PAKISTAN
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Pakistan wurde im Jahr 1947 im Zuge der Teilung Britisch-Indiens ursprünglich als säkularer Staat gegründet. Unter der Diktatur von General Mohammed Zia-ul-Haq, der Pakistan von 1977 bis 1988 regierte, begann eine starke Islamisierung des Staatswesens, die mit zunehmender Einführung von Grundsätzen der Scharia auch das pakistanische Rechtssystem betraf.
Die Bevölkerung besteht fast ausschließlich aus Muslimen – überwiegend Sunniten, von denen 90 % der Hanafi-Schule folgen. Der Anteil der Schiiten liegt bei etwa 10–15 %. Nicht-muslimische Minderheiten, darunter Christen, Hindus und Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung, machen etwa 3 % der Bevölkerung aus.[1]
Die wichtigsten ethnischen Gruppen sind (in Prozent): Punjabis (44,7), Paschtunen (Pathanen, 15,4), Sindhi (14,1), Saraikis (8,4), Muhajir (7,6), Belutschen (3,6) und andere (6,3).[2]
Pakistan ist Unterzeichner der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und hat 2010 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) ratifiziert. Gemäß Artikel 18 verpflichtet sich das Land damit der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit für sein Volk.
Die pakistanische Verfassung von 1973[3] – die 2002 erneut eingeführt und im Jahr 2018 geändert wurde – besagt zwar in Artikel 2, dass „der Islam die Staatsreligion Pakistans“ sei, gleichzeitig garantiert das Dokument auch religiösen Minderheiten Rechte. So sind laut Verfassungspräambel „angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Minderheiten ihre Religionen frei bekennen und ausüben sowie ihre Kulturen entwickeln können“.[4] Artikel 20 (a, b) erkennt ferner an, dass „jeder Bürger das Recht hat, sich zu seiner Religion zu bekennen, sie auszuüben und zu verbreiten“, und dass „jede religiöse Gemeinschaft das Recht hat, eigene religiöse Einrichtungen zu gründen, zu unterhalten und zu verwalten“.
Gemäß Artikel 21 darf „niemand zur Zahlung besonderer Steuern gezwungen werden, die zum Zweck der Verbreitung oder des Erhalts einer anderen Religion erhoben werden“. Artikel 22 (1) regelt den „Schutz der Bildungseinrichtungen in Bezug auf die Religion“ und fügt hinzu, dass „niemand, der eine Bildungseinrichtung besucht, zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichtet werden darf“. Nach Artikel 22 (3, a) darf ferner „keine Religionsgemeinschaft oder Konfession daran gehindert werden, in einer ausschließlich von ihr unterhaltenen Bildungseinrichtung Religionsunterricht für Schüler dieser Gemeinschaft oder Konfession zu erteilen.“ Darüber hinaus heißt es in Artikel 22 (3, b): „Keinem Bürger darf die Zulassung zu einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Bildungseinrichtung allein aus Gründen der Ethnie, Religion, Kaste oder des Geburtsortes verweigert werden.“
In der Praxis scheinen diese Bestimmungen jedoch nur teilweise umgesetzt zu werden – insbesondere seit der Einführung des so genannten einheitlichen nationalen Lehrplans (Single National Curriculum, SNC)[5] für Grundschulen und religiöse Schulen durch die Regierung von Premierminister Imran Khan im Jahr 2021. (Seit Juli 2022 wird der Lehrplan als „Nationaler Lehrplan Pakistans“ – National Curriculum of Pakistan, NCP, bezeichnet.)[6] Der Lehrplan wurde von Bildungsexperten und Menschenrechtsaktivisten heftig kritisiert, weil er nicht inklusiv ist und islamisch-religiöse Inhalte auf Kosten religiöser Minderheiten überbetont.[7]
Im Januar 2024 verabschiedete das pakistanische Ministerium für Bildung und berufliche Ausbildung den Lehrplan für den Religionsunterricht 2023 (Religious Education Curriculum, REC) – eine bedeutende Reform für die Klassenstufen 1 bis 12, die langjährigen Forderungen nach mehr Inklusivität Rechnung trägt. Bislang war der islamische Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. Der neue Lehrplan ermöglicht es nun nicht-muslimischen Kindern und Jugendlichen (darunter Bahai, Buddhisten, Christen, Hindus, Kalasha, Sikhs und Zoroastrier), Unterricht über ihre eigenen religiösen Traditionen zu erhalten.[8] Die von den Minderheitengemeinschaften begrüßte Reform fördert die religiöse Vielfalt und ist ein wichtiger Schritt hin zu gleichen Bildungschancen in Pakistan.[9]
Im Jahr 2024 wurde zudem das „Madrasa Registration Bill 2024“ verabschiedet, das formell den Titel „Societies Registration (Amendment) Act 2024“ trägt. Dieses Gesetz stellt eine zentrale Reform dar, mit der islamische Schulen (Medressen) in den staatlichen Bildungsrahmen integriert und einer klaren Regulierung unterworfen werden sollen. Das im Dezember 2024 verabschiedete Gesetz schreibt die verpflichtende Registrierung aller Medressen, die jährliche Berichterstattung sowie die Durchführung finanzieller Prüfungen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht vor. Darüber hinaus untersagt die Gesetzesnovelle Inhalte, die zu Militanz oder konfessionellem Hass aufrufen, fördert schrittweise die Einbindung zeitgenössischer Unterrichtsfächer und erlaubt den Unterricht in vergleichender Religionswissenschaft innerhalb des Lehrplans der Medressen. Mit der Ablösung des veralteten „Societies Registration Act“ von 1860 und der Verlagerung der Aufsicht von lokalen auf nationale Behörden soll die Steuerung religiöser Bildungseinrichtungen verbessert und eine bessere Angleichung an die nationalen Bildungsstandards gewährleistet werden.[10] Trotz dieser positiven Entwicklungen zeigen zahlreiche Studien, dass der Weg zur vollständigen Beseitigung religiöser Diskriminierung im pakistanischen Bildungswesen lang und herausfordernd bleibt – wie späterim Abschnitt „Vorfälle und Entwicklungen“ näher ausgeführt wird.[11]
Ein strukturelles Hindernis für Gleichbehandlung stellt zudem die pakistanische Verfassung selbst dar. Artikel 41 schreibt vor, dass nur muslimische Personen für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren dürfen. Das Amt des Premierministers ist nach Artikel 91 (3) ebenfalls Muslimen vorbehalten. Nach Artikel 203 hat das pakistanische Bundes-Schariagericht die Befugnis, jedes Gesetz, das nicht mit islamischem Recht konform ist, für ungültig zu erklären und Änderungen vorzuschlagen.[12]
Artikel 260 (3 a und b) der Verfassung unterscheidet zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen. Damit schürt die Verfassung religiöse Voreingenommenheit und diskriminierende Haltungen, etwa der Gemeinschaft der Ahmadiyya gegenüber, die explizit als nicht-muslimisch bezeichnet wird.
