KUBA
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Kuba hat seit dem 10. April 2019 eine neue Verfassung, in der in Artikel 15 festgelegt wird, dass der Staat „die Religionsfreiheit anerkennt, respektiert und garantiert“ und das Land ein „säkularer Staat“ ist.[1] Laut dem Artikel sind zudem „religiöse Institutionen und Bruderschaften vom Staat getrennt und haben dieselben Rechte und Pflichten.“ Ferner werden „andere Glaubensrichtungen und Religionen gleichberechtigt behandelt“.
Artikel 42 legt fest, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, den gleichen Schutz und die gleiche Behandlung durch Behörden erhalten und die gleichen Rechte, Freiheiten und Möglichkeiten genießen, ohne eine Diskriminierung aus Gründen […] ‚religiöser Überzeugung‘ fürchten zu müssen.“ Jeder Verstoß gegen diese Grundsätze wird „gesetzlich geahndet“.
Artikel 57 erkennt darüber hinaus das Recht eines jeden an, „sich zu religiösen Überzeugungen zu bekennen oder nicht zu bekennen, sie zu ändern und die Religion seiner Wahl mit dem erforderlichen Respekt gegenüber anderen Überzeugungen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu praktizieren.“[2] Demgegenüber erklärt jedoch die Präambel der Verfassung, dass „der Mensch seine volle Würde nur im Sozialismus und Kommunismus erreichen kann“. Artikel 5 erklärt allerdings die Kommunistische Partei Kubas (CPC) zur „übergeordneten, treibenden politischen Kraft der Gesellschaft und des Staates“. Als „marxistisch-leninistische“, von José Martí und Fidel Castro inspirierte „Speerspitze“ „organisiert und führt sie die gesellschaftlichen Kräfte für den Aufbau des Sozialismus und seinen Fortschritt hin zu einer kommunistischen Gesellschaft“.[3] Damit gründet die CPC das kubanische Gesellschaftsmodell auf dem Marxismus-Leninismus und ordnet die individuellen Freiheiten den Interessen des Staates und der Erhaltung des Systems unter.
Die Errichtung eines einheitlichen politischen und gesellschaftlichen Modells steht im Widerspruch zu grundlegenden Rechten wie der Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion. In der Praxis bleiben viele Ausdrucksformen dieser Freiheiten – einschließlich der Religionsfreiheit – vom staatlichen Ermessen abhängig, da es keine unabhängigen Institutionen gibt, die die verfassungsmäßig garantierten Rechte autonom schützen könnten.
In seinen verschiedenen historischen Ausprägungen weltweit hat sich das sozialistische Paradigma als unvereinbar mit den Rechten des Einzelnen erwiesen, wie sie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen definiert sind, der „die Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion [...], eine Religion oder eine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen“ garantiert. [4]
Nach der kubanischen Verfassung liegt die Verantwortung für diese Aspekte weiterhin bei der CPC, deren Ideologie-Abteilung das Büro für Religiöse Angelegenheiten unterstellt ist. Der Leiter der Abteilung, Rogelio Polanco, wurde zum Botschafter Kubas in Vietnam ernannt und bislang nicht ersetzt. Die Zuständigkeit der CPC verdeutlicht das grundlegende Problem der Religionsausübung in Kuba: Es geht nicht nur um die „bloße Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern um das Recht jedes Menschen, nach diesem Glauben zu leben und ihn öffentlich zum Ausdruck zu bringen“.[5]
Die Verfassung sieht jedoch weder eine rechtliche Anerkennung der Kirchen vor, noch eröffnet sie diesen „systematischen Zugang zu Medien“ [...] oder „die Freiheit, zu lehren und zu evangelisieren, Infrastrukturen zu errichten und die für ihre Aktivitäten notwendigen Güter zu besitzen“ [...]. Ebenfalls nicht vorgesehen ist „das Recht, sich zu nicht ausschließlich religiösen Zwecken, wie Bildung, Kultur, Gesundheit oder Wohltätigkeit, zusammenzuschließen“.[6]
Straftatbestände im Strafgesetzbuch
Das neue Strafgesetzbuch Kubas, das am 1. Dezember 2022 in Kraft trat, ordnet die Religionsausübung ausdrücklich den politischen Interessen der Kommunistischen Partei unter und enthält Bestimmungen, welche die Wahrnehmung dieses Grundrechts unmittelbar einschränken.
