BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Im Jahr 1995 wurde das „Allgemeine Rahmenübereinkommen für Frieden in Bosnien und Herzegowina“ (gemeinhin bekannt als Abkommen von Dayton) in Paris unterzeichnet, das den dreijährigen Bürgerkrieg beendete. Aus diesem Abkommen geht der heutige Staat Bosnien und Herzegowina hervor, der aus zwei Teilgebieten besteht: der Föderation Bosnien und Herzegowina, die den Westen und das Zentrum des Landes umfasst und überwiegend von katholischen Kroaten und muslimischen Bosniaken bewohnt ist; und der Republika Srpska, die im Norden und Osten gelegen ist und in der vor allem orthodoxe Serben leben. Diese beiden Hauptregionen haben jeweils ihren eigenen Präsidenten, ihre eigene Regierung, ihr eigenes Parlament und ihre eigene Polizei.[1] Darüber hinaus wurde 1999 mit dem Brčko-Distrikt im Nordosten des Landes eine weitere administrative Einheit geschaffen, die offiziell von den anderen beiden Entitäten gemeinschaftlich verwaltet wird, de facto aber ein selbstverwaltetes Gebiet ist.[2] Über den Entitäten steht der Gesamtstaat, dessen Oberhaupt ein dreiköpfiges Staatspräsidium mit rotierendem Vorsitz bildet (siehe Artikel V der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, die dem Abkommen von Dayton als Annex 4 beigefügt ist).[3]
Gemäß der letzten Volkszählung (2013) setzt sich die Bevölkerung Bosnien und Herzegowinas wie folgt zusammen: Bosniaken: 50,1 %; Serben: 30,8 %; Kroaten: 15,4 %; Andere: 3,7 %.[4] Die meisten Bürger identifizieren sich mit einer der drei größten ethnischen Gruppen des Landes: Kroaten sind überwiegend katholische, Serben meist orthodoxe Christen und Bosniaken größtenteils Muslime.[5]
Im „Gesetz über die Religionsfreiheit und die Rechtsstellung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Bosnien und Herzegowina“ aus dem Jahr 2004 ist die Trennung von Kirche und Staat in Artikel 14 festgeschrieben.[6] Dieses Gesetz garantiert Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 1), verleiht Kirchen und Religionsgemeinschaften Rechtspersönlichkeit (Art. 2, Abs. 3) und verbietet jegliche Form der Diskriminierung von Religionsgemeinschaften (Art. 2, Abs. 1). Des Weiteren bildet es die Grundlage für die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften (Kapitel IV).
Artikel 16, Absatz 1 des Gesetzes sieht vor, dass ein einheitliches Register für alle Religionsgemeinschaften beim Justizministerium geführt wird. Für die Dokumentation von Verstößen gegen die Religionsfreiheit ist wiederum das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge zuständig (Art. 17). Vier Religionsgemeinschaften und Kirchen sind gesetzlich als „traditionell“ anerkannt: die Islamische Gemeinschaft, die Serbisch-Orthodoxe Kirche, die Römisch-katholische Kirche und die Jüdische Gemeinschaft (Art. 8, Abs. 2). Jede Gruppe von 300 volljährigen Bürgern kann die Registrierung als neue Kirche oder Religionsgemeinschaft beim Justizministerium schriftlich beantragen (Art. 18, Abs. 1 u. 2). Das Ministerium muss binnen dreißig Tagen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung fällen, gegen die beim Ministerrat Berufung eingelegt werden kann.[7]
Darüber hinaus sichert das Gesetz jedem Bürger das Recht auf religiöse Bildung zu. Die verschiedenen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften benennen offizielle Vertreter, die für den Religionsunterricht an allen öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen sowie für die Lehre der Religionswissenschaften an Hochschulen verantwortlich sind (Art. 4, Abs. 1).[8]
