MALAYSIA
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die Religionsfreiheit ist in Malaysia durch die Verfassung geschützt. Die Rechte der Religionsgemeinschaften werden jedoch durch verfassungsrechtliche und gesetzliche Privilegien für den sunnitischen Islam beschnitten. In Artikel 3, Absatz 1 der Verfassung heißt es: „Der Islam ist die Religion der Föderation [Malaysia], doch dürfen andere Religionen in Frieden und Harmonie auf dem Bundesgebiet ausgeübt werden.“[1] Artikel 11 besagt zwar, dass jede Person „das Recht hat, sich zu ihrem Glauben zu bekennen und ihn zu praktizieren“, in Absatz 4 desselben Artikels heißt es aber, der Staat könne durch Landes- oder Bundesgesetze die „Verbreitung anderer religiöser Doktrinen oder Religionen überwachen oder einschränken, wenn bekennende Muslime davon betroffen sind“. Die gerichtliche Auslegung der Verfassung gibt Bundesstaaten eine Rechtfertigung Konvertierungsverbote für Muslime sowie Beschränkungen für muslimische Minderheitsgemeinschaften durchzusetzen, die von den malaysischen Religionsbehörden als „von der Norm abweichend“ eingestuft wurden.
In Artikel 160 der Verfassung wird ein „Malaysier“ unter anderem als „eine Person, die sich zum Islam bekennt,“ definiert. Bumiputeras, ethnische Malaien auf der malaysischen Halbinsel, und indigene Gruppen in Ostmalaysia (die meist animistisch oder christlich sind) machen fast 70 Prozent der Bevölkerung aus. Sie unterscheiden sich laut Verfassung ethnisch und religiös von den Menschen chinesischer und indischer Herkunft[2], die überwiegend dem Buddhismus, Hinduismus, Christentum und anderen Religionen anhängen oder keine Religion haben.[3]
Nichtmalaysier haben das Recht, zur Religion ihrer Wahl zu konvertieren, einschließlich zum Islam. Dass malaysische Muslime vom Islam zu einer anderen Religion konvertieren, wird hingegen als Apostasie gewertet und ist formell verboten.[4] Berichten zufolge existiert theoretisch ein Verfahren, durch das Muslime zu einer anderen Religion konvertieren können. Dabei handelt es sich jedoch um einen langwierigen Prozess, für den ein Scharia-Gericht formell seine Zustimmung geben muss. Die Zustimmung wird in einigen Staaten nur erteilt, nachdem Konvertierungswillige Monate in religiösen „Rehabilitationszentren“ verbracht haben. Dort wird entsprechend Druck ausgeübt, um einen Austritt zu verhindern.[5]
In einer Reihe von Urteilen haben Zivilgerichte entschieden, dass Fälle von Apostasie vor Scharia-Gerichten verhandelt werden müssen. In den letzten Jahren konnten Zivilgerichte jedoch intervenieren, wenn die begründete Vermutung bestand, dass die betreffenden Personen nie Muslime waren.[6]
Für Muslime in Malaysia fallen nach den staatlichen Gesetzen alle Angelegenheiten des persönlichen Lebens, wie Heirat, Scheidung und Erbschaft, in die Zuständigkeit der Scharia-Gerichte. Eine verfassungsrechtliche Bestimmung sieht vor, dass Zivilgerichte nicht für Bereiche zuständig sind, die von Scharia-Gerichten abgedeckt werden.
Jeder malaysische Bundesstaat verfügt über eine islamische Behörde, welche die muslimischen Angelegenheiten im Staat regelt. Diese bundesstaatlichen Behörden haben Minderheitsformen des Islam durch die starke Regulierung religiöser Aktivitäten größtenteils an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Beispielsweise erklärte 1996 der Nationale Fatwa-Rat das Schiitentum als „abweichend“ und verbot die Konfession komplett, obwohl in Malaysia hunderttausende Schiiten leben.[7] Die Religionsbehörde auf Bundesebene (das Ministerium für Islamische Entwicklung JAKIM) und die Fatwa-Komitees der Staaten überwachen und kontrollieren systematisch alle Formen des Islam im Lande. Die Religionsbehörden der Bundesstaaten beaufsichtigen die Moscheen, haben Einfluss auf den Inhalt von Predigten und stellen sicher, dass die verbreiteten Lehren mit der staatlichen sunnitisch-orthodoxen Auslegung des Islam im Einklang stehen.
