ST. LUCIA
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
In der Präambel zu ihrer Verfassung[1] bekräftigen die Bürger von St. Lucia ihren Glauben an Gott, den Allmächtigen, und den Glauben daran, dass jeder Mensch vor Gott gleich und mit unveräußerlichen Rechten und einer unveräußerlichen Würde ausgestattet ist. Die Ausübung dieser Rechte ist an grundlegende Freiheiten geknüpft, wie etwa an die Freiheit der Person, die Gedankenfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Redefreiheit, die Gewissensfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. Überdies umfasst die menschliche Würde auch die Achtung vor den spirituellen Werten einer Person.
Die Verfassung legt außerdem fest, dass keine Person aufgrund ihrer Ethnie, ihrer Herkunft, politischen Meinung, Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihres Geschlechts benachteiligt werden darf, und erkennt bestimmte Rechte und Freiheiten an, soweit dadurch die Rechte und Freiheiten anderer und das öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt werden (Artikel 1).
Darüber hinaus darf niemand durch eine andere Person oder durch eine Behörde diskriminierend behandelt werden. Unter Diskriminierung versteht die Verfassung eine vollständige oder teilweise Ungleich- oder Sonderbehandlung einer Person aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen oder geografischen Herkunft, ihrer politischen Meinung oder Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens (Artikel 13.2 und 3).
Auf St. Lucia darf keine Person an der Ausübung ihrer Gewissens-, Gedanken- und Glaubensfreiheit gehindert werden. Jede Person hat das Recht, ihre Religionszugehörigkeit oder den Glauben zu wechseln und entweder als Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen durch Gottesdienste, Religionsunterricht und das Befolgen religiöser Regeln den Glauben öffentlich oder privat zu bekennen und auszuüben (Artikel 9.1).
Eine Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen ist möglich (Artikel 4.3.c).
Sofern sie selbst (oder im Falle von Minderjährigen unter 18 Jahren die Erziehungsberechtigten) nicht die Zustimmung erteilt, darf keine Person, die eine Schule besucht, eine Haftstrafe verbüßt oder im Militär dient, verpflichtet werden, am Religionsunterricht oder an der religiösen Feier einer Glaubensrichtung teilzunehmen, der sie nicht angehört (Artikel 9.2).
Ebenso darf niemand gezwungen oder genötigt werden, einen Eid abzulegen, der der eigenen Religion oder dem eigenen Glauben widerspricht (Artikel 9.4).
Alle Glaubensgemeinschaften haben das Recht, auf eigene Kosten Bildungsstätten zu errichten und zu betreiben. Unabhängig davon, ob sie staatliche Subventionen erhalten oder nicht, haben sie des Weiteren das Recht, ihren Mitgliedern Religionsunterricht zu erteilen (Artikel 9.3).
Geistliche können gemäß Artikel 26.b nicht in das Oberhaus (Senate) berufen und gemäß Artikel 32.b nicht in das Unterhaus (House of Assembly) gewählt werden.[2]
Die Unabhängigkeit des Landes wird jedes Jahr mit einer landesweiten ökumenischen Zeremonie gefeiert.[3] In Regierungsbehörden werden zu diesem Anlass ebenfalls Dankeszeremonien abgehalten.[4]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Als Reaktion auf die Zunahme gewaltsamer Verbrechen rief Erzbischof Gabriel Malzaire im April 2023 zu einem Friedensmarsch auf.[5] Die Regierung begrüßte die Initiative.[6]
Im Mai 2024 war Erzbischof Santiago De Wit Guzman, der Apostolische Nuntius der Bischofskonferenz der Antillen, zu Gast bei St. Lucias Premierminister Philip J. Pierre.[7] Im gleichen Monat verstarb Kardinal Kelvin Felix, emeritierter Erzbischof von Castries.[8] Der Premierminister nahm am Begräbnis des Erzbischofs in Dominica teil.[9]
Im Mai 2024 nahmen Vertreter der Regierung St. Lucias zudem am Caribbean Cannabis Forum teil, wo der medizinische Nutzen von Cannabis sowie Erbe und Traditionen der Rastafari-Kultur besprochen wurden.[10]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Im Beobachtungszeitraum kam es zu keinen Vorfällen von Intoleranz oder Diskriminierung, die Beziehungen zwischen Regierung und Kirchen sind harmonisch. Perspektiven für die Religionsfreiheit sind positiv.
Quellen