Am 19. April 2006 wurde der „Grundlagenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Bosnien und Herzegowina“ unterzeichnet; er trat am 25. Oktober 2007 in Kraft.[9] Der Vertrag erkennt die öffentliche Rechtspersönlichkeit der Katholischen Kirche an (Art. 2) und verleiht ihr eine Reihe von Rechten, u. a. das Recht, Schulen (Art. 14, Abs. 1) und Wohltätigkeitseinrichtungen (Art. 17, Abs. 1) zu gründen sowie Religionsunterricht in allen Schulen anzubieten (Art. 16, Abs. 1). Auch die wichtigsten katholischen Feiertage werden offiziell anerkannt (Art. 9, Abs. 1). Darüber hinaus sieht der Vertrag die Einrichtung einer Gemischten Kommission vor, die sich mit weiteren Fragen befassen soll (Art. 18, Abs. 2). Allerdings hat Bosnien und Herzegowina es versäumt, diese Kommission nach dem Regierungswechsel infolge der letzten Wahlen wieder einzusetzen. In ähnlicher Weise wurde auch die Gemischte Kommission mit der Serbisch-Orthodoxen Kirche nicht erneut eingerichtet.[10]
Seit 2010 bemüht sich auch die Islamische Gemeinschaft um eine Formalisierung ihrer Beziehungen zum Staat und hat einen entsprechenden Entwurf für ein Abkommen vorgelegt. Dieser wurde 2015 vom Ministerrat gebilligt und dem Staatspräsidium zur abschließenden Genehmigung vorgelegt, wurde jedoch aufgrund von Verzögerungen bisher nicht in Kraft gesetzt. Im Februar 2023 warf die Islamische Gemeinschaft der politischen Führung vor, das Abkommen zu blockieren und die bosnischen Muslime zu diskriminieren.[11]
Der im Jahr 1997 gegründete Interreligiöse Rat von Bosnien und Herzegowina spielt nach wie vor eine zentrale Rolle bei der Förderung von gegenseitigem Respekt, Zusammenarbeit und Religionsfreiheit.[12]
Im Juli 2023 entschied das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, dass das Verbot von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst eine „notwendige Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft“ sei. Durch diese Entscheidung wurde die Rechtmäßigkeit des Verbots, bei den Streitkräften einen Hidschab zu tragen, bestätigt und der Grundsatz der Neutralität im öffentlichen Dienst betont.[13]
Am 29. August 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache „Kovacevic gegen Bosnien und Herzegowina“, dass die Verfassung und die Wahlgesetze des Landes gegen die Menschenrechte verstoßen, da für die Besetzung bestimmter Ämter ethnische und territoriale Voraussetzungen erfüllt werden müssen, die eine Diskriminierung darstellen.[14]
Die Religionsgemeinschaften, darunter Muslime, Katholiken und serbisch-orthodoxe Christen, klagten im Berichtszeitraum über anhaltende Diskriminierung, von der besonders Flüchtlinge betroffen seien, die in ihre Gemeinden zurückkehren. Das Oberhaupt der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina, Husein Effendi Kavazović, äußerte sich kritisch über den Mangel an Maßnahmen in diesem Bereich und führte in dem Zusammenhang auch die Unterrepräsentation von Nicht-Serben bei der Polizei an.[15]
Ferner wiesen führende Vertreter der Religionsgemeinschaften auf die geringe Bereitschaft der Polizei hin, bei Hassverbrechen gegen Minderheiten Ermittlungen aufzunehmen. Nach Ansicht des Interreligiösen Rates erfahren religiöse Minderheiten auch dadurch vonseiten der Behörden Diskriminierung, dass Letztere es versäumen, angemessen gegen Gewalt und Belästigung vorzugehen, wenn Angehörige der Minderheit betroffen sind.[16]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Aufgrund der engen Verbindung zwischen religiöser Identität und ethnischer Zugehörigkeit in Bosnien und Herzegowina ist die Grenze zwischen ethnischer und religiöser Feindseligkeit oft verschwommen. Insgesamt traten auch im aktuellen Berichtszeitraum alarmierend häufig religiös bzw. ethnisch motivierte Hassverbrechen auf.