Malaysia hat ein duales Rechtssystem, in dem staatliches Recht und Scharia-Recht nebeneinander bestehen und auf Muslime angewendet werden. Im Februar 2024 erklärte jedoch das Bundesgericht von Malaysia 16 Scharia-Gesetze des Bundesstaates Kelantan für „nichtig und ungültig“. Zwei Anwälte hatten die Verfassungsmäßigkeit des „Shari‘a Criminal Code (1) Enactment 2019“ von Kelantan angefochten, das Handlungen wie die Zerstörung von Gotteshäusern, Sodomie, sexuelle Belästigung und den Konsum berauschender Substanzen unter Strafe stellte. Die vorsitzende Richterin, die das Mehrheitsurteil verkündete, erklärte, dass dem nordöstlichen Bundesstaat die Befugnis fehle, solche Gesetze zu erlassen, da diese Themen in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fielen.[8] Die Entscheidungen in Kelantan folgen einem Präzedenzfall aus dem Jahr 2021 im Fall Iki Putra, bei dem das Scharia-Gesetz des Bundesstaates Selangor zur Strafbarkeit von Sodomie aufgehoben wurde.[9]
Andererseits würde ein kürzlich vorgeschlagenes Mufti-Gesetz muslimischen Rechtsexperten (Muftis) in den Bundesgebieten Befugnisse verleihen, die das Parlament nicht anfechten könnte. Muftis würden rechtliche Immunität genießen, und der Gesetzentwurf könnte somit „eine zweite Rechtsquelle in den Bundesgebieten schaffen, die von der malaysischen Verfassung nicht vorgesehen ist“.[10] Ein Anwalt argumentierte, dass der Gesetzentwurf die Stellung des Yang di-Pertuan Agong schwächen würde.
Gemäß den Artikeln 3(5) und 34(1) der Bundesverfassung ist der Agong (ein rotierendes Amt, vergleichbar mit einem König) das verfassungsmäßige Oberhaupt des Islam in Malaysia. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf würde nicht nur den Muftis mehr Macht verleihen, indem ihre religiösen Gutachten (Fatwas) für alle Gerichte rechtlich bindend würden – sowohl für Muslime als auch für Nicht-Muslime –, sondern auch dem Fatwa-Ausschuss der Bundesgebiete ermöglichen, demokratische Institutionen zu übergehen und Entscheidungen zu Themen von „nationalem Interesse“ ohne Zustimmung des Parlaments zu treffen. Derzeit gelten Fatwas lediglich als Meinungen, sofern sie nicht offiziell Teil der Scharia werden. Nach dem Mufti-Gesetzentwurf könnten Fatwas jedoch Gesetzeskraft erlangen, sobald sie im Amtsblatt für neue Gesetze veröffentlicht werden.[11] Latheefa Koya, eine muslimische Anwältin und ehemalige Leiterin der malaysischen Antikorruptionskommission, warnte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Macht verleihen würde, jeden Aspekt des Lebens von Muslimen zu kontrollieren (Muftis werden auf Empfehlung eines Ministers ernannt). „Keine Regierung sollte in einer Demokratie solche Macht über ihr Volk haben, angeblich im Namen der Religion“, sagte sie.[12] Darüber hinaus würde das vorgeschlagene Mufti-Gesetz Muslime verschiedener Traditionen, darunter Maliki, Hanbali und Anhänger des liberalen Nusantara-Islam, der Gefahr der Verfolgung aussetzen.[13]
Viele schiitische Publikationen bleiben unter dem Kommunikations- und Multimedia-Gesetz von 1998 verboten. Seit 2015 werden vermehrt rechtliche Schritte eingeleitet, um „Medien, leitende Redakteure und einzelne Journalisten, die die Grenzen der kritischen Berichterstattung angeblich überschritten haben, unter Druck zu setzen, zu überprüfen und/oder zu verhaften“.[14] Darüber hinaus laufen diejenigen, die zum schiitischen Islam bekehren wollen oder diesen fördern, Gefahr, von staatlicher Seite diskriminiert zu werden. Dabei drohen Verhaftungen oder andere Formen der Schikane durch staatliche Behörden.[15]