Artikel 272 über den „Missbrauch der Religionsfreiheit“ begrenzt die erzieherische Freiheit der Eltern und sieht Strafen für „jede Person vor, die verfassungsmäßig garantierte religiöse Überzeugungen oder Praktiken missbraucht und sie im Widerspruch zu den Zwecken der Erziehung [...] oder zu einer anderen in der Verfassung festgelegten Pflicht hält“.[7] Die Strafen reichen von sechs Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldbußen zwischen 100 und 300 Tagessätzen – oder einer Kombination beider Strafen.
Das Gesetz enthält darüber hinaus scharfe Beschränkungen der Meinungsfreiheit – eines Rechts, das in enger Beziehung zur Religionsfreiheit steht – und sieht hohe Strafen für Kritik am sozialistischen Staat vor, wobei die Nutzung sozialer Medien als strafverschärfender Umstand gilt. Artikel 124 Absatz 1 im Kapitel über „Verbrechen gegen die innere Sicherheit des Staates“ sieht Freiheitsstrafen von drei bis acht Jahren für Personen vor, die „zum Widerstand gegen die gesellschaftliche Ordnung, die internationale Solidarität oder den in der Verfassung anerkannten sozialistischen Staat anstiften“. Erfolgt diese Aufstachelung über soziale Medien, erhöht sich das Strafmaß auf vier bis zehn Jahre.[8]
Gemäß Artikel 266 des Abschnitts „Öffentliche Unruhen“ kann die Verbreitung von Falschnachrichten sowie von „böswilligen Prognosen, die darauf abzielen, die Bevölkerung zu beunruhigen, zu verunsichern oder zu desinformieren“ mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren belegt werden. Das Strafmaß erhöht sich auf zwei bis fünf Jahre, wenn die Straftat über „soziale Medien oder soziale Kommunikationsmittel im physischen und digitalen Bereich“ begangen wird.[9] Zum Vergleich: Dieses Strafmaß wird auch für Menschen angesetzt, die unter Einsatz von Schusswaffen oder Sprengstoff für öffentliche Unruhe sorgen.
Gemäß Artikel 270 in Kapitel IV wird unter anderem die Verunglimpfung „der Institutionen der Republik Kuba und der politischen, Massen- und sozialen Organisationen des Landes“ mit Freiheitsentzug von zwei bis fünf Jahren bestraft.
Neue Gesetzgebung von 2024
Die 2024 verabschiedeten Gesetze haben die Macht der kubanischen Regierung weiter ausgebaut und die Rechte der Bürger eingeschränkt, was sich möglicherweise auf die Religionsfreiheit auswirkt.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz[10] ermächtigt die Behörden, kubanischen Bürgern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie „Handlungen begehen, die den politischen Interessen des Landes zuwiderlaufen“. Was genau als eine solche Handlung gilt oder wer dies feststellt, wird jedoch nicht näher definiert.
Auch das Gesetz über Einwanderung und Ausländer[11] räumt den Behörden weitreichende Befugnisse ein: Sie können Personen die Einreise verweigern oder deren Ausreise einschränken, wenn dies „aus Gründen der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit“ erforderlich ist oder wenn die Betroffenen „feindliche Handlungen gegen die politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundlagen des kubanischen Staates“ begangen haben.