Die so genannten Blasphemiegesetze – von General Zia-ul-Haq zwischen 1982 und 1986 in das pakistanische Strafgesetzbuch aufgenommen[13] (Abschnitte 295 B, 295 C, 298 A, 298 B, 298 C) – schränken die Religions- und Meinungsfreiheit stark ein. Die Entweihung des Korans sowie die Beleidigung des Propheten Mohammed sind strafbar und können mit lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. der Todesstrafe geahndet werden. Da der Begriff „Blasphemie“ zudem recht weit gefasst ist, kann er leicht missbraucht werden, um verschiedene Arten von Verhalten – z. B. auch Respektlosigkeit gegenüber Menschen, Kultgegenständen, Bräuchen und Glaubensvorstellungen – zu sanktionieren.
Mit der unter General Zia-ul-Haq vollzogenen Aufnahme der Paragraphen 298 B und 298 C in das Strafgesetzbuch wurde es Anhängern der Ahmadiyya-Bewegung unter Strafe verboten, sich selbst als Muslime zu bezeichnen, Begriffe zu verwenden, die mit dem Propheten Mohammed in Verbindung stehen, islamische Gebets- und Glaubenspraktiken auszuüben oder ihren Glauben öffentlich zu verbreiten.
Während ein allgemeiner Schutz gegen jede Form der Beleidigung und Verunglimpfung aller Religionen in den Abschnitten 295, 295 A und 298 formell anerkannt wird, beziehen sich die Abschnitte 295 B, 295 C sowie 298 A, 298 B und 298 C auf Handlungen, die ausschließlich als blasphemisch gegen die islamische Religion angesehen werden. Da das pakistanische Rechtssystem nicht nur auf dem Common Law, sondern auch auf der Scharia beruht, werden die fraglichen Vorschriften nur zugunsten des Islam angewandt.[14] Es überrascht daher nicht, dass zwischen der Staatsgründung 1947 und dem Jahr 1986 lediglich sechs Fälle von Blasphemie registriert wurden, während nach der Einführung der genannten Paragraphen zwischen 1987 und 2023 nach Angaben des Centre for Social Justice (CSJ) mit Sitz in Lahore insgesamt 2.449 Fälle gezählt wurden.[15]
Auffällig ist zudem, dass Angehörige religiöser Minderheiten trotz ihres geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung überproportional häufig der Blasphemie beschuldigt werden. Von den insgesamt 2.449 Fällen entfallen 1.279 (52,23 %) auf muslimische Beschuldigte, gefolgt von 783 Anhängern der Ahmadiyya-Bewegung (31,93 %), 291 Christen (11,88 %), 45 Hindus (1,84 %) sowie 52 Fälle (2,12 %), in denen die Religionszugehörigkeit nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Dies bedeutet, dass rund 45,6 % aller registrierten Fälle (insgesamt 1.118) Angehörige religiöser Minderheiten betreffen, obwohl diese nur etwa 3,5 % der Bevölkerung ausmachen.[16]
Ein zentrales und anhaltendes Problem bleibt die hohe Zahl an Tötungsdelikten und Gewalttaten infolge von Blasphemievorwürfen. Besonders besorgniserregend sind die Fälle, die sich im Berichtszeitraum unter anderem in Nankana Sahib, Jaranwala, Sargodha, Madyan und Umerkot ereigneten.[17] Zwischen 1994 und 2024 wurden insgesamt 109 Personen, die in Pakistan der Blasphemie beschuldigt worden waren, Opfer von Lynchjustiz. Sie wurden getötet außerhalb jeglicher rechtsstaatlicher Verfahren. Unter den Getöteten waren 67 Muslime (64 %), 26 Christen (25 %), sieben Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung, ein Hindu und ein Buddhist; in zwei Fällen konnte die religiöse Zugehörigkeit der Opfer nicht eindeutig festgestellt werden.[18]
Ein bemerkenswerter Schritt während des Berichtszeitraums war die einstimmige Verabschiedung einer Resolution durch die pakistanische Nationalversammlung am 23. Juni 2024. In dieser wurde der Anstieg von Lynchmorden, vor allem in Swat und Sargodha, scharf verurteilt. Die Nationalversammlung betonte, dass solche Handlungen in zivilisierten Gesellschaften nicht tolerierbar seien und forderte die Regierung auf Bundes- und Provinzebene dazu auf, den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen – insbesondere der religiösen Minderheiten und gefährdeten Gruppen. Zudem wurden die Behörden in den Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Punjab aufgerufen, entsprechende Vorfälle zügig aufzuklären und die Täter strafrechtlich zu verfolgen.[19] Ebenfalls von Bedeutung ist eine Resolution, die im Juni 2024 einstimmig von der Provinzversammlung Punjabs angenommen wurde. Darin wurde die Gewalt im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen verurteilt und die Notwendigkeit betont, alle Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit zu schützen. Anlass für die Resolution war der Lynchmord an einem Touristen in Swat, dem vorgeworfen worden war, den Heiligen Koran entweiht zu haben.[20]
Am 17. Januar 2023 verabschiedete die Nationalversammlung Pakistans einstimmig die Criminal Laws Bill, eine Änderung von Abschnitt 298 A des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Das Gesetz erhöht die Strafe für Beleidigungen gegenüber den Ehefrauen, Familienmitgliedern und Gefährten des Propheten Mohammed von bislang drei auf bis zu zehn Jahre Haft – zusätzlich zu einer Geldstrafe von einer Million Rupien. Der Abgeordnete Maulana Abdul Akbar Chitrali von der Partei Jamaat-e-Islami Pakistan brachte den Gesetzentwurf ein und forderte in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Haft.[21] Am 7. August 2023 bestätigte der Senat die Änderung offiziell.[22]
Einen bemerkenswerten Fortschritt gab es im November 2023: Der oberste Gerichtshof Pakistans wies die Behörden in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa an, in allen offiziellen Dokumenten das Wort „Esai“ als Bezeichnung für Christen oder den christlichen Glauben durch den Begriff „Masihi“ zu ersetzen. Damit erfüllt das Gericht eine langjährige Forderung der christlichen Gemeinschaft. Denn während „Esai“ in der Umgangssprache häufig mit abwertenden, kastenbezogenen Bedeutungen verbunden ist, gilt „Masihi“ als respektvolle Bezeichnung. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Würde und der gesellschaftlichen Anerkennung der Christen in Pakistan dar.[23]
Trotz einzelner juristischer Reformen bleibt die nationale Minderheitenkommission (National Commission for Minorities, NCM),[24] die 2020 zur Förderung des interreligiösen Dialogs und zum Schutz nichtmuslimischer Bürgerinnen und Bürger neu gebildet wurde, weitgehend ineffektiv und unterrepräsentiert.[25] Am 7. August 2023 verabschiedete die Nationalversammlung zwar ein Gesetz zur Stärkung der Kommission, doch der Senat lehnte die Beratung zwei Tage später ab. Zivilgesellschaftliche Organisationen hatten zuvor auf die mangelnde Wirksamkeit des Gesetzes und dessen Unvereinbarkeit mit den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen hingewiesen.[26]