Das Druckerzeugnis- und Publikations-Gesetz von 1984 stellt nichtmuslimische Gemeinschaften bei der Nutzung des Wortes „Gott“ vor Probleme. Laut dem Gesetz darf das Wort „Allah“ (arabisch für „Gott“) nämlich ausschließlich im Islam genutzt werden. Dies hat dazu geführt, dass eine malaiische Bibel, die das Wort „Allah“ für „Gott“ verwendet, verboten wurde. Mehr als 20.000 Bibelexemplare, in denen Gott als „Allah“ bezeichnet wird, wurden beschlagnahmt.[16] Im Jahr 2023 zog das Innenministerium seine Berufung gegen ein Urteil des Hohen Gerichts zurück, das Nicht-Muslimen die Verwendung des Wortes „Allah“ in Veröffentlichungen gestattete, die ausschließlich für Christen bestimmt sind.[17]
Am 23. Juni 2014 lehnte das Bundesgericht von Malaysia eine Berufungsklage der Katholischen Kirche ab, die sich gegen das für Nichtmuslime bestehende Verbot, das Wort „Allah“ zu verwenden, richtete. Für Herald Malaysia, eine malaysische katholische Wochenzeitung, stellt das Verbot für nichtmuslimische Publikationen eine Verfassungswidrigkeit und eine Verletzung der Religionsfreiheit dar.[18] Die Regierung legte das Urteil des Berufungsgerichts zwar so aus, dass das Verbot nur für Herald Malaysia gilt. Allerdings entstand damit ein Präzedenzfall für ein umfassendes Verbot des Wortes „Allah“ für Nichtmuslime. Das Gericht erklärte, dass die Verwendung des Wortes „Allah“ kein essenzieller oder integraler Bestandteil des christlichen Glaubens sei. Weiterhin entschied es, dass sämtliche nichtmuslimischen Predigten und Praktiken daraufhin überprüft werden müssten, ob sie potenziell Muslime beleidigten.[19]
Am 11. März 2021 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof Malaysias aufgehoben. Richterin Nor Bee bezeichnete in ihrem Urteil das Verbot als „rechts- und verfassungswidrig” und erklärte, dass „die freie Religionsausübung und Bekenntnis zu einer Religion auch das Recht auf den Besitz religiöser Materialien einschließe“.[20]
Auch wenn die Bevölkerung im malaysischen Bundesstaat Sarawak mehrheitlich christlich geprägt ist, ist die Diskriminierung bestimmter christlicher Gruppen hier tief verwurzelt. Größere, bekanntere Kirchen werden unter der Missionary Societies Ordinance (Missionswerks-Verordnung) anerkannt. Besonders kleinere Kirchen haben jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei der Registrierung und staatlichen Anerkennung ihres Status. Für kleinere Kirchen gestaltet sich zudem die Beantragung von Zuschüssen bei UNIFOR (Unit for Other Religions), einer 2017 in Sarawak gegründeten Regierungsstelle, schwierig.[21]
Im Jahr 2023 erwog die malaysische Regierung einen Gesetzentwurf, der Strafen für ethnisch oder religiös bedingte Hetze vorsah. Dieser wurde jedoch wieder fallengelassen. Im Dezember 2024 erklärte die stellvertretende Ministerin für nationale Einheit, Saraswathy Kandasami, dass die bestehenden Gesetze ausreichten, um die ethnische und religiöse Einheit des Landes zu schützen.[22]
Im Jahr 2023 stimmte das malaysische Parlament dafür, die bislang zwingend vorgeschriebene Todesstrafe für bestimmte Verbrechen abzuschaffen, die Anzahl der mit dem Tode belegten Straftaten zu verringern und die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf Entlassung abzuschaffen.[23]
Vorfälle und Entwicklungen
Im Berichtszeitraum gab es erhebliche gesellschaftliche und staatliche Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit in Malaysia.