Schließlich wurde mit dem Gesetz über soziale Kommunikation das Mediengesetz von 1976 ersetzt. Artikel 13 Absatz 3 a untersagt die Veröffentlichung von Inhalten, die darauf abzielen, „die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben oder den Rechtsstaat und die soziale Gerechtigkeit des sozialistischen Staates zu destabilisieren“. Artikel 13 Absatz 3 i verbietet darüber hinaus jede Veröffentlichung, die das Regime „verleumdet, beleidigt oder herabsetzt“. Nach Artikel 28 Absatz 2 gelten „Nachrichtenagenturen, Rundfunk, Fernsehen sowie gedruckte oder digitale Kommunikationsmittel“ als „sozialistisches Eigentum des gesamten Volkes oder der politischen, Massen- und Sozialorganisationen“ und dürfen „im Einklang mit der Verfassung keiner anderen Eigentumsform unterliegen“.[12]
Recht auf Vereinigungsfreiheit
Kapitel VIII, Artikel 274 des Strafgesetzbuchs über „Illegale Vereinigungen, Versammlungen und Demonstrationen“ belegt die Zugehörigkeit zu einer „nicht genehmigten Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr“. Die Organisation solcher Vereinigungen kann mit Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zusätzlich können Waren der Verantwortlichen beschlagnahmt werden. Der folgende Artikel 275 stellt überdies die Organisation von oder die Teilnahme an Versammlungen, die von den genannten, nicht genehmigten Vereinigungen veranstaltet werden, unter Strafe.[13]
Diese Regelung ist besonders bedeutsam, da viele neu entstandene evangelikale und pfingstkirchliche Gemeinschaften in Kuba weder registriert noch genehmigt sind. Regierungsnahen Quellen zufolge sind 651 religiöse Einrichtungen und 1.562 brüderliche Einrichtungen im Vereinsregister der Republik Kuba eingetragen, von denen 50 % nach der Revolution registriert und anerkannt wurden. Viele der Gruppen, die rechtlich nicht anerkannt sind, gelten als potenzielle Quellen der Spaltung.[14]
Die Übergangsbestimmungen des Vereinigungsgesetzes von 1985 sehen die Schaffung eines „Gesetzes über die Regelung der Religionsausübung“ vor.[15] Da ein solches Gesetz bislang jedoch nicht existiert, unterliegen die meisten religiösen Einrichtungen weiterhin dem Vereinigungsgesetz. Mit der Verfassung von 2019 wurde zudem die frühere Bestimmung gestrichen, wonach „das Gesetz die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften regelt“. Damit ist ein spezifisches Religionsgesetz vorerst ausgeschlossen.[16]
Nach dem Gesetzgebungsprogramm 2025 ist ein neues „Gesetz über Vereinigungsformen“ vorgesehen, das auch Fragen des religiösen Lebens regeln und die Zuständigkeiten der Abteilung für religiöse Institutionen und brüderliche Vereinigungen definieren soll.
Die Katholische Kirche fällt nicht unter das Vereinsregister, außer in Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, die vom Justizministerium bearbeitet wird.
Die rechtliche Anerkennung einer Vereinigung wird verweigert, wenn festgestellt wird, dass ihre Tätigkeiten von einer bereits eingetragenen Gruppe ausgeübt werden. Nach erfolgter Anerkennung müssen religiöse Körperschaften eine Genehmigung beim Büro für Religiöse Angelegenheiten einholen, um ihre Aktivitäten ausüben zu können.[17]
Die anderen in Kuba existierenden Vereinigungen werden durch drei staatliche Organisationen vertreten. So gibt es den Rat der Kirchen für die Protestanten, Pfingstler und Evangelikalen, die Cultural Yoruba Association für Angehörige der Yoruba-Religion und die Cuban Islamic League für Muslime. Regimekritiker werfen diesen Verbänden vor, sie seien lediglich Erfüllungsgehilfen, deren Aufgabe es sei, die Stimmen dieser Glaubensgemeinschaften zu unterdrücken.[18]
Zweifel gibt es zudem an der politischen Unabhängigkeit der sogenannten Plattform für interreligiösen Dialog, die behauptet, „Gläubige der sieben etablierten Religionen in Kuba und fünfzehn Vereinigungen und Institutionen sowie Menschen, die sich in Kuba vom Glauben leiten lassen“, zu versammeln[19] und die von Enrique Alemán Gutierrez, einem Mitglied des kubanischen Parlaments, geleitet wird.[20]
Büro für Religiöse Angelegenheiten
In Kuba gibt es kein rechtliches Rahmenwerk für den Schutz der Religionsfreiheit. Zuständig für die Verwaltung verschiedener Aspekte des religiösen Lebens ist das Büro für Religiöse Angelegenheiten des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei (ORA)[21]. Es entscheidet z. B., ob Ausländer religiöse Vereinigungen im Land besuchen dürfen, erteilt Genehmigungen über den Bau, Reparaturen oder den Erwerb von Gebetsstätten sowie für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste, überwacht die Einfuhr religiöser Literatur usw.
Im März 2022 schuf die Regierung die Abteilung für religiöse Institutionen und brüderliche Vereinigungen als Teil einer „Stärkung der Regierungsstrukturen“.[22] Seither ist diese Behörde zuständig für Einreiseverfahren religiöser Vertreter, die Verwaltung von Bauprojekten und die Registrierung kirchlichen Eigentums.[23] Gleichwohl behielt das ORA seine Aufgabe bei, „die Politik der Kubanischen Revolution unter den Religionen und Gläubigen umzusetzen“.[24]
Im Dezember 2024 wurde die staatliche Aufsicht über religiöse und brüderliche Vereinigungen erstmals auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt. Der vorgelegte Bericht hob die Aufgabe der neuen Abteilung hervor, den Premierminister bei der Durchführung administrativer Maßnahmen zu unterstützen, „die sich aus der Umsetzung der beschlossenen Politik gegenüber religiösen Institutionen und brüderlichen Vereinigungen ergeben“.[25]
Die Nutzung von Gebetsstätten wird durch die im Februar 2005 beschlossenen Verordnungen 43 und 46 (Amtsblatt Nr. 8, veröffentlicht im April 2005) geregelt und beschränkt. Gemäß der ersten Verordnung müssen religiöse Organisationen im Falle von (selbst geringfügigen) Reparaturen, Erweiterungen und Neubauten zunächst die Genehmigung der Regierung einholen. Verordnung 46 legt die Richtlinien für die Beantragung, Bearbeitung und Genehmigung von Gottesdiensten in Privatwohnungen fest.[26]
Obwohl Dutzende religiöser Bekenntnisse in Kuba nebeneinander existieren und die Glaubensfreiheit formell anerkannt ist, bleibt das Recht auf Religionsausübung faktisch vom totalitären Zugriff des Staates und der Kommunistischen Partei abhängig. Dieser umfassende Kontrollanspruch schränkt religiöse Initiativen in nahezu allen Bereichen des kirchlichen Lebens ein.
Vorfälle und Entwicklungen
Im Berichtszeitraum der Jahre 2023 und 2024 wurden Dutzende Vorfälle dokumentiert. Wie in anderen autoritären Staaten resultierten die meisten aus dem Bestreben der herrschenden Partei, die marxistisch-leninistische Ideologie zu verteidigen und die vollständige Kontrolle über individuelle und kollektive Rechte aufrechtzuerhalten.
Eine vollständige Darstellung ist nicht möglich, die Ereignisse lassen sich jedoch in mehrere Kategorien gliedern: Vorladungen und Verhaftungen zum Zwecke der Einschüchterung, Einbrüche in Pfarreien und Gotteshäuser, Einschränkungen der Teilnahme an Gottesdiensten und Prozessionen sowie Beschränkungen religiöser Praktiken. Ferner werden aber auch einige positive Entwicklungen erwähnt.
