JORDANIEN
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Seit seiner Gründung wird das Königreich Jordanien von Angehörigen der Dynastie der Haschemiten regiert, die ursprünglich aus Mekka stammen. Die jordanischen Herrscher nehmen für sich in Anspruch, direkte Nachfahren des Propheten Mohammed zu sein. Im ersten arabisch-israelischen Krieg besetzte Jordanien (damals Transjordanien) 1948 Ost-Jerusalem und das Westjordanland und verlor diese Gebiete im Sechs-Tage-Krieg 1967 an Israel. Infolge der beiden Konflikte nahm das Land mehrere hunderttausend palästinensische Flüchtlinge auf, die heute einen Großteil der jordanischen Bevölkerung ausmachen. Nur ein kleiner Teil der heutigen Jordanier stammt von den Beduinen ab, die seit Jahrhunderten in dem Gebiet leben. 1994 schloss Jordanien einen Friedensvertrag mit Israel, der dem jordanischen König Rechte als Hüter der Heiligen Stätten in Ost-Jerusalem zusprach.
Die Beziehungen zwischen den sunnitischen Muslimen und den Christen in Jordanien sind im Allgemeinen friedlich. Wie die christliche Gemeinschaft betont, fördere das jordanische Königshaus einen Geist der Toleranz. Die Katholische Kirche ist mit Gemeinden und Institutionen wie der Caritas Jordanien im Land vertreten. Darüber hinaus leben und arbeiten in Jordanien christliche und hinduistische Gastarbeiter, die überwiegend aus Asien kommen.
Artikel 2 der jordanischen Verfassung von 1952 erklärt den Islam zur Staatsreligion.[1] Gemäß Artikel 6 sind alle Jordanier vor dem Gesetz gleich und haben alle dieselben Rechte und Pflichten. Niemand darf aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Sprache oder seiner Religion diskriminiert werden. Laut Artikel 14 hat der Staat zu gewährleisten, dass Gläubige unter Beachtung der Gebräuche im Königreich ihren religiösen Riten nachgehen können, soweit die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit dadurch nicht gefährdet werden. Artikel 28e fordert, dass nur eine Person muslimischen Glaubens und muslimischer Abstammung den Thron besteigen darf.
Artikel 99 unterscheidet zwischen drei Gerichtsbarkeiten: Zivilgerichte, religiöse Gerichte und Sondergerichte. Nach Artikel 104 werden religiöse Gerichte in Scharia-Gerichte und Gerichte anderer Glaubensgemeinschaften unterteilt. Für alle Personenstandsangelegenheiten der Muslime gilt das islamische Recht. Christen unterliegen einer eigenen Gerichtsbarkeit. Standesamtliche Eheschließungen sind nicht vorgesehen. Eine Muslimin darf keinen Christen heiraten. Wenn eine Christin zum Islam übertritt, muss auch ihr christlicher Ehemann konvertieren, damit die Ehe fortbestehen kann. Andernfalls gilt die Ehe automatisch als geschieden.