Im Jahr 2023 wurden dem Interreligiösen Rat von Bosnien und Herzegowina vier Fälle von religiöser Intoleranz gegenüber Amtsträgern und Gläubigen (im Vergleich dazu – 2022: zwei Fälle) sowie acht Fälle von mutwilliger Beschädigung religiöser Stätten (2022: 15 Fälle) gemeldet. Betroffen waren drei islamische, drei orthodoxe und zwei katholische Einrichtungen. Der Rat geht allerdings davon aus, dass viele Vorkommnisse aus Angst nicht angezeigt werden. Außerdem verfügt er nur über begrenzte Ressourcen und kann daher keine umfassenden Untersuchungen durchführen. Daher werden nur Vorfälle erfasst, die entweder offiziell gemeldet oder in den Medien thematisiert werden.[17]
Dementsprechend weist die Hate Crime-Datenbank der OSZE, in der Meldungen zu Hasskriminalität erfasst werden, auch höhere Zahlen auf: Für das Jahr 2023 sind 24 christenfeindliche und 22 islamfeindliche Taten, ein antisemitisches sowie ein nicht näher bezeichnetes religiös motiviertes Hassverbrechen verzeichnet, die von der Polizei dokumentiert wurden. Von zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden der OSZE für dasselbe Jahr 21 Hassdelikte gegen Muslime gemeldet: drei gewalttätige Übergriffe, sechs Fälle von Drohungen oder Belästigungen und zwölf Eigentumsdelikte. Darüber hinaus wurden 15 christenfeindliche Straftaten (eine Bedrohung, 14 Fälle von Vandalismus) sowie zwei antisemitische Delikte (ein gewalttätiger Übergriff und ein Eigentumsdelikt) registriert.[18] Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) würdigt in seinem Bericht die Bemühungen Bosnien und Herzegowinas bei der Meldung von Hassverbrechen, weist jedoch auf Mängel bei der Unterscheidung zwischen Hassverbrechen und anderen Straftaten sowie die niedrigen offiziellen Zahlen hin. Die Empfehlung des BDIMR lautet daher, dass Justizbeamte besser geschult werden sollten, um Hasskriminalität klar zu identifizieren.[19]
Positiv zu erwähnen ist, dass in Sarajevo am 19. März 2024 das Südosteuropa-Netzwerk des International Panel of Parliamentarians for Freedom of Religion or Belief (IPPFORB; Internationales Gremium der Parlamentarier für Religions- und Weltanschauungsfreiheit) gegründet wurde. Bei der Veranstaltung kamen Parlamentarier, Repräsentanten der Religionsgemeinschaften und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen, um über Herausforderungen zu sprechen und die Religionsfreiheit in der Region zu fördern.[20]
Am 23. Mai 2024 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution zur Einführung eines „Internationalen Tages des Gedenkens an den Völkermord von Srebrenica“, der jährlich am 11. Juli zu Ehren der rund 8.000 überwiegend männlichen Opfer begangen werden soll, die 1995 bei dem Massaker von Srebrenica ums Leben kamen, nachdem es einer UN-Friedenstruppe nicht gelungen war, die sogenannte „Schutzzone“ um die Stadt zu sichern. Der Beschluss der Generalversammlung stieß auf heftigen Widerstand bosnisch-serbischer Politiker sowie der Regierung Serbiens, die die Einstufung des Massakers als Genozid seit jeher bestreiten. Ihrer Ansicht nach werden Spaltungen auf dem Balkan durch die Resolution noch vertieft.[21]
Christentum