Im Dezember 2024 wurde eine überarbeitete Fassung eingebracht. Sie sieht ein 13-köpfiges Gremium vor, darunter neun Vertreter religiöser Minderheiten, und legt besonderen Wert auf finanzielle und administrative Unabhängigkeit.[27] Menschenrechtsorganisationen bleiben jedoch skeptisch. Ohne rechtlich bindende Befugnisse und institutionelle Eigenständigkeit, so die Kritik, drohe die Kommission zu einer rein symbolischen Einrichtung zu verkommen. Besondere Kritik richtet sich zudem gegen den Ausschluss der Ahmadiyya-Gemeinschaft sowie gegen die Entscheidung, die Kommission dem Ministerium für religiöse Angelegenheiten (MRA) statt dem Ministerium für Menschenrechte (MHR) zu unterstellen – was ihre Unabhängigkeit und internationale Glaubwürdigkeit weiter schwächen könnte.[28]
Wie im Abschnitt „Vorfälle“ weiter unten beschrieben, sind religiöse Minderheiten nach wie vor von Entführung, Zwangskonvertierung und Zwangsheirat betroffen. Der Hauptgrund dafür liegt im Fehlen wirksamer gesetzlicher Schutzmechanismen. Am 13. Oktober 2021 lehnte ein parlamentarischer Ausschuss einen Gesetzentwurf gegen Zwangskonvertierungen ab – trotz Protesten von Abgeordneten religiöser Minderheiten. Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten (MRA) hatte sich zuvor gegen den Entwurf ausgesprochen.[29]
Im Juli 2024 verabschiedete das pakistanische Parlament eine Änderung des „Christian Marriage Act“ von 1872. Damit wurde das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung von christlichen Männern und Frauen von 16 auf 18 Jahre angehoben. Präsident Asif Ali Zardari unterzeichnete das Gesetz am 23. Juli 2024.[30] Die Reform stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz Minderjähriger dar, gilt aber bislang nur im Hauptstadtterritorium Islamabad. Nach Artikel 144 (1) der Verfassung müssen die Provinzparlamente eigene Regelungen beschließen. Andernfalls bleibt etwa das „Child Marriage Restraint Act“ in Kraft, das Mädchen eine Heirat bereits ab 16 Jahren erlaubt. Damit bleibt der Geltungsbereich der Reform auf Islamabad beschränkt.
Trotz ihrer fortschrittlichen Zielsetzung enthält die Neufassung des Gesetzes weiterhin veraltete Bestimmungen aus dem Ursprungsdokument von 1872 – etwa unklare Definitionen von befugten Trauungsbeamten und fehlende Sanktionen bei Verfahrensverstößen. Besonders schwer wiegt zudem ein rechtliches Schlupfloch: Die häufige Zwangskonvertierung christlicher Mädchen zum Islam vor der Eheschließung untergräbt die Schutzwirkung des Gesetzes. Denn nach der Konvertierung greift islamisches Personenrecht, das die Regelungen des Christian Marriage Act außer Kraft setzt und damit den Schutzmechanismus der Reform gezielt umgeht.[31]
Pakistan steht weltweit auf Platz 7 der Länder mit den meisten Kinderehen. Schätzungen zufolge wurden rund 19,36 Millionen Frauen in Pakistan vor Vollendung des 18. Lebensjahres verheiratet.[32]
Die Zahl junger Mädchen hinduistischen oder christlichen Glaubens, die in Pakistan entführt, zum Islam zwangskonvertiert und anschließend mit ihren Entführern verheiratet werden, steigt weiterhin. Nach Angaben hinduistischer und christlicher Aktivisten sind jährlich zwischen 500 und 1.000 solcher Fälle zu verzeichnen. Die Daten des Centre for Social Justice (CSJ) zeigen: 75 % der betroffenen Mädchen sind jünger als 18 Jahre, 18 % sogar unter 14. Nur 16 % wurden als volljährig identifiziert; bei weiteren 9 % ließ sich das Alter nicht zweifelsfrei feststellen.[33]
Der Anstieg dieser Fälle lässt sich vor allem auf das Fehlen umfassender gesetzlicher Schutzmaßnahmen sowie auf die inkonsequente Umsetzung bestehender Gesetze zurückführen. Die Provinz Sindh, in der besonders viele solcher Fälle zu verzeichnen sind, ist bislang die einzige Region Pakistans mit einem speziellen Gesetz gegen Kinderehen – dem Sindh Child Marriage Restraint Act von 2013.[34] Erstmals kam dieses Gesetz im Jahr 2020 zur Anwendung und ermöglichte in einigen Fällen die Rückführung entführter Mädchen zu ihren Familien. Doch zentrale Schwächen bleiben: Das Gesetz erlaubt es nicht, islamische Eheschließungen aufzuheben – selbst dann nicht, wenn das minderjährige Alter des Mädchens rechtlich festgestellt wurde.[35]
Der Teilerfolg der Regelung in Sindh zeigt im Vergleich zur völligen Rechtsunsicherheit in anderen Provinzen, wie dringend Pakistan landesweit ähnliche Schutzmechanismen braucht. Mädchen, die zwangskonvertiert wurden, ist es meist verboten, zu ihrem ursprünglichen Glauben zurückzukehren. Ein aufsehenerregendes Beispiel ist der Fall von Rajeeta Meghwar Kolhi, einem hinduistischen Mädchen, das im August 2024 in Sindh entführt wurde. Nach ihrer Flucht zwei Monate später ersuchte sie mehrfach, zu ihrer Familie zurückkehren zu dürfen – ohne Erfolg. Stattdessen ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einem Frauenhaus an. Bemerkenswert ist der Kontrast zu einem ähnlichen Fall: In diesem hatte dasselbe Gericht einer muslimischen Jugendlichen die Rückkehr zu ihrer Familie erlaubt.[36]
Die Provinzversammlung von Sindh hat bislang kein Gesetz verabschiedet, das Zwangskonvertierungen ausdrücklich verbietet. Bereits 2016 hatte das Parlament einstimmig die „Criminal Law (Protection of Minorities) Bill“ beschlossen. Das Gesetz trat jedoch nie in Kraft – der damalige Gouverneur verweigerte unter dem Druck religiöser Parteien seine Unterschrift.[37]
Auch wenn sie nicht unmittelbar die Religionsfreiheit betrifft, hat eine Gesetzesänderung vom Januar 2025 erhebliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit – insbesondere für religiöse Minderheiten und oppositionelle Gruppen: Die Änderung betrifft das „Prevention of Electronic Crimes Act (PECA)“ und verschärft die Strafen für die Verbreitung sogenannter Falschnachrichten. Zudem erhält die pakistanische Regierung weitreichendere Befugnisse, digitale Inhalte zu sperren. Seit seiner Einführung im Jahr 2016 steht das PECA immer wieder in der Kritik – vor allem wegen unklarer Begrifflichkeiten und weit gefasster Bestimmungen, die Raum für willkürliche Auslegung lassen.[38] Wie in späteren Abschnitten dieses Berichts näher beschrieben, waren mehrere Blasphemie-Anklagen im Berichtszeitraum eng mit Aktivitäten in sozialen Netzwerken verknüpft. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Verschärfungen besonders relevant.