Weder die Verfassung noch Gesetze verbieten es Muslimen, zu einem anderen Glauben überzutreten. Auf der zivilen Ebene sind in diesem Fall keine Strafen vorgesehen. Aber nach islamischem Recht ist es Muslimen verboten, den Glauben zu wechseln, und Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften dürfen Muslime nicht missionieren. Nach islamischem Recht müssen Muslime, die zu einem anderen Glauben wechseln, mit Konsequenzen rechnen. Wenn ein Scharia-Gericht eine Person wegen Apostasie verurteilt, kann es ihre Ehe für ungültig erklären und ihr den Erbanspruch gegenüber dem Ehepartner und den muslimischen Verwandten entziehen, sofern nichts Gegenteiliges in einem Testament geregelt ist.[2]
Gotteslästerung ist in Jordanien ausdrücklich verboten. Laut Paragraf 273 des Strafgesetzbuches von 1960 droht bei Beleidigung der Propheten eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.[3]
Christen sind mit neun Sitzen im Parlament vertreten. Höhere Positionen in Regierung und Militär sind ihnen nicht verwehrt.[4]
Gemäß dem 2014 verabschiedeten Gesetz für Räte der christlichen Konfessionen genießen elf christliche Konfessionen staatliche Anerkennung:[5] Die Griechisch-Orthodoxe Kirche, die Römisch-Katholische Kirche, die Melkitische Griechisch-Katholische Kirche, die Armenisch-Orthodoxe Kirche, die Maronitisch-Katholische Kirche, die Assyrische Kirche, die Koptische Kirche, die Anglikanische Kirche, die Evangelisch-Lutherische Kirche, die Siebenten-Tags-Adventisten und die Vereinigten Pfingstkirchen. 2018 wurden die Freie Evangelische Kirche, die Kirche des Nazareners, die Assemblies of God, die Christian and Missionary Alliance und die Baptistenkirche als „Vereinigungen“ anerkannt. Die Zeugen Jehovas genießen keine staatliche Anerkennung, dürfen zum Teil aber ungehindert ihren Glauben ausüben sowie Schulen und medizinische Einrichtungen betreiben.[6] Auch die Glaubensgemeinschaft der Bahai erkennt der Staat nicht an. Die Bahai können zwar ihrem Glauben nachgehen, stehen aber vor rechtlichen Herausforderungen, wenn es um Personenstandsangelegenheiten geht.[7]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Im Januar 2023 ernannte Papst Franziskus Erzbischof Giovanni Pietro Dal Toso zum neuen Apostolischen Nuntius in Jordanien.[8]
Im Juni 2023 verweigerten jordanische Grenzschützer Mitgliedern einer israelischen Delegation die Einreise, weil einige von ihnen jüdische Gewänder trugen. Angeblich wurden die Israelis an der Grenze aufgefordert, ihre Hemden hochzuziehen, damit die Grenzschützer nachsehen konnten, ob sie darunter religiöse Kleidung trugen. Ein Teilnehmer erklärte gegenüber Medien, dass ein jordanischer Grenzschützer ihm seine Kippa weggenommen und sie in den Mülleimer geworfen habe.[9]
Im Juli 2023 sandte der israelische Außenminister Eli Cohen eine offizielle Demarche nach Jordanien, um gegen den Umgang des Königreichs mit religiösen jüdischen Touristen zu protestieren. Kurz zuvor waren 150 charedische Juden 48 Stunden lang am südlichen Grenzübergang Eilat festgehalten worden. Die charedischen Juden berichteten, dass die jordanischen Grenzschützer sie aufgefordert hätten, ihre traditionellen Schläfenlocken abzuschneiden. Angeblich sei es für Touristen sicherer, wenn sie sich nicht als Juden zu erkennen geben, so die Begründung. In seinem Schreiben erklärte Cohen, Israel begrüße es zwar, dass sich Jordanien um die Sicherheit der Israelis sorge, es sei aber unfassbar, dass sie deshalb an der Einreise nach Jordanien gehindert werden oder dass sie zum Ablegen der Zeichen des jüdischen Glaubens gezwungen werden.[10]