Am 26. Januar 2023 gab Metropolit Hrizostom den Austritt der Serbisch-Orthodoxen Kirche (SOK) aus dem Interreligiösen Rat von Bosnien und Herzegowina bekannt. Er begründete den Schritt damit, dass der Rat die jüngsten ethnischen Spannungen nicht hinreichend verurteilt habe. Die SOK zog ihre Mitarbeiter daraufhin aus dem Sekretariat, dem Vorstand sowie aus 18 Ortsverbänden des Gremiums ab.[22]
Am 26. März 2023 versuchte eine unbekannte Person, sich gewaltsam Zutritt in die orthodoxe Kirche der Himmelfahrt Christi in Stolac zu verschaffen. Dabei entstanden Schäden am Kirchenportal und am umliegenden Mauerwerk. Der Vorfall wurde von Priester Dejan Grčić zur Anzeige gebracht, woraufhin die Polizei Ermittlungen einleitete.[23] Grčić äußerte sich angesichts des Einbruchsversuchs besorgt und sagte, dass dadurch eine negative Botschaft an die serbische Gemeinschaft hinsichtlich der Sicherheit ihres Eigentums gesendet würde. Auch Nedeljko Đogo, ein serbisches Mitglied des Stadtrats von Stolac, verurteilte die Tat.[24]
Am 6. Mai 2023 meldete der Gemeindepfarrer im Dorf Dobrinje (Gemeinde Visoko) einen Einbruch in die katholische Kapelle des Heiligen Leopold Mandić. Die unbekannten Täter verwüsteten die Kapelle und entwendeten mehrere liturgische Gegenstände.[25]
Am 27. September 2023 nahm der Präsident der Republika Srpska, Stevandić, in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Banja Luka an einer Gedenkfeier für Serben teil, die einige Tage zuvor in dem kosovarischen Dorf Banjska getötet worden waren.[26] Die militanten Männer hatten bei einem Überfall auf eine Polizeistreife, die nicht zugelassene Lastwagen kontrollierte, einen Polizisten getötet und sich dann in ein orthodoxes Kloster geflüchtet. Drei von ihnen wurden bei einem anschließenden Schusswechsel mit der Polizei getötet.[27]
Im Januar 2024 reagierte die OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina auf Hasskriminalität, die sich im Zusammenhang mit dem serbisch-orthodoxen Weihnachtsfest und dem verfassungswidrigen „Tag der Republika Srpska“ am 9. Januar ereignete. Dort waren Nicht-Serben mit Bedrohungen, bewaffneten Konvois und der Verherrlichung von Kriegsverbrechen konfrontiert; in der überwiegend bosniakisch und kroatisch geprägten Föderation wiederum wurde serbisches Eigentum mutwillig beschädigt. Die OSZE kritisierte die Behörden dafür, dass derartige Vorfälle nur selten untersucht oder strafrechtlich verfolgt würden und somit einem Klima der Straflosigkeit Vorschub geleistet werde.[28]
Im Juni 2024 besuchten der Vize-Premierminister der Föderation Bosnien und Herzegowina, Vojin Mijatović, sowie der Minister für Vertriebene und Flüchtlinge, Nerin Dizdar, eine serbisch-orthodoxe Kirche in Sarajevo, um Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von insgesamt rund 170.000 € zu unterzeichnen. Mit diesen Mitteln soll der Wiederaufbau kirchlicher Infrastruktur gewährleistet werden, um die Erhaltung des kulturellen und religiösen Erbes zu fördern.[29]
Im August 2024 kritisierte der serbisch-orthodoxe Metropolit Hrizostom Jević von Dabar-Bosnien öffentlich die Gründung der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) und bezeichnete sie als Racheakt gegen die Russisch-Orthodoxe Kirche. Hier spiegelten sich die allgemeinen geopolitischen und kirchlichen Spannungen wider, die in Verbindung mit der Frage der Anerkennung der Autokephalie der OKU auftreten.[30]