Vorfälle und Entwicklungen
In den vergangenen Jahren hat Pakistan tiefgreifende politische Veränderungen erlebt. Die Absetzung von Premierminister Imran Khan im April 2022 leitete eine Phase der Instabilität ein. Am 11. April 2022 übernahm Shehbaz Sharif von der Pakistan Muslim League-Nawaz (PML-N) das Amt – inmitten einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise, die im Juli 2024 zu einem Hilfspaket des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 7 Milliarden US-Dollar führte.[39]
Bei den Parlamentswahlen am 8. Februar 2024 erhielt die PML-N 108 Sitze – zu wenig für eine absolute Mehrheit, aber ausreichend, um gemeinsam mit der Pakistan Peoples Party (PPP) eine Regierungskoalition zu bilden. Am 3. März 2024 wurde Sharif erneut zum Premierminister gewählt.[40] Die Wahl war von Vorwürfen der Wahlmanipulation und politischen Einflussnahme begleitet. Seither hat das Militär seinen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse, die Wirtschaft und gesellschaftliche Strukturen weiter ausgebaut.[41]
Parallel dazu hat sich die Sicherheitslage im Land deutlich verschlechtert – vor allem aufgrund des zunehmenden Terrorismus. Im Global Terrorism Index belegte Pakistan 2025 den zweiten Platz – die höchste Platzierung seit 2014. Allein im Jahr 2024 stieg die Zahl der Todesopfer durch Terroranschläge im Vergleich zum Vorjahr um 45 Prozent auf insgesamt 1.081. Die Zahl der Anschläge hat sich mehr als verdoppelt und stieg von 517 im Jahr 2023 auf 1.099 im Jahr 2024. Das ist der höchste Wert seit Bestehen des Global Terrorism Index. 2024 war das fünfte Jahr in Folge mit steigenden Opferzahlen – und es war der stärkste jährliche Anstieg in den letzten zehn Jahren.[42]
Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit der 2021 erfolgten erneuten Machtübernahme in Afghanistan durch die Taliban. Die angrenzenden pakistanischen Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa sind seither besonders betroffen: 2024 ereigneten sich dort über 96 % aller Anschläge und Todesfälle.[43]
Die Terrororganisation DAESH-Khorasan (ISKP), deren erklärtes Ziel die Errichtung eines globalen Kalifats ist, zeichnet sich durch ihre Betonung des transnationalen Dschihad und ihre extreme Brutalität aus. Sie richtet sich gezielt gegen Zivilisten, religiöse Minderheiten – insbesondere schiitische Muslime – sowie gegen konkurrierende sunnitische Gruppierungen wie die Taliban. Seit die Taliban DAESH-Khorasan in Afghanistan stärker unter Druck setzen, verlagern viele Kämpfer ihre Aktivitäten nach Pakistan. Dort bauen sie neue Netzwerke auf – sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten. Das führt zu einem deutlichen Anstieg der Gewalt, einschließlich gezielter und immer raffinierterer Anschläge auf Sicherheitskräfte, religiöse Minderheiten und öffentliche Veranstaltungen. Eine zunehmende regionale Instabilität und weitere Verschärfung konfessioneller Spannungen sind die Folgen.[44]
Terrorismus
Im Berichtszeitraum richteten sich zahlreiche Terroranschläge gezielt gegen Gotteshäuser in Pakistan. Einer der verheerendsten ereignete sich am 30. Januar 2023: Ein Selbstmordattentäter zündete seine Sprengladung in einer überfüllten Moschee in einem Hochsicherheitskomplex in Peschawar. Mindestens 100 Menschen kamen ums Leben.[45] Es war der tödlichste Anschlag in der Stadt seit dem Doppelattentat auf die All Saints Church im Jahr 2013.[46]
Auch die Sikh-Gemeinschaft in Pakistan war 2023 vermehrt Ziel von Gewalt – insbesondere in Peschawar, Khyber Pakhtunkhwa. Am 24. Juni 2023 wurde der 35-jährige Manmohan Singh erschossen. Die Polizei sprach von einem gezielten Angriff, zu dem sich der DAESH bekannte.[47] Es war bereits der dritte gezielte Mord an einem Sikh im selben Jahr – ein Umstand, der die Angst innerhalb der Gemeinde massiv verstärkte. Viele Sikh-Familien sehen sich inzwischen gezwungen, innerhalb des Landes umzusiedeln oder ganz auszuwandern.[48]
Am 29. September 2023 überschatteten zwei Selbstmordanschläge religiöse Veranstaltungen in Pakistan. Eine Explosion traf eine Prozession zum 12. Rabi-ul-Awwal in Mastung, Belutschistan; die andere ein Freitagsgebet in einer Moschee in Hangu, Khyber Pakhtunkhwa. Die koordinierten Anschläge forderten mindestens 58 Todesopfer und über 80 Verletzte.[49] Auch wenn sich keine Gruppe offiziell bekannte, deuteten viele Beobachter auf Parallelen zur Vorgehensweise der Gruppe DAESH-Khorasan hin.[50]
Die Gewalt gegen Schiiten hat in Pakistan seit den 1980er-Jahren zugenommen – seit General Zia-ul-Haq eine Politik der Islamisierung einführte. In den letzten Jahren hat sich die Lage weiter verschärft. Am 21. November 2024 griffen bewaffnete Männer einen Konvoi schiitischer Pilger an, die von Parachinar nach Peschawar unterwegs waren. Der Angriff im Bezirk Kurram (Khyber Pakhtunkhwa) dauerte rund 40 Minuten und forderte mindestens 42 Todesopfer, darunter sechs Frauen. Etwa 20 weitere Personen wurden verletzt. Innenminister Mohsin Naqvi verurteilte den Anschlag als terroristische Tat – es übernahm jedoch keine Gruppierung die Verantwortung.[51]
Blasphemie
Wie bereits im Abschnitt zum rechtlichen Rahmen beschrieben, ist die Zahl der Blasphemiefälle im Berichtszeitraum deutlich gestiegen. Nach neuesten Angaben wurden zwischen Januar und Mitte August 2024 mindestens 225 Personen der Blasphemie beschuldigt. Im Jahr 2023 waren es sogar 329 Fälle – ein weiteres Zeichen dauerhaft hoher Anzeigenzahlen in diesem Bereich.[52]
Ein besonders tragischer Vorfall ereignete sich am 11. Februar 2023 in Nankana Sahib, Punjab: Muhammad Waris wurde beschuldigt, den Koran entweiht zu haben. Bereits 2019 war er von ähnlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Die Polizei nahm ihn zunächst im Warburton-Polizeirevier in Gewahrsam, doch aufgebrachte Menschenmengen, teils über soziale Medien mobilisiert, stürmten das Revier, überwältigten die Einsatzkräfte, zerrten Waris aus der Zelle, lynchten ihn und versuchten anschließend, seine Leiche in Brand zu setzen.[53]
Einer der schwerwiegendsten Vorfälle im Zusammenhang mit Blasphemie ereignete sich am 16. August 2023 in Jaranwala (Provinz Punjab). Nach dem Vorwurf, zwei christliche Männer hätten den Koran geschändet, griff ein wütender Mob die örtliche christliche Gemeinschaft an. Mindestens 22 Kirchen wurden zerstört, über 90 Häuser in Brand gesteckt. Laut Berichten war in örtlichen Moscheen und über soziale Medien zur Mobilisierung aufgerufen worden. Hunderte Bewaffnete stürmten daraufhin mit Knüppeln und Steinen bewaffnet das christliche Viertel.[54] Ende Juni 2024 befanden sich nur noch zwei Personen im Zusammenhang mit den Angriffen von Jaranwala in Haft. Einer davon ist Pervez Kodu, ein Christ, dem vorgeworfen wird, zur Erfindung der Blasphemievorwürfe gegen die beiden Christen beigetragen zu haben. Der zweite Inhaftierte ist ein Muslim. Gleichzeitig wurden rund 300 Personen, die wegen Beteiligung an der Lynchjustiz verhaftet worden waren, wieder freigelassen – ein weiteres Beispiel für die mangelnde Strafverfolgung.[55]