Vorladungen und Verhaftungen zum Zwecke der Einschüchterung
Der katholische Laie Dagoberto Valdés Hernández, Gründer des Centro de Estudios Convivencia (Zentrum für Koexistenzstudien), wurde im Berichtszeitraum mehrfach von der Staatssicherheit vorgeladen und eingeschüchtert. Im Jahr 2024 wurde er mindestens viermal verhört. Am 30. April, gegen 21 Uhr, wurde er auf der Fahrt von Havanna nach Pinar del Río, wo er mehrfach an Treffen mit Priestern und Ordensleuten teilgenommen hatte, von der Polizei gestoppt. Es folgte eine nächtliche Großaktion, in deren Verlauf Valdés auf eine Polizeiwache gebracht, isoliert festgehalten und verhört wurde.[27] Bereits am Folgetag sollte er erneut vor der Staatssicherheit erscheinen. Weitere Vorladungen erfolgten im Dezember 2023, Juli und November 2024 sowie im Januar 2025. Auch andere Mitglieder des Zentrums für Koexistenzstudien wurden befragt, um Informationen über ihre Teilnahme an internationalen Foren, Kontakte ins Ausland und kirchliche Aktivitäten zu erlangen.[28]
Der evangelikale Prediger Osdeni Machado vom apostolischen Netzwerk „Saving Lives“ in der Provinz Sancti Spíritus wurde am 10. Juli 2024 von der Polizei vorgeladen, nachdem seine Anhänger auf den Straßen gebetet, gepredigt und die Stadt gesegnet hatten. Es war bereits seine zweite Vorladung.[29]
Auch der kubanische Priester Pater Kenny Fernández Delgado wurde im August 2024 von der Staatssicherheit verhört, nachdem er in sozialen Medien dazu aufgerufen hatte, in öffentlichen Parks „für eine Lösung der Konflikte zu beten, damit Frieden und Gerechtigkeit in Venezuela und Kuba herrschen“. Die Behörden stuften dies als „Verhalten mit krimineller Gefährdungstendenz“ ein. Während des Verhörs wurde Delgado gewarnt, dass „Handlungen, die als antirevolutionär gelten könnten – etwa die Veröffentlichung von als kritisch empfundenen Botschaften über den revolutionären Prozess oder seine Verbündeten –“ bestraft würden.[30]
Raubüberfälle und Einbrüche in Kirchengemeinden und Gotteshäusern
Im Berichtszeitraum erlebte Kuba eine beispiellose Welle von Einbrüchen in Kirchen, Pfarreien und Ordenshäusern. Zwischen März 2023 und Juli 2024 wurden mehr als 50 Vorfälle in 34 Gemeinden und religiösen Einrichtungen gemeldet. Diese Entwicklung hat in der christlichen Gemeinschaft große Angst ausgelöst. Sie ist teilweise auf die schwere Wirtschaftskrise des Landes und die daraus resultierende Notlage zurückzuführen, zugleich aber auch auf mangelnde Sicherheit und die Vulnerabilität kirchlicher Gebäude. So wurde etwa die Kirche Exaltación de la Santa Cruz in der Stadt und Gemeinde Baraguá zehnmal ausgeraubt.[31] In manchen Fällen stahlen die Eindringlinge nichts, sondern verwüsteten das Inventar und verbreiteten Angst in der Gemeinde.[32]
Pfarrer Kenny Fernández Delgado berichtete von wiederholten Angriffen auf seine Kirche: „Jeden Monat werden ein, zwei oder fünf Steine durch die Fenster geworfen – stets zu Zeiten, in denen die Täter nicht zu sehen sind.“[33] Innerhalb von nur 43 Tagen habe es in seiner Gemeinde mindestens zwei Raubüberfälle gegeben.[34]
Auch Pastor Víctor Rubén Ocaña Salcines von der Primera Iglesia Bautista La Trinidad in Santa Clara meldete Diebstähle aus seiner Kirche.[35]
Beschränkungen der Teilnahme an Gottesdiensten und Prozessionen