Am 19. September 2024 forderte das Dikasterium für die Glaubenslehre die kirchlichen Obrigkeiten auf, den „pastoralen Wert“ des Phänomens der Wallfahrten nach Medjugorje „zu würdigen und deren Verbreitung sogar zu fördern.“ Gleichzeitig überließ es das Dikasterium den einzelnen Diözesanbischöfen, „umsichtig zu prüfen“, wie sie damit umgehen wollten. So erkannte es zwar die „schönen und positiven“ Früchte der angeblichen Marienerscheinungen in dem Ort an, verzichtete jedoch darauf, sie als authentisch zu bestätigen. Über 40 Millionen Menschen sind bereits nach Medjugorje gepilgert, seit eine Gruppe von vier Kindern im Jahr 1981 erstmals von den Erscheinungen berichtet hatte.[31]
Am 7. Februar 2025 beging die katholische Gemeinschaft den 80. Jahrestag zum Gedenken an das Martyrium von Široki Brijeg. Dort waren im Jahr 1945 30 Franziskanermönche gewaltsam aus ihrem Kloster verschleppt und vor ein Ultimatum gestellt worden: Sie sollten ihrem Glauben abschwören oder hingerichtet werden. Die Brüder weigerten sich, den Glauben zu leugnen und wurden folglich erschossen und verbrannt; ihre sterblichen Überreste wurden in Massengräbern verscharrt. Mit der Gedenkfeier wird die Standhaftigkeit und Opferbereitschaft der Männer als tiefgreifender Ausdruck ihres Glaubens unter dem Druck der Verfolgung geehrt.[32]
Islam
Am 14. Januar 2023 tauchte in den sozialen Medien ein Video auf, das einen jungen Mann zeigt, der an die Dasnica-Moschee in Bijeljina (Republika Srpska) uriniert, während ein anderer ihn filmt und dabei Beleidigungen gegen Muslime ausstößt. Der Vorfall wurde von der islamischen Gemeinschaft zur Anzeige gebracht und die Polizei konnte zwei 17-Jährige als Täter identifizieren. Die Staatsanwaltschaft in Bijeljina wurde aufgefordert, eine Anklage wegen Hasskriminalität in Betracht zu ziehen. Ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet wurden, ist jedoch nicht bekannt.[33]
Am 1. März 2023 bezeichnete Metropolit Hrizostom Bosniaken erst als „Muslime“ und kurz darauf als „Mohammedaner“ – ein veralteter Begriff, der als beleidigend aufgefasst wird. Daraufhin erklärte der Reis-ul-ulema – das Oberhaupt der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien – am 4. März, dass die Bosniaken bereit sein müssten, die Institutionen Bosnien und Herzegowinas „zu verteidigen“ und das Land „auch mit Waffen“ zu schützen, wenn die Institutionen wie im Jahr 1992 fallen sollten.[34] Durch diese Vorkommnisse wurden Befürchtungen über eine zunehmende Polarisierung sowie die Gefährdung der Versöhnungsbemühungen innerhalb der Nation genährt.
Am 23. März 2023 wurden in der Republika Srpska zwei ältere bosniakische Rückkehrer von unbekannten Tätern angegriffen und ausgeraubt.[35]
Während des Bürgerkriegs in den 1990er-Jahren kamen zahlreiche ausländische muslimische Kämpfer ins Land, um die bosnischen Muslime zu unterstützen. Viele von ihnen sind geblieben. In der Regel sind diese Menschen Anhänger des Wahhabismus – einer konservativen Ausrichtung des Islam – und werden von saudischen gemeinnützigen Stiftungen finanziell unterstützt.[36] Dies führt immer wieder zu Streitigkeiten und manchmal auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den gemäßigten einheimischen Muslimen und den Wahhabiten, die eine radikalere Auffassung des Islam vertreten.