Der Fall von Jaranwala war maßgeblich geprägt von einer Desinformationskampagne und hetzerischen Inhalten, die über soziale Medien verbreitet wurden. Plattformen wie Facebook und WhatsApp spielten eine zentrale Rolle bei der Aufstachelung zur Gewalt: In Videos, die in den Netzwerken zirkulierten, wurde explizit zur Mobilisierung gegen die beschuldigten Christen aufgerufen. Falschmeldungen und emotional aufgeladene Botschaften verbreiteten sich rasant und schürten den öffentlichen Zorn. Auch traditionelle Medien trugen zur Eskalation bei. Der Vorfall zeigt eindrücklich, wie digitale und klassische Medien instrumentalisiert werden können, um in einem Klima aus Angst und Intoleranz gezielt Gewalt gegen religiöse Minderheiten zu entfachen.[56]
Ein ähnliches Muster zeigte sich am 25. Mai 2024 in Sargodha (Punjab), als der 70-jährige Christ Nazir Masih Opfer eines brutalen Lynchmords wurde – erneut ausgelöst durch Blasphemievorwürfe. Nazir wurde schwer verprügelt; zudem plünderte der Mob sein Haus und zündete sein Schuhgeschäft an. Obwohl er medizinisch versorgt wurde, erlag Nazir am 3. Juni 2024 seinen Verletzungen. Besonders erschütternd war, dass der gesamte Angriff gefilmt und live über soziale Medien übertragen wurde. Die Aufnahmen zeigen, wie mehrere Personen den alten Mann schlugen, während andere sie dabei noch anfeuerten.[57] Die Polizei leitete in der Folge ein Strafverfahren gegen 40 identifizierte und über 400 unbekannte Tatverdächtige ein. Zwar wurden zunächst mehr als 60 Personen festgenommen, doch 52 von ihnen kamen bald gegen Kaution frei. Auch dieser Vorgang macht erneut die strukturelle Straflosigkeit bei gewaltsamen Übergriffen im Zusammenhang mit Blasphemie deutlich.[58]
Interviews mit Angehörigen und Anwohnern zeigten zudem, dass die Polizei während des Angriffs nur unzureichend eingriff. Nazir Masih sei in Anwesenheit von Beamten geschlagen worden – ein Vorwurf, den auch Videoaufnahmen auf sozialen Netzwerken bestätigen. Die Bilder dokumentieren das völlige Versagen der Sicherheitskräfte, die Menge aufzulösen oder den Betroffenen zu schützen.[59]
Nach einer Untersuchung des Lynchmordes in Sargodha kam die pakistanische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission of Pakistan, HRCP) zu dem Schluss, dass der Auslöser der Gewalt möglicherweise ein persönlicher Konflikt war, der nachträglich religiös aufgeladen wurde, um eine größere Menschenmenge zu mobilisieren und Empörung zu schüren. Der HRCP-Bericht verweist auf ein alarmierendes Muster in Pakistan: Immer wieder werden private Streitigkeiten in Blasphemievorwürfe umgedeutet – mit oft tragischen Folgen durch Lynchjustiz. Besonders besorgniserregend sei die gemeldete Verbindung zwischen dem mutmaßlichen Hauptverantwortlichen und der religiös-extremistischen Partei Tehreek-i-Labbaik Pakistan (TLP), was auf eine gezielte Instrumentalisierung religiöser Gefühle zu persönlichen oder politischen Zwecken hindeute.[60]
In einigen Fällen konnte die Polizei rechtzeitig eingreifen und Lynchmorde verhindern. So rettete im Februar 2024 ein stellvertretender Polizeichef eine junge Frau vor einem aufgebrachten Mob auf einem Markt in Lahore. Ihr war Blasphemie vorgeworfen worden, weil sie ein Kleid mit arabischer Schrift trug – fälschlicherweise hielt man die Aufschrift für Koranverse.[61]
Eine aktuelle Studie der National Commission for Human Rights (NCHR) zeigt einen drastischen Anstieg von Inhaftierungen im Zusammenhang mit Blasphemie. Während 2020 nur 11 solcher Fälle registriert wurden, stieg die Zahl bis Mitte 2024 auf 767. Besonders akut ist der Anstieg in der Provinz Punjab, wo bis Juli 2024 594 Fälle zu verzeichnen waren. Laut NCHR ist der Anstieg in erster Linie auf Blasphemievorwürfe im Zusammenhang mit Inhalten in sozialen Medien zurückzuführen – häufig richten sich diese Anschuldigungen gegen junge Menschen.[62]
Der starke Anstieg von Blasphemieanzeigen im digitalen Raum steht offenbar in engem Zusammenhang mit dem Wirken organisierter Netzwerke, die gezielt nach vermeintlich blasphemischen Inhalten im Internet suchen. Besonders hervor sticht dabei die Legal Commission on Blasphemy Pakistan (LCBP). Die Kommission besteht überwiegend aus konservativen und islamistisch ausgerichteten Juristen aus Punjab und ist Teil eines größeren Netzwerks aus religiösen und juristischen Akteuren, die sich für eine strikte Anwendung der Blasphemiegesetze einsetzen. Diese Gruppen haben aggressive Kampagnen geführt und wiederholt staatliche Maßnahmen gefordert – was zu einem sprunghaften Anstieg entsprechender Anzeigen geführt hat. Ein Bericht des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten (Ministry of Religious Affairs, MRA) vom Juli 2023 zählte, gestützt auf Daten der Bundesermittlungsbehörde (Federal Investigation Agency, FIA), über 400.000 Beschwerden – viele davon bezogen sich neben Blasphemie auch auf angebliche Obszönität.[63]
Besonders aufschlussreich ist ein interner Bericht einer Sondereinheit der Polizei in Punjab mit dem Titel „The Blasphemy Business“. Er deckt ein kriminelles Netzwerk auf, das mutmaßlich gezielt Opfer – vor allem junge sunnitische Männer – durch fingierte Blasphemievorwürfe erpresst und bedroht hat. Die Ermittler stellten fest, dass dieselbe Gruppe in 90 % aller von der FIA registrierten Blasphemiefälle die Anzeigen erstattet hatte. Der Bericht geht von mindestens 300 Betroffenen aus – ein deutliches Zeichen für den systematischen Missbrauch der Blasphemiegesetze und die dringende Notwendigkeit umfassender Reformen.[64]
Während des Berichtszeitraums kam es zu weiteren schwerwiegenden Gewalttaten im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen. Am 21. Juni 2024 wurde ein einheimischer Tourist in Madyan (Swat-Tal) von einem Mob gelyncht, nachdem man ihm die Entweihung des Korans vorgeworfen hatte. Erschütternde Videos, die sich rasch in den sozialen Medien verbreiteten, zeigten eine Menschenmenge, die den brennenden Leichnam umringte – ein schockierendes Zeugnis der Brutalität des Angriffs.[65]