Die Bewegung der Damas de Blanco („Damen in Weiß“) wurde im März 2003 von Frauen gegründet, die gegen die Verhaftung und Schikanierung ihrer Angehörigen protestierten. Gewöhnlich nehmen sie an der Sonntagsmesse teil und führen anschließend stille Kundgebungen für deren Freilassung durch. Die Behörden hindern sie deshalb häufig am Verlassen ihrer Wohnungen oder nehmen sie auf dem Weg zur Kirche fest.[36]
Zwischen 2022 und dem 9. Dezember 2024 berichtete die Gruppe, dass ihre Mitglieder an 106 Sonntagen, ihrem üblichen Protesttag, Einschüchterungen ausgesetzt waren.[37] Das Phänomen betrifft das ganze Land: Am 24. September 2023 wurden mindestens 15 Mitglieder an verschiedenen Orten festgenommen, 13 durften an der Messe teilnehmen. Einige berichteten, bis zu 13 Stunden festgehalten worden zu sein.[38] Am 21. Januar 2024 kam es zu 20 weiteren Festnahmen[39], am 9. Oktober 2024 zu 12.[40]
Während der Karwoche 2024 genehmigte der Staat landesweit 111 Prozessionen.[41] Dennoch wurden laut Medienberichten Prozessionen in der ostkubanischen Diözese Bayamo-Manzanillo[42] sowie in der Gemeinde von Pater Léster Zayas im Havannaer Stadtteil Vedado untersagt; dort bereits im zweiten Jahr in Folge. Zayas erklärte: „Nach den Informationen meiner Vorgesetzten wurde die Erlaubnis verweigert, weil meine Predigten offenbar als beleidigend oder gefährlich gelten. Man hat die Bischöfe gebeten, mich zum Schweigen zu bringen, zu disziplinieren oder sogar aus dem Land abzuberufen.“[43]
In den sozialen Medien schrieb Pater Rolando Montes am 30. Mai 2024, dass Parteifunktionäre der Kommunistischen Partei Kubas ihm die Genehmigung für eine geplante Prozession mit der Begründung verweigert hätten, „sie sei keine Tradition“. Bereits im Dezember 2023 war seiner Gemeinde das Aufstellen einer Krippe untersagt worden – obwohl dies seit Jahren eine gefestigte katholische Praxis ist. Diese Maßnahmen werden als gezielte Schikanen gegen den Priester gewertet, der wiederholt öffentlich das Fehlen religiöser Freiheit in Kuba angeprangert hat.[44]
Einschränkung religiöser Praxis
Am 14. Mai 2024 kündigte der katholische Priester Alberto Reyes an, die Kirchenglocken seiner Gemeinde 30-mal im langsamen Rhythmus eines Trauergeläuts erklingen zu lassen – als Symbol für den „qualvollen Tod unserer Freiheit und unserer Rechte, für das Ersticken und Versinken unseres Lebens“.[45] Nach zwei Nächten wurde er Berichten zufolge von seinen Vorgesetzten angewiesen, den Protest zu beenden.[46]
In einem Interview vom 17. März 2023 erklärte der katholische Priester Castor Álvarez: „Wir wissen, dass wir unter ständiger Überwachung stehen“. Er beschrieb die Einschränkungen, denen Geistliche in Kuba ausgesetzt sind: „Uns werden auch andere Freiheiten verweigert, etwa der Zugang zu Schulen oder Gefängnissen. Als Priester darf ich keine Haftanstalt besuchen.“ Darüber hinaus betonte er, dass eine der am stärksten beschnittenen Freiheiten die wirtschaftliche sei, was „Aktivitäten mit hohem Kapitalbedarf – wie den Bau von Kirchen, Wallfahrten oder andere kirchliche Veranstaltungen – praktisch unmöglich macht“.[47]
Im März 2024 berichtete Pater Jorge Luis Soto, ihm sei der Zutritt zu einem Krankenhaus in Havanna verwehrt worden, als er einem Schwerkranken die Krankensalbung spenden wollte – ein Vorfall, der sich nach seinen Angaben bereits mehrfach ereignet hatte.[48]
Positive Entwicklungen
Trotz erheblicher Widrigkeiten bemühte sich die Katholische Kirche weiterhin um eine vermittelnde Rolle in der sozialen Protestbewegung, die 2021 ihren Anfang nahm – eine Funktion, die sie bereits in früheren Phasen der kubanischen Geschichte übernommen hatte.