So kam es erneut zu Festnahmen von Personen, die sich mutmaßlich respektlos gegenüber dem Islam verhalten hatten. Am 4. Juni 2022 wurde die 26-jährige Malaysierin Siti Nuramira Abdullah auf Grundlage von Abschnitt 7 des Syariah Criminal Offences (Federal Territories) Act festgenommen, weil sie angeblich während eines Auftritts in einem Stand-up-Comedy-Club den Islam beleidigt hätte. Sie wurde am 19. Juli 2022, einen Tag vor der geplanten Anklageerhebung, freigelassen.[24] Im April 2023 wurde sie jedoch wegen der „vorsätzlichen Verletzung religiöser Gefühle anderer“ angeklagt und zu einer Geldstrafe von 8.000 Ringgit (rund 1.650 Euro) verurteilt.[25]
Im Juni 2023 wurde ein Händler im Bundesstaat Johor angeklagt, weil er „beleidigende Mitteilungen mit Beschimpfungen gegen den Islam, Allah und den Propheten über ein Facebook-Konto erstellt und verbreitet“ haben soll.[26] Bereits im Mai 2023 hatte die Polizei in Kuala Lumpur einen Mann auf Grundlage von Abschnitt 298A des Strafgesetzbuches festgenommen, der die Verursachung von Zwietracht oder Feindseligkeit aus religiösen Gründen unter Strafe stellt. Dem Mann wurde vorgeworfen, den traditionellen islamischen Gruß „Salam“ verspottet zu haben.[27]
Im August 2024 forderte der malaysische König Ibrahim Iskandar die Malaysier auf, soziale Medien nicht zu nutzen, um den Islam zu beleidigen oder Unfriede unter Muslimen oder Angehörigen anderer Glaubensrichtungen zu stiften.[28]
Im Jahr 2023 klagte eine hinduistische Mutter, Loh Siew Hong, deren Kinder 2020 von ihrem Ex-Mann eigenmächtig zum Islam konvertiert worden waren, gegen deren Religionsübertritt und beantragte das Sorgerecht für die Kinder. Im Mai 2023 erklärte das Bundesgericht von Malaysia den Religionswechsel der Kinder für verfassungswidrig. Zudem wies es den Versuch der Regierung des Bundesstaates Perlis sowie des Islamischen Religions- und Malaysischen Brauchtumsrats von Perlis (MAIPs) zurück, das Urteil aufzuheben. Die Vorsitzende Richterin verwies auf Artikel 12 (4) der Bundesverfassung von Malaysia, der besagt, dass für den Religionsübertritt einer Person unter 18 Jahren die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist.[29]
Am 31. Januar 2024 wurde eine 37-jährige alleinerziehende Mutter zu Stockhieben verurteilt, nachdem sie wegen Khalwat für schuldig befunden worden war – des Vergehens, sich in unmittelbarer körperlicher Nähe zu einem Mann aufgehalten zu haben, der weder ihr Ehemann noch ein Mahram (naher männlicher Verwandter) war.[30] Menschenrechtsexperten warnen seit Jahren vor wachsendem Extremismus in diesem Bereich, da Strafformen (hudud) im Rahmen der Scharia Steinigung und Amputation umfassen. Islamische Gruppen, darunter die Parti Islam SeMalaysia (PAS), haben vorgeschlagen, solche Maßnahmen in das Strafgesetzbuch Malaysias aufzunehmen. [31] Der malaysische Parlamentarier Wan Ahmad Fayhsal Wan Ahmad Kamal erklärte auf die Frage nach der Steinigung wegen Ehebruchs verurteilter Frauen: „Nun, ich würde es nicht gerne sehen, aber es ist Gottes Gesetz, und als Politiker bin ich verpflichtet, für dessen Umsetzung zu sorgen.“[32]
Die langjährige katholische Politikerin Teresa Kok wurde 2024 von der Polizei zu Äußerungen über die obligatorische Halal-Zertifizierung befragt. Kok hatte erklärt, dass die Zertifizierung für Kleinunternehmer eine finanzielle Belastung darstellen könnte. Während der polizeilichen Vernehmung betonte sie, dass dies keine „Respektlosigkeit gegenüber dem Islam“ sei, sondern lediglich ein Hinweis auf die finanziellen Kosten.[33]
