen IURD agiert.[15]
Im Juli 2024 trafen sich João Lourenço, der Präsident Angolas, und Erzbischof José Manuel Imbamba, der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz von Angola und São Tomé (CEAST), um die Rolle der Religion für Gesellschaft und Familie zu besprechen. In einem anschließenden Interview sagte der Erzbischof, er und der Präsident hätten „religiöse Probleme analysiert, die den sozialen Frieden und die Integrität angolanischer Familien gefährden, insbesondere vor dem Hintergrund der Rahmenvereinbarung (2019) über die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Angola“.[16] Der Erzbischof betonte auch, das Land brauche eine „gesellschaftliche, politische, spirituelle, wirtschaftliche und rechtliche Transformation, damit Angola zum Jahrestag seines 50-jährigen Bestehens neugeboren wird, und zwar im Sinne von Inklusion, dem Prinzip einer Leistungsgesellschaft und Geschwisterlichkeit“.[17]
In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Fides im September 2024 betonte der Bischof der Diözese Lwena, Martín Lasarte Topolansky, dass die Herausforderungen in Angola andere seien als jene in westlichen Staaten. Ein niedriger Bildungsgrad, eine Unterversorgung in einigen Dienstleistungssektoren, Lepra und sich ausbreitende aggressive Sekten seien für die katholische Gemeinschaft in Angola Anlass zur Sorge. Während Säkularisation in Europa ein ernsthaftes Problem sei, habe die angolanische Kirche mit Themen wie Erstevangelisierung, Laienausbildung und interreligiösem Dialog sowie dem rapiden Zuwachs verschiedener Sekten zu kämpfen. Er drückte zudem seine Sorge über den muslimischen Einfluss im Land aus und führte Beispiele von christlichen Frauen an, die muslimische Männer heirateten, was zur Folge habe, dass ihre Kinder in vorwiegend muslimischen Ländern aufwüchsen und mit extremistischen Ansichten nach Angola zurückkehrten. Darüber hinaus erwähnte er die Verbreitung neo-pentekostaler Sekten, die unabhängig agierten, oftmals sogar ohne einen Dialog mit anderen lokalen evangelikalen Kirchen. Der Glaube an Magie und Hexerei bestünde weiterhin und führe in bestimmten Regionen zu Gewaltakten und Morden, was den pastoralen Auftrag der Kirche zusätzlich erschwere.[18]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Grundsätzlich ist die Religionsfreiheit in Angola gesichert. Nichtdestotrotz gab es im Beobachtungszeitraum gewisse Herausforderungen, darunter die Kritik seitens der muslimischen Gemeinschaft bezüglich der noch ausstehenden Anerkennung ihrer Religion, die Ausbreitung verschiedener Sekten und die Möglichkeit radikalislamistischer Entwicklungen. Die Perspektiven für die Religionsfreiheit bleiben unverändert, wobei die Situation eine genaue Überwachung erfordert.
Quellen