SPAIN
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Die spanische Verfassung von 1978 (2011 zuletzt geändert)[1] sichert allen Menschen in Artikel 16 das grundlegende Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie auf Kultusfreiheit – privat oder als Teil einer Gemeinschaft – zu. Gesetzlich geregelt werden diese Rechte vor allem durch das Organgesetz 7/1980 über Religionsfreiheit. Darüber hinaus etablieren weitere Gesetze den Status der Religionsfreiheit als Sonderrecht.[2] Dazu gehören das Königliche Dekret 594/2015 vom 3. Juli, der das Register für religiöse Körperschaften regelt[3]; das Königliche Dekret 932/2013 vom 29. November zur Regelung der Beratenden Kommission für Religionsfreiheit[4]; das Königliche Dekret 593/2015 vom 3. Juli über die Verwurzelung (notorio arraigo) religiöser Gruppen in Spanien[5]; und das Königliche Dekret 589/1984 vom 8. Februar über die religiösen Grundlagen der Katholischen Kirche.[6]
Indirekte Auswirkungen auf die Religionsfreiheit ergeben sich aus dem Organgesetz 1/2002 über das Vereinigungsrecht vom 22. März[7] sowie aus dem Gesetz 50/2002 über religiöse Stiftungen vom 26. Dezember 2002.[8]
Darüber hinaus gibt es diverse (internationale) Vereinbarungen zwischen dem spanischen Staat und dem Heiligen Stuhl[9], der Federación de Entidades Religiosas Evangélicas (Föderation Evangelischer Religionsgemeinschaften, FEREDE)[10], der Federación de Comunidades Judías de España (Föderation Jüdischer Gemeinschaften in Spanien, FCJE)[11] und der Comisión Islámica de España (Muslimische Kommission in Spanien, CIE)[12].
Der weitere gesetzliche Rahmen wird durch weitere Gesetze zu verschiedenen Themen abgesteckt, darunter Arbeit und soziale Absicherung[13], Minderjährige, Ausländer, Asyl und subsidiärer Schutz, Religionsfreiheit im spanischen Militär, Bildung, rechtlicher Schutz der Gewissensfreiheit, Hassrede gegen religiöse Gefühle, wirtschaftliche Themen, Steuern, etc.[14]
Eheschließungen nach den Vorgaben „etablierter“ Religionsgemeinschaften werden zivilrechtlich anerkannt und im Personenstandsbuch eingetragen. Daneben können auch Annullierungen von Ehen durch Kirchengerichte sowie päpstliche Entscheidungen über bereits geschlossene, aber nicht vollzogene Ehen zivilrechtliche Auswirkungen haben.[15]
Organgesetz 2/2010 über Sexuelle und reproduktive Gesundheit und freiwillige Schwangerschaftsabbrüche vom 3. März 2010[16] sowie Organgesetz 3/2021 über Euthanasie vom 24. März 2021[17] ermöglichen medizinischem Personal die Ablehnung von Abtreibungen oder Euthanasie aus Gewissensgründen.
Viele Themen wurden dabei noch nicht abschließend behandelt. Kontrovers diskutiert wird etwa die Entscheidung, Minderjährigen ohne die vorherige Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten Abtreibungen zu ermöglichen. Ermöglicht wird dies durch einen Gerichtsentscheid des Spanischen Verfassungsgerichts (STC 92/2024 vom 18. Juni 2024), der besagt, dass Frauen im Alter von 16 Jahren und älter das Recht haben, ohne die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. In ihrer Entscheidung schreiben die Richter, das Gesetz verstoße weder gegen das Verbot der behördlichen Willkür noch gegen das Recht der Eltern auf eine religiöse und moralische Erziehung ihrer Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen. Darüber hinaus stehe es auch nicht der Pflicht zum Schutz von pränatalem Leben entgegen.[18] In einer weiteren Entscheidung (STC 44/2023 vom 9. Mai 2023) wies das Gericht eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit und Verstoßes gegen das Organgesetz 2/2010 vom 3. März 2010 zurück.[19]
Auch zur Verfassungsmäßigkeit des Euthanasiegesetzes gab es in der Vergangenheit bereits Klagen. Am 22. März 2023 lehnten die Verfassungsrichter im Gerichtsentscheid STC 19/2023 die von der Partei VOX geforderte Aufhebung des Organgesetzes 3/2021 ab und bestätigten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.[20]
Im November 2022 wurde das spanische Strafgesetz[21] angepasst und das Bedrängen von Frauen auf ihrem Weg zu einer Abtreibungsklinik wurde unter Strafe gestellt.[22] Auch diese Gesetzesänderung wurde vor dem Verfassungsgericht angefochten, was von dem Gericht jedoch abgewiesen wurde.[23] Dieser neue Tatbestand könnte jedoch die Religions- und Gewissensfreiheit derjenigen, die vor derartigen Einrichtungen protestieren, einschränken. In der Vergangenheit hatte es seitens der Verwaltungsbehörden hier bereits die bewährte Praxis gegeben, Proteste zu erlauben, solange sie vom Eingang der Klinik aus nicht sichtbar waren. Dies wurde auch „unsichtbarer Protest“ genannt.[24]
Spanien ist Unterzeichner mehrerer internationaler Verträge zum Schutz der Religionsfreiheit im Einklang mit dem spanischen Recht.[25]
Durch das Königliche Dekret 204/2024 vom 27. Februar 2024 wurde die Untergeneraldirektion für Religionsfreiheit als oberste Verwaltungsbehörde für die Religionsfreiheit reformiert. Gleichzeitig wurde eine Generaldirektion für die Beziehungen zu Religionsgemeinschaften eingerichtet. Mit diesem Dekret wurde die von mehreren Religionsgemeinschaften schon lange geforderte Rückkehr zu früheren Verwaltungsstrukturen umgesetzt.[26]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Im Berichterstattungszeitraum ereigneten sich mehrere Vorfälle physischer Gewalt mit einem religiösen Hintergrund. Am 25. Januar 2023 wurde ein Küster in Algeciras bei einem vermutlich dschihadistischen Anschlag ermordet. Ein salesianischer Priester sowie ein Mann aus Marokko, den der Angreifer für einen Konvertiten hielt, wurden bei dem Angriff verwundet.[27] Am 7. Juli 2023 griff ein Mann einen Priester in Santiago de Compostela bei der Austeilung der Kommunion tätlich an und versuchte, ihn mit einem Stift zu verletzen. Gleichzeitig äußerte er lautstark Beleidigungen gegen die Kirche und die Bischofskonferenz.[28] Der schwerste Vorfall ereignