Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Präambel der bahamaischen Verfassung betont die Achtung christlicher Werte und der Rechtsstaatlichkeit[1] und schreibt die Oberhoheit Gottes sowie die individuellen Grundrechte und -freiheiten jedes Einzelnen fest.
Nach Artikel 15 der Verfassung hat jede Person ungeachtet der Ethnie, Herkunft, politischen Überzeugung, Hautfarbe, des Glaubens oder Geschlechts Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Gewissens-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Rechte und Freiheiten anderer und das öffentliche Interesse gewahrt bleiben.
Das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird in Artikel 18 anerkannt.
Artikel 22, Absatz 1 legt fest, dass ein jeder ungehindert sein Recht auf Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit ausüben darf. Gleichermaßen besteht das Recht, die Religion und Weltanschauung zu wechseln und diese durch Gottesdienste, Lehre, Ausübung und das Befolgen religiöser Regeln (öffentlich wie privat, allein oder mit anderen) zu bekunden und zu verbreiten.
Artikel 22, Absatz 2 besagt, dass niemand, der eine Bildungseinrichtung besucht, ohne eigene Zustimmung (oder die des Vormunds bei Personen unter 18 Jahren) gezwungen werden kann, am Religionsunterricht, religiösen Zeremonien oder Ritualen fremder Religionen teilzunehmen. Ferner darf laut Artikel 22, Absatz 4 niemand zur Ablegung eines Eides gezwungen werden, der dem persönlichen Glauben widerspricht oder gegen die eigene Religion oder Weltanschauung verstößt.
Gemäß Artikel 22, Absatz 3 darf keine Religionsgemeinschaft oder Konfession daran gehindert werden, ihren Mitgliedern Religionsunterricht zu erteilen, unabhängig davon, ob die Gemeinschaft staatliche Zuschüsse erhält oder nicht.
Im Mai 2024 wurde im Parlament die sogenannte Cannabis Bill, ein Gesetzesentwurf zum Umgang mit Cannabis, eingebracht. Im Falle einer Verabschiedung würde das Gesetz die Verwendung von Cannabis aus medizinischen und religiösen Gründen sowie zu Forschungszwecken erlauben, wie es in Artikel 4 zusammen mit anderen Zielen des Gesetzesentwurfs beschrieben ist.[2]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Im August 2023 entschied der Oberste Gerichtshof über eine Verfassungsbeschwerde, die im Zusammenhang mit dem Besitz einer kleinen Menge indischen Hanfs (Cannabis) erhoben wurde. Dieser ist nach der Gesetzgebung über gefährliche Drogen, dem Dangerous Drug Act 2000 (DDA), als gefährliche Droge eingestuft. Der Kläger hingegen verstand ihn als heiliges Kraut für den sakramentalen Gebrauch in seinem Glauben als Rastafari. Das Gericht räumte daraufhin ein, dass die aktuelle Gesetzgebung den Gebrauch von Cannabis aus religiösen Gründen nicht vorsieht und diese Tatsache den Kläger in seinem Recht auf Religionsausübung einschränken könnte. Gleichzeitig erachtete das Gericht die in Frage stehenden Bestimmungen des DDA als notwendig, um politische Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit zu erreichen. Letztendlich wies das Gericht die Klage aus Mangel an überzeugenden Beweisen ab, die für eine Einschränkung des Gesetzes aus religiösen Gründen sprechen würden.[3]
Im Oktober 2023 kam es zu einer Kontroverse zwischen der University of The Bahamas und dem Christlichen Rat. Grund dafür war eine von der LGBTIQ+-Gemeinschaft an der Universität organisierte Dialogveranstaltung im Rahmen der Pride Week. Der Universität zufolge fallen solche Veranstaltungen unter den nationalen Bildungsauftrag an Orten mit akademischer Freiheit. Der Christliche Rat erklärte, er habe im Allgemeinen keine Einwände gegen diese Art der Veranstaltungen, wies aber darauf hin, dass die Universität nicht zu einem Propagandainstrument für Sonderinteressen werden dürfe.[4]
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 brachten einige lokale Geschäfte Ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft durch das Anbringen des Davidsterns zum Ausdruck.[5]
Im April 2024 forderten Vertreter der Rastafari kostenlose Lizenzen für den Cannabisanbau als Entschädigung für die jahrelange Diskriminierung und Kriminalisierung.[6] Diese Forderung war das Ergebnis wiederholter Anträge der Rastafari-Gemeinschaft, die ihre Sorge über die Auswirkungen eines Verbots der Verwendung von Marihuana bei religiösen Zeremonien zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem Kirchenvertreter, Legalisierungs-Befürworter und -Gegner, die Leiter der Rastafari-Gemeinschaft und andere in dieser Angelegenheit gehört worden waren,[7] wurde im Mai 2024 der Gesetzesentwurf zum Umgang mit Cannabis (Cannabis Bill) im Parlament eingebracht. Im Falle einer Verabschiedung würde das Gesetz die Verwendung von Cannabis aus medizinischen und religiösen Gründen sowie zu Forschungszwecken erlauben.[8]
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zu Kuwait veranstalteten Vertreter beider Länder im April 2024 ein Fastenbrechen (Iftar) in der bahamischen Jamaa' Ahlus-Sunnah Moschee. Der Generaldirektor des Außenministeriums erklärte, dass „die kulturelle Diplomatie ein sehr wichtiger Aspekt von Beziehungen zwischen Staaten und Religionsgemeinschaften ist“.[9]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
In den Jahren 2023 und 2024 wurden keine Fälle von religiöser Intoleranz oder Diskriminierung gemeldet. Für die Rastafari-Gemeinschaft stellt der Gesetzesentwurf zum Umgang mit Cannabis eine positive Entwicklung dar, auch wenn eine Entscheidung hier noch aussteht. Es gab keine wesentlichen Änderungen und die Aussichten für die Religionsfreiheit sind positiv.
Quellen