Im Oktober 2024 erhielten 137 Orang Asli (Ureinwohner der malaysischen Halbinsel)[34] das Recht, ihren religiösen Status vor Gericht anzufechten. Die Personen, die dem Stamm der Bateq Tanum in Pahang angehören, gaben an, seit jeher eine traditionelle animistische Religion zu praktizieren und „gewaltsam zum Islam konvertiert“ worden zu sein, weil sie die malaysische Sprache nicht verstanden. Der Fall war an die Öffentlichkeit gelangt, nachdem sich die Orang-Asli-Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Siti Kasim der Sache angenommen hatte.[35]
Im Bundesstaat Sabah wurden Regierungsbeamte beschuldigt, christliche Staatsangehörige willkürlich als Muslime registriert zu haben. Menschenrechtsanwälte berichteten von Fällen, in denen Christen in ihren Ausweisen als Muslime geführt wurden. Im August 2024 erhielt Rieno Glant Oleant George, nachdem er jahrelang versucht hatte, die Bezeichnung „Islam“ aus seinem Ausweis entfernen zu lassen, Recht und durfte seine christliche Identität wieder annehmen. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war ein Schreiben der örtlichen Behörde für islamische Angelegenheiten, in dem bestätigt wurde, dass Rieno nicht in der Liste der zum Islam konvertierten Personen in Sabah aufgeführt war.[36]
Im November 2024 forderte John Ilus, Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung von Sarawak, das Bildungsministerium auf, den Bibelunterricht an den örtlichen Schulen wieder einzuführen, um „die charakterliche Entwicklung der jungen Sarawaker“ zu fördern. Zwei Drittel der christlichen Bevölkerung Malaysias leben in den Bundesstaaten Borneo (Sarawak und Sabah).[37]
2024 wurde gegen den bekannten islamischen Prediger Firdaus Wong wegen Anstiftung von Lehrern und religiösen Führern zur heimlichen Konvertierung nicht-muslimischer Minderjähriger ermittelt.[38]
In Malaysia herrscht eine Atmosphäre allgemeiner Fremdenfeindlichkeit. Auch die Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar sind nach wie vor Verfolgung und Feindseligkeiten ausgesetzt. Gerade in den sozialen Medien wird die Angst geschürt, dass „Ausländer den Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen“.[39] Trotz ihrer muslimischen Identität gelten die Rohingya in Malaysia als unerwünschte illegale Einwanderer. Hinzu kommt, dass die meisten malaysischen Muslime der Rechtsschule der Schafi'i (Madhab) angehören, während die Rohingya traditionell der Hanafi-Schule folgen. Infolgedessen übernehmen einige Rohingya malaysische sunnitische Bräuche, um sich anzupassen.[40] Obwohl Malaysia in der Vergangenheit Rohingya-Flüchtlinge aufgenommen hat, hat es deren Zahl zunehmend begrenzt. So wiesen die Behörden Anfang Januar 2025 zwei Boote mit insgesamt fast 300 muslimischen Rohingya-Flüchtlingen zurück.[41]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Trotz einiger positiver Entwicklungen im Berichtszeitraum – wie der Aufhebung der staatlichen Scharia-Gesetze in Kelantan und der gerichtlichen Interventionen zur Verhinderung des Religionswechsels von Minderjährigen ohne ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile – gibt es im Hinblick auf die Religionsfreiheit in Malaysia weiterhin Anlass zu großer Sorge. Zu nennen wäre hier etwa die Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung von Personen, denen vorgeworfen wird, religiöse Gefühle verletzt zu haben. Zudem hat die Regierung das seit langem angekündigte Gesetz zur religiösen Harmonie noch immer nicht vorgelegt.
Der neu vorgelegte Entwurf für ein Mufti-Gesetz hingegen würde im Falle seiner Verabschiedung die Befugnisse muslimischer Rechtsgelehrter in den Bundesgebieten erheblich ausweiten.
Auch wenn einige Fortschritte erzielt wurden, bleibt die Lage der Religionsfreiheit sowohl für Muslime als auch für Nichtmuslime insgesamt negativ.
Quellen