Im Mai 2023 verabschiedeten die Räte der Christlichen Konfessionen in Jordanien den Entwurf für ein Gesetz über Testamente und Erbschaftsangelegenheiten von Christen, das Männern und Frauen in Erbschaftsangelegenheiten gleiche Rechte einräumt. „Das ist eine wichtige Errungenschaft, da wir seit Ende 2018 daran arbeiten, gleiche Rechte für christliche Frauen durchzusetzen“, erklärt Christine Faddoul, die erste Frau, die ins Richteramt am Berufungsgericht der Orthodoxen Kirche in Jordanien berufen wurde.[11]
Im Mai 2023 bezeichnete der palästinensische Journalist Ghassan Mustafa Al-Shami in einem Artikel für die halb unabhängige jordanische Tageszeitung Al-Dustour die „zionistischen Juden“ als „Nachkommen von Affen und Schweinen“, „Teufelsanbeter“ und „die perversesten und unreinsten Kreaturen auf der Erde“.[12]
Im Juni 2023 berichtete die jordanische Presse, dass die Sicherheitskräfte des Landes einen Anschlag der Terrororganisation IS auf schiitische Muslime vereitelt hätten. Dem Bericht zufolge hatte die festgenommene Person sich zum IS bekannt und geplant, schiitische Besucher des Schreins von Jafar al-Tayyar in der Nähe von Karak im Süden Jordaniens zu töten. Er wurde wegen der Planung von Terroranschlägen und der Verbreitung des Gedankenguts einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt.[13] Das Strafmaß wurde später auf vier Jahre herabgesetzt.[14]
Im September 2023 wurde die römisch-katholische Mariusif-Kirche in Safout lokalen Medienberichten zufolge beschädigt. Es war das zweite Mal in diesem Jahr, dass diese Kirche Vandalismus zum Opfer fiel.[15]
Im November 2023 verübte ein Einzeltäter einen Brandanschlag auf die Klosterschule des Lateinischen Patriarchats im Süden von Zarqa. Laut Presseberichten gab es keine Verletzten, lediglich Sachschaden. Nach der Festnahme des Brandstifters stellte sich heraus, dass er psychisch erkrankt war. Er wurde in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.[16]
Im November 2023 sagte Königin Rania von Jordanien in einem Interview mit CNN, dass man nicht gleich antisemitisch sei oder den Terrorismus unterstütze, nur weil man hilft, das Leben von Palästinensern zu schützen. „Antisemitismus und Islamophobie verurteile ich absolut und von ganzem Herzen,“ wurde die jordanische Königin zitiert.[17]
Im Dezember 2023 berichtete ein nicht namentlich genannter christlicher Geistlicher in Madaba, eine Gruppe von Jugendlichen habe seine Kirche mit Steinen beworfen.[18]
Im Februar 2024 nahm der Chefberater für Religiöse und Kulturelle Angelegenheiten und persönliche Gesandte des Königs, Prinz Ghazi Ibn Muhammad, an der Einweihung der Griechisch-Orthodoxen Kirche der Heiligen Drei Hierarchen in Dibbeen, Gouvernement Dscharasch, teil.[19]
Im Mai 2024 empfing Papst Franziskus König Abdullah II. im Vatikan.[20]
Im Juni 2024 wurde das neue Büro des Rates der Kirchen im Nahen Osten (MECC) in Amman eröffnet. Die Einweihung fand unter der Schirmherrschaft von Prinz Ghazi Ibn Muhammad statt.[21]
Bei der Parlamentswahl im September 2024 konnte die Islamische Aktionsfront, der politische Arm der Muslimbruderschaft, die Anzahl ihrer Sitze im Parlament verdreifachen. Mit 31 von 138 Sitzen wurde die islamistische Partei die stärkste Kraft im Parlament.[22]
Im Oktober 2024 töteten israelische Grenzsoldaten zwei bewaffnete Männer, die von Jordanien aus nach Israel eingedrungen waren. Bei dem Schusswechsel wurden zwei Soldaten verletzt. Die Angreifer standen mit der Muslimbruderschaft in Verbindung. Sie waren „Mitglieder der Gruppe und haben stets ihre Solidarität mit dem Gazastreifen bekundet und den Widerstand unterstützt“, so ein Sprecher der Muslimbruderschaft gegenüber der AFP.[23] Im September tötete ein Schütze aus Jordanien drei israelische Zivilisten am Grenzübergang Allenby Bridge zwischen Jordanien und Westjordanland. Daraufhin wurde er von israelischen Sicherheitskräften getötet.[24]