Auch die Rückkehr von Bürgern, die sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS; auch ISIS oder Daesch) angeschlossen hatten, stellt Bosnien und Herzegowina weiterhin vor Herausforderungen. Am 17. November 2023 wurde Adnan Catić am Flughafen Sarajevo verhaftet, nachdem er angeblich fast ein Jahrzehnt für die Terrororganisation aktiv war. Er wurde wegen des Verdachts der Organisation einer terroristischen Vereinigung in Gewahrsam genommen.[37]
Derzeit warten 25 bis 30 bosnische Bürger – Kämpfer und ihre Familien – auf ihre Rückführung. Die Kämpfer müssen mit Strafverfolgung rechnen; was mit ihren Angehörigen geschieht, ist noch ungewiss. Bosnien und Herzegowina hat bisher mindestens 50 Rückkehrer strafrechtlich verfolgt; doch die Wiedereingliederung ist nach wie vor schwierig, insbesondere für Frauen und Kinder, die dem IS zugehörig waren.[38]
Im Januar 2024 erhob die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina Anklage gegen eine Person, die im Jahr mutmaßlich einen Anschlag auf eine Moschee in Zenica geplant hatte. Der Angeklagte war im Kontext einer Ermittlung zu Vorbereitungen eines Terroranschlags festgenommen worden.[39]
Im Mai 2024 wurde die zur Zeit des Osmanischen Reichs errichtete Arnaudija-Moschee in Banja Luka nach ihrer Rekonstruktion offiziell wiedereröffnet. Dabei handelt es sich um eine von insgesamt 16 Moscheen in der Stadt, die während des Bosnienkrieges von 1992-1995 zerstört worden waren. Die feierliche Wiedereröffnung, an der Hunderte Muslime teilnahmen, war ein bedeutender Moment für die örtliche muslimische Gemeinschaft und ein wichtiges Zeichen im Kontext der Bemühungen um die Wiederherstellung von Teilen des religiösen und kulturellen Erbes des Landes.[40]
Am 19. Januar 2025 soll der Abt des Klosters Karno in Srebrenica, Luka Babić, christliche Kreuze zwischen den Grabsteinen eines muslimischen Friedhofs im Dorf Kragljivode platziert haben. Daraufhin stellten bosnische Vertreter in der Gemeindeversammlung von Srebrenica, örtliche Verbände und Bewohner des Dorfes Strafanzeige gegen Babić. Dabei wurde die Tat als religiös und ethnisch provokativ bezeichnet und als Versuch interpretiert, die Toten symbolisch „bekehren“ zu wollen. Die einheimische muslimische Gemeinschaft verurteilte den Vorfall scharf.[41]
Judentum
Es gab jedoch auch positive Entwicklungen im Berichtszeitraum. So hob die Menschenrechtskommissarin des Europarats die gemeinsamen muslimisch-jüdischen Feierlichkeiten, die in Bosnien und Herzegowina anlässlich des Internationalen Holocaust-Gedenktags stattfanden, lobend hervor und sprach von einem „Fanal der Hoffnung“. Mit der Veranstaltung wurde die Wichtigkeit der Solidarität zwischen den Religionen, des Gedenkens und der Bekämpfung von Antisemitismus und Hassreden unterstrichen.[42]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
In Bosnien und Herzegowina steht die Religionsfreiheit nach wie vor im engen Zusammenhang mit ethnischen und politischen Spaltungen. Zwar besteht ein gesetzlicher Rahmen, der die religiösen Rechte garantiert, doch die Durchsetzung ist uneinheitlich. So reagieren die Institutionen häufig nur unzureichend auf Hasskriminalität, mutwillige Zerstörung von religiösen Stätten oder Diskriminierung. Des Weiteren werden die Spannungen durch das Versäumnis, Gremien einzurichten, in denen Regierungsvertreter mit den Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten, verschärft. In der Republika Srpska werden zudem die Rechte von Religionsgemeinschaften und Minderheiten durch politische Maßnahmen geschwächt.
Trotz dieser Herausforderungen sind im aktuellen Berichtszeitraum auch einige positive Schritte unternommen worden. So verdeutlichen etwa die gemeinsamen muslimisch-jüdischen Feierlichkeiten zum Holocaust-Gedenktag und die Gründung des Südosteuropa-Netzwerks der Parlamentarier für Religions- und Weltanschauungsfreiheit die Bemühungen zur Förderung interreligiöser Solidarität. Mit Blick auf die Zukunft werden die Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, die Bekämpfung von Hasskriminalität und der Ausbau des Dialogs von wesentlicher Bedeutung sein, um die Religionsfreiheit und das friedliche Zusammenleben in Bosnien und Herzegowina zu fördern.
Derzeit sind die Perspektiven für die Religionsfreiheit unverändert.
Quellen