Im Februar 2023 besuchte Kardinal Beniamino Stella, Gesandter von Papst Franziskus, die Insel. Bei einem Treffen mit Präsident Miguel Díaz-Canel forderte er die Freilassung inhaftierter Demonstranten.[49] Am 26. April 2023 trafen sich Vertreter der Katholischen Bischofskonferenz Kubas erneut mit dem Präsidenten.[50] In Folge dieser Gespräche und im Rahmen des von Papst Franziskus im Dezember 2024 eröffneten Heiligen Jahres der Hoffnung gab die Regierung am 14. Januar 2025 die Freilassung von 533 Gefangenen bekannt.[51] Am 15. und 16. Januar kamen rund 127 Häftlinge frei,[52] darunter Pastor Lorenzo Rosales Fajardo von der nicht registrierten Iglesia Monte de Sion in Palma Soriano, der seit August 2021 wegen angeblicher „Störung der öffentlichen Ordnung“ und „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ eine auf sieben Jahre angesetzte Haftstrafe verbüßte. Auch die Religionsführerin der Yoruba, Donaida Pérez Paseiro, wurde freigelassen.[53]
Die kubanischen Behörden, die weiterhin das Monopol über Kommunikation, Bildung und soziale Dienste ausüben, gestatten den katholischen Bischöfen nach wie vor, an Sonn- und Feiertagen Radioprogramme zu senden. 2023 wurde erstmals mehreren Seniorenheimen erlaubt, Fahrzeuge zu importieren, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Zudem durften kirchliche Hilfsgüter für Opfer der Wirbelstürme Oscar und Rafael verteilt werden.[54]
Vom 4. bis 7. November 2024 tagten die katholischen Bischöfe Kubas zu ihrer Vollversammlung. Dabei wählten sie ihren neuen Vorsitzenden und die Leiter der nationalen Kommissionen für den Zeitraum 2024–2027.[55] Der Staat griff weder in die Wahl noch in die Zuweisung der Ämter ein.
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Angesichts der tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Krise hat das kommunistische Regime seine Gesetzgebung weiter verschärft, um das sozialistische System unter der Führung einer marxistisch-leninistischen Einheitspartei zu bewahren. Die jüngsten Reformen nähren die Befürchtung, dass sich die Lage in absehbarer Zeit nicht verbessern wird.
In Anbetracht anhaltender Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs-, Bildungs- und Eigentumsfreiheit und der Nichtexistenz unabhängiger Institutionen, die außerhalb des staatlichen Machtapparats stehen, bleibt die Religionsfreiheit – verstanden als das Recht, den eigenen Glauben einzeln oder gemeinschaftlich, öffentlich oder privat, im Rahmen der eigenen Überzeugungen, Riten und Lehre zu leben – schwer beeinträchtigt. Es handelt sich um eine systemische Situation, die ohne grundlegende politische Veränderungen kaum zu überwinden sein wird.
In einem am 18. August 2023 veröffentlichten Schreiben bezeichnete die Katholische Bischofskonferenz Kubas die nationale Krise als „die schwerste der letzten Jahrzehnte“ und sprach von „einer der schwierigsten Phasen in der Geschichte der Insel“, die von „überwältigender Verzweiflung und Lethargie“ geprägt sei.
Die Bischöfe schrieben: „Auch unsere Gemeinden und Seelsorger leiden unter der täglichen Erschöpfung, die aus dem bloßen Kampf ums Überleben in Kuba erwächst. Es wird zu wenig anerkannt, dass der Reichtum unserer Nation in der Vielfalt der Gedanken, Meinungen und Ideen liegt, die zunehmend in unserer Gesellschaft präsent sind.“[56]
Das Gesamtbild bleibt düster: Für den Berichtszeitraum sind keine wesentlichen Fortschritte hinsichtlich der Lage der Religionsfreiheit in Kuba zu verzeichnen.
Quellen