Im Oktober 2024 drohte ein unbekannter Besucher den Mitarbeitern einer christlichen Buchhandlung in Amman damit, den Laden in die Luft zu sprengen. Die Behörden wurden informiert.[25]
Im Dezember 2024 empfing König Abdullah II. in Amman christliche und muslimische Geistliche aus Jerusalem und Jordanien. Der König erklärte, dass das Haschemitische Königshaus seine historische Funktion als Hüter der Heiligen Stätten der Muslime und Christen in Jerusalem weiter wahrnehmen werde.[26]
Im Januar 2025 wurde bei der Taufstätte Jesu, „Bethanien jenseits des Jordans“, eine neue römisch-katholische Kirche geweiht. Sie steht auf einem Gelände, das König Abdullah zur Verfügung gestellt hatte. Die neue Kirche ist eine der größten in der Region. Die Eröffnung fand in Anwesenheit von Prinz Ghazi bin Muhammad statt, der als Gesandter von König Abdullah gekommen war. In einem Interview lobte der Apostolische Nuntius in Jordanien, Erzbischof Giovanni Pietro Dal Toso, die Bemühungen der Regierung, die christliche Präsenz in dem Gebiet zu stärken.[27] Zuvor hatte König Abdullah den Kardinalstaatssekretär des Heiligen Stuhls, Pietro Parolin, empfangen, der die Weihe der neuen Taufkirche vornahm. Kardinal Parolin dankte dem König dafür, dass er die Gemeinschaft der Christen in Jordanien unterstützt.[28]
Im Februar 2025 lobte der Lateinische Patriarch Kardinal Pierbattista Pizzaballa die Bemühungen Jordaniens um die Förderung des religiösen Tourismus und betonte, dass Jordanien ein Vorbild für Koexistenz und Gastfreundschaft sei.[29] Im Februar 2025 besuchte Königin Rania von Jordanien in Begleitung der First Lady von Italien, Laura Mattarella, die Ausstellung „Jordanien: Morgendämmerung des Christentums“ in Rom. Die Königin rief die Europäer auf, Jordanien zu besuchen.[30]
Im Februar 2025 wurde der Geistliche Iyad Twal in der Kirche der Taufe unseres Herrn Jesus Christus bei der Taufstätte in Jordanien zum Weihbischof von Jerusalem geweiht. Zuvor war er vom Papst zum Vikar des Lateinischen Patriarchats in Jordanien ernannt worden.[31]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Weil der Islam in Jordanien Staatsreligion ist, herrscht in dem Land keine umfassende Religionsfreiheit. Die Anhänger anerkannter nichtmuslimischer Glaubensgemeinschaften genießen jedoch weitgehend das Recht auf freie Glaubensausübung. Anhänger nicht anerkannter Glaubensgemeinschaften wie die Bahai sehen sich mit diversen rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Menschen, die vom Islam zu einem anderen Glauben übertreten, sind einem extremen gesellschaftlichen Druck ausgesetzt. Das Zusammenleben der christlichen Minderheit und der konservativ-islamischen Mehrheit funktioniert im Allgemeinen gut. Insbesondere die Königsfamilie bemüht sich aktiv um ein gutes, friedliches Miteinander von Muslimen und Christen.
Dennoch kommt es immer wieder zu christenfeindlichen Übergriffen. In diesem Kontext gibt der Erfolg eines politischen Arms der Muslimbruderschaft bei der Parlamentswahl 2024 Anlass zur Sorge. Diese Entwicklung ist vor allem eine Folge des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern. Die Königsfamilie, die am Friedensvertrag mit Israel festhält, gerät zunehmend unter Druck. Insgesamt blieb die Lage der Religionsfreiheit im Berichtszeitraum unverändert. Für die Mehrheit der Jordanier ist die Kultusfreiheit innerhalb der bekannten Grenzen gewährleistet, aber eine Aussicht auf ein umfassendes Recht auf Religionsfreiheit besteht nicht.
Quellen