Ein weiterer schwerwiegender Vorfall trug sich am 7. September 2024 in Umerkot (Sindh) zu: Dr. Shahnawaz Kumbhar wurde beschuldigt, auf Facebook blasphemische Inhalte veröffentlicht zu haben. Die Anschuldigung löste gewaltsame Proteste aus, bei denen ein Polizeirevier angegriffen und mehrere Einsatzfahrzeuge in Brand gesetzt wurden. Kurz darauf wurde Kumbhar bei einer angeblichen Polizeikontrolle erschossen. Diese Darstellung warf viele Fragen auf – insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten öffentlichen Stimmung und zunehmender Forderungen nach Aufklärung.[66]
Während des Berichtszeitraums verurteilten Gerichte in Pakistan zahlreiche Menschen wegen angeblicher Blasphemie zu lebenslanger Haft oder zum Tode. Auch wenn bislang keines dieser Todesurteile vollstreckt wurde und höhere Instanzen gelegentlich Verurteilungen aufheben, verbringen viele Angeklagte oft Jahre in der Todeszelle, bevor sie freigesprochen werden. Selbst nach einer Freilassung sind sie massiv gefährdet – durch Drohungen, soziale Ausgrenzung oder gezielte Gewalt. Viele müssen untertauchen oder ins Ausland fliehen, um ihr Leben zu schützen.
Ein besonders aufsehenerregender Fall ereignete sich am 29. Juni 2024: Ahsan Raja Masih, ein 22-jähriger christlicher Arbeiter in einer Ziegelei, wurde vom Antiterrorgericht in Sahiwal zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, über soziale Medien das Bild eines beschädigten Korans verbreitet zu haben. Das Gericht sah darin eine vorsätzliche Beleidigung religiöser Gefühle und eine gezielte Anstiftung zu religiösem Hass.[67]
Im September 2024 sprach ein Gericht ein weiteres Todesurteil aus – gegen Shagufta Kiran, eine 40-jährige christliche Mutter von vier Kindern. Sie war bereits am 29. Juli 2021 in Islamabad verhaftet worden, weil sie im September 2020 angeblich blasphemische Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe geteilt hatte.[68]
Viele schiitische Führungsfiguren empfanden die Änderungen an Abschnitt 298 A des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) als gezielten Angriff auf ihre religiösen Überzeugungen und Praktiken, was zu erheblichen Kontroversen führte. Hintergrund ist unter anderem eine theologische Besonderheit des schiitischen Islams: Die Kritik an Aischa, der jüngsten Ehefrau des Propheten Mohammed, spielt in Teilen der schiitischen Geschichtsschreibung eine Rolle, da sie sich historisch gegen Ali ibn Abi Talib stellte – den Schiiten als rechtmäßigen Nachfolger des Propheten ansehen.[69] Im August 2023 wurde Agha Baqir al-Hussaini, ein bekannter schiitischer Geistlicher, in Skardu (der größten Stadt der Region Gilgit-Baltistan) verhaftet, nachdem er öffentlich die jüngste Verschärfung der Blasphemiegesetze kritisiert hatte. In seiner Rede betonte er, dass schiitische Muslime nicht aufhören würden, bestimmte historische Figuren – Gefährten und Verwandte des Propheten – zu kritisieren, wenn diese sich gegen die Nachfolge Alis gestellt hätten.[70]
Auch die Ahmadiyya-Gemeinschaft ist in Pakistan häufig mit Blasphemievorwürfen konfrontiert und erlebt weitreichende rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung – insbesondere durch die Abschnitte 295 A und 295 B des PPC. Daten der Website „Persecution of Ahmadis“ und der National Commission for Human Rights (NCHR) dokumentieren eine systematische und anhaltende Verfolgung: Zwischen 1984 und dem 9. Februar 2023 wurden mindestens 277 Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung aufgrund ihres Glaubens getötet[71] und 415 tätlich angegriffen. Doch die Verfolgung betrifft nicht nur Leib und Leben. Auch die religiöse Infrastruktur der Gemeinde ist wiederholt attackiert worden: 31 Moscheen wurden zerstört, 40 von Behörden versiegelt, 29 beschädigt oder in Brand gesetzt, 16 zwangsweise besetzt. Darüber hinaus wurden 39 Leichen exhumiert, 96 Beisetzungen untersagt und 99 Gräber geschändet.[72]
Im Jahr 2024 wurden allein in Punjab und Sindh mindestens 36 Ahmadis festgenommen, weil sie Rituale zum Opferfest Eid al-Azha vollzogen hatten – was ihnen als gesetzlich zu „Nicht-Muslimen“ erklärter Gruppe verboten ist. Parallel dazu riefen Anhänger der radikal-islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) online zur Gewalt gegen Ahmadis auf. Bei einer Kundgebung im Mai 2024 drohte TLP-Anführer Asim Ashfaq Rizvi öffentlich mit der Ermordung von Ahmadis, die am Opferfest teilnehmen – während die Polizei tatenlos zusah.[73]
Auch die hinduistische Minderheit leidet weiterhin unter institutioneller Diskriminierung. Im Juni 2023 forderte die pakistanische Hochschulkommission (HEC) alle Hochschulen auf, das Holi-Fest nicht zu feiern – mit der Begründung, es sei unvereinbar mit der islamischen Identität und den Werten Pakistans. Anlass war eine Holi-Feier an der Quaid-i-Azam-Universität gewesen. Die Anweisung stieß landesweit auf scharfe Kritik und wurde als Zeichen struktureller Ausgrenzung religiöser Minderheiten im Bildungswesen gewertet.[74]
Nur einen Monat nach dem Holi-Verbot traf die hinduistische Gemeinschaft ein weiterer gezielter Angriff: In der Nacht – während eines Stromausfalls – wurde der 150 Jahre alte Mari-Mata-Tempel im Soldier Bazaar von Karatschi abgerissen. Mit Bulldozern und Baggern zerstörten die Angreifer das Innere des Tempels; nur das Eingangstor und Teile der Außenmauer blieben stehen. Augenzeugen berichteten, dass sich während des Abrisses ein Polizeifahrzeug vor Ort befand – ein Hinweis auf mögliche Mitwisserschaft staatlicher Stellen oder zumindest auf deren Versagen, religiöses Kulturerbe zu schützen.[75]
Der Vorfall war kein Einzelfall. Im Jahr 2023 kam es zu einem deutlichen Anstieg nicht-tödlicher Gewalt gegen nicht-muslimische Gemeinschaften und ihre religiösen Einrichtungen. Insgesamt wurden 193 solcher Vorfälle aus vier Regionen gemeldet, mit den meisten Angriffen in den Provinzen Punjab und Sindh, die bislang als vergleichsweise sicher galten. Mehr als 60 religiöse Stätten wurden im Berichtszeitraum geschändet, darunter 36 Ahmadiyya-Gebetsstätten, 22 Kirchen, zwei hinduistische Tempel und ein Sikh-Gurdwara.[76] Ein Beispiel für die zahlreichen, oft unbeachteten Vorfälle: Im März 2024 entweihten Unbekannte drei Gräber auf einem christlichen Friedhof im Gebiet Batora, Distrikt Swat.[77]
Zwangskonvertierungen
Die Zahl der Entführungen, Vergewaltigungen und Zwangskonvertierungen junger Mädchen aus religiösen Minderheiten nimmt weiterhin zu – mit besonders gravierenden Auswirkungen auf christliche, hinduistische und, in geringerem Maße, sikhistische Gemeinschaften.
Im Januar 2023 äußerten UN-Sonderberichterstatter große Besorgnis über die wachsende Zahl von Fällen in Pakistan, in denen Mädchen aus religiösen Minderheiten verschleppt, zur Konvertierung gezwungen und gegen ihren Willen verheiratet wurden. Die Experten betonten, dass es sich bei diesen Praktiken um schwerwiegende Verstöße gegen grundlegende Menschenrechte handelt – insbesondere gegen die Religionsfreiheit und die Rechte des Kindes. Sie forderten die pakistanische Regierung eindringlich auf, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um solche Missstände zu verhindern, Täter strafrechtlich zu verfolgen und Gerechtigkeit sowie umfassenden Schutz für die Opfer zu gewährleisten. Zudem sprachen sie sich für eine gezielte Gesetzgebung und konkrete Schutzmechanismen für religiöse Minderheiten und andere gefährdete Gruppen aus.[78]
Ein konkreter Fall ereignete sich im Juni 2023: Die junge Hinduistin Kareena Kumari wurde im Distrikt Shaheed Benazirabad mutmaßlich entführt. Vor Gericht sagte sie aus, sie sei zur Konvertierung gezwungen und mit einem muslimischen Mann verheiratet worden. Das Gericht entschied daraufhin, sie in ein Frauenschutzhaus zu überstellen und später ihrer Familie zu übergeben.[79] Ihr Vater erhob schwere Vorwürfe: Er beschuldigte religiöse Extremisten – insbesondere Mian Abdul Haq, besser bekannt als Mian Mithu aus dem Norden Sindhs – sogenannte „Konversionsfabriken“ zu betreiben, in denen nicht-muslimische Mädchen systematisch entführt, islamisiert und verheiratet würden.[80]
Für großes Unverständnis sorgte ein vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten am 31. Januar 2023 in Islamabad veranstaltetes Seminar. Vertreterinnen der Kommission berichteten, dass bei der Veranstaltung das Phänomen der Zwangskonvertierungen, Entführungen und Zwangsehen grundsätzlich bestritten wurde – eine Haltung, die bei den anwesenden Vertretern der christlichen und hinduistischen Gemeinschaften Empörung und Entsetzen auslöste.[81]
Ein besonders erschütternder Fall betrifft Laiba Suhail, ein zehnjähriges christliches Mädchen aus Faisalabad, das am 11. Februar 2024 entführt, zur Konvertierung zum Islam gezwungen und mit dem 35-jährigen, geschiedenen Muhammad Irfan zwangsverheiratet wurde. Obwohl offizielle Unterlagen der pakistanischen Einwohnermeldebehörde (NADRA) ihr tatsächliches Alter eindeutig bestätigten, wurden die Vorwürfe einer Kinderehe zunächst zurückgewiesen. Eine Heiratsurkunde vom 6. März 2024 gab Laibas Alter fälschlicherweise mit 17 Jahren an. Erst durch den anhaltenden juristischen Einsatz ihrer Familie kam es zur Verhaftung Irfans und zur Anklage gegen weitere Beteiligte wegen Entführung und Urkundenfälschung.[82]
Einer der jüngsten Fälle betrifft Ariha Gulzar, ein zwölfjähriges christliches Mädchen aus Okara, das Berichten zufolge am 20. Januar 2025 entführt, zum Islam zwangskonvertiert und mit ihrem Entführer Sajjad Baloch verheiratet wurde. Trotz wiederholter Appelle der Familie an die Justizbehörden und Bitten um Schutz befindet sich Ariha weiterhin in Gefangenschaft, während ihre Angehörigen Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt sind.[83]
Auch Angehörige religiöser Minderheiten, die sich weigern, zum Islam zu konvertieren, sehen sich in Pakistan massivem Druck und gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall von Waqas Masih, einem 22-jährigen Christen, der am 22. März 2025 in der Papierfabrik Subhan Paper Mills in Sheikhupura (Punjab) von seinem Vorgesetzten Zohaib tätlich angegriffen worden sein soll. Nach vorliegenden Berichten erfolgte der Übergriff, nachdem Waqas sich trotz wiederholter Aufforderungen seines Arbeitgebers standhaft geweigert hatte, zum Islam überzutreten.[84]
Diskriminierung
Religiöse Minderheiten in Pakistan sind aufgrund ihres sozioökonomischen Status auch anderen Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Ein zentrales Problem ist die Zwangsarbeit in der Ziegelindustrie. Schätzungen zufolge arbeiten rund 4,5 Millionen Menschen in etwa 20.000 Ziegeleien im ganzen Land – religiöse Minderheiten sind dabei überproportional vertreten. Obwohl sie weniger als fünf Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, stellen Angehörige von Minderheiten – insbesondere Christen und Hindus aus den sozial benachteiligten „Scheduled Castes“[85] – bis zu 50 Prozent der Arbeitskräfte in den Ziegelfabriken, vor allem in den Provinzen Punjab und Sindh.[86] Die Kombination aus niedrigem Kastenstatus und Armut erschwert es den Betroffenen erheblich, sich juristisch gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen oder angemessen vertreten zu werden.
Auch die jüngsten Rekordüberschwemmungen haben vor allem einkommensschwache christliche und hinduistische Gemeinschaften getroffen. Infolge extremer Wetterereignisse leiteten die kommunalen Behörden Kampagnen gegen informelle Siedlungen ein, die meist von diesen Gruppen bewohnt werden, und ließen Häuser und Kirchen abreißen, die entlang natürlicher Entwässerungslinien errichtet worden waren. Die ohnehin bereits durch Wohnsegregation benachteiligten Familien stehen nun vor der zusätzlichen Herausforderung, eine neue Unterkunft zu finden.[87]
Die Diskriminierung religiöser Minderheiten ist auch seit Langem im pakistanischen Bildungssystem verankert – insbesondere in Schulbüchern. Zwar wurden in den vergangenen Jahren einige Fortschritte erzielt, doch viele Lehrwerke enthalten weiterhin herabwürdigende oder beleidigende Inhalte gegenüber Minderheiten. Eine Untersuchung des Centre for Social Justice (CSJ) bestätigt, dass diskriminierende Darstellungen, moralische Urteile und religiöse Stereotype weiterhin in verschiedenen regionalen Lehrplänen verbreitet sind: In Punjab wiesen 14 Prozent der Lehrbuchkapitel entsprechende Inhalte auf, bei den Publikationen der National Book Foundation waren es fünf Prozent, in Sindh 0,7 Prozent. Dagegen enthielten die untersuchten Bücher aus Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan keine direkten Hassinhalte. Zu den diskriminierenden Formulierungen zählen Ausdrücke wie „Mentalität der Hindus“, „vollständige Vorherrschaft der Hindus über Muslime“ oder „anti-muslimische Haltung des Kongresses“. Solche Narrative fördern religiöse Intoleranz und behindern die Entwicklung eines inklusiven, respektvollen Lernumfelds für Schülerinnen und Schüler jeder Herkunft.[88]
Eine Studie des Wissenschaftlers Azam Mairaj verdeutlicht die systematische Ausgrenzung religiöser Minderheiten in Pakistan – insbesondere der „Scheduled Castes“ und der Christen – durch die Manipulation von Volkszählungsdaten. So wurden die Mitglieder der „Scheduled Castes“, die einst rund 34 Prozent der religiösen Minderheiten ausmachten, bei der Volkszählung 1981 vollständig ausgelassen. Auch nach ihrer Wiederaufnahme im Jahr 1998 bleiben sie deutlich untererfasst. Ein ähnliches Muster zeigte sich bei der Volkszählung 2017, in der, gemessen an der erwarteten demografischen Entwicklung, rund 730.000 Christen nicht berücksichtigt wurden. Diese „statistische Auslöschung“ wirkte sich direkt auf die politische Repräsentation aus, insbesondere seit der Einführung separater Wählerlisten im Jahr 1985, durch die der politische Einfluss dieser Gruppen deutlich eingeschränkt wurde. Im Gegensatz dazu hat sich der Anteil Hindus höherer Kasten von ursprünglich 16 Prozent auf fast 44 Prozent im Jahr 2023 erhöht – nicht zuletzt durch ihre bessere organisatorische Struktur. Mairaj bezeichnet diese Entwicklungen als eine Form von „statistischem Völkermord“, die die strukturelle Diskriminierung von Minderheiten weiter verfestige.[89]
Auch die schiitische Gemeinschaft in Pakistan beklagt eine systematische Benachteiligung durch staatliche Institutionen. So wurden während des Monats Muharram, der für Schiiten von zentraler religiöser Bedeutung ist, verschiedene Einschränkungen verhängt. In einigen Regionen beriefen sich die lokalen Behörden auf Abschnitt 144 der Strafprozessordnung, um mit Verweis auf die öffentliche Ordnung und die Gefahr konfessioneller Spannungen traditionelle schiitische Prozessionen zu untersagen. In einem beispiellosen Schritt verhängte die Polizei von Islamabad außerdem ein zehntägiges Einreise- und Mitfahrverbot für Motorräder in der Roten Zone der Stadt. Zwar sagten die Behörden alternative Transportmöglichkeiten zu, doch insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen blieben kaum Optionen, was wiederum die unverhältnismäßige Belastung durch solche Sicherheitsmaßnahmen für religiöse Minderheiten deutlich macht.[90]
Die Folge ist, dass Angehörige religiöser Minderheiten in Pakistan – darunter Christen, Hindus, Ahmadis und muslimische Minderheitssekten – zunehmend gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, innerhalb des Landes umzuziehen oder Asyl im Ausland zu suchen. Fluchtursachen sind vor allem Verfolgung, Blasphemievorwürfe und religiöse Gewalt. Dieser durch zunehmenden Extremismus befeuerte Trend besteht seit über einem Jahrzehnt und setzte sich auch im Berichtszeitraum fort. Während einige Betroffene im Land untergetaucht sind, haben andere aufgrund von Unsicherheit und wirtschaftlicher Not Pakistan verlassen. Viele von ihnen leben nun mit ihren Familien unter prekären Bedingungen im Ausland. In der Provinz Sindh wanderten hinduistische Familien mit Verweis auf Zwangskonvertierungen, Erpressung und Entführungen vermehrt nach Indien aus. Beobachter sprechen bereits von einer „stillen Migration“.[91]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im Berichtszeitraum wurden in Pakistan einige positive Entwicklungen verzeichnet, darunter die Verabschiedung des neuen Lehrplans für den Religionsunterricht (REC) im Jahr 2023, die Resolution der Nationalversammlung vom 23. Juni 2024 zur Verurteilung von Lynchjustiz sowie das Gesetz zur Änderung des christlichen Eherechts (Christian Marriage (Amendment) Act, 2024). Diese Maßnahmen stellen einen Fortschritt hin zu mehr Inklusion und rechtlichem Schutz für religiöse Minderheiten dar.
Dennoch untergraben die fortbestehende strukturelle Diskriminierung und eine Kultur der Straflosigkeit weiterhin die Religionsfreiheit – vielfach in einem Ausmaß, das einer Verfolgung gleichkommt. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg an Blasphemievorwürfen, von denen viele offenbar konstruiert sind und zunehmend mit Aktivitäten in sozialen Medien in Verbindung stehen. Auf solche Vorwürfe folgen häufig Gewaltausbrüche durch aufgebrachte Menschenmengen.
Ebenfalls alarmierend ist die Ausweitung der Blasphemiegesetzgebung durch das Gesetzespaket zur Änderung des Strafrechts (Criminal Laws (Amendment) Bill), das Abschnitt 298 A des pakistanischen Strafgesetzbuchs verschärft und damit ein rechtliches Umfeld weiter stärkt, das vielfach missbraucht wird.
Diese Herausforderungen gewinnen angesichts der politischen und wirtschaftlichen Instabilität des Landes sowie des wachsenden Einflusses extremistischer Gruppierungen (etwa der wiedererstarkten Taliban im benachbarten Afghanistan) zusätzlich an Dynamik. Insgesamt bleibt die Lage der Religionsfreiheit in Pakistan negativ – sowohl für Angehörige religiöser Minderheiten als auch für Mitglieder der muslimischen Mehrheitsbevölkerung, die ebenfalls unter diesen Entwicklungen leiden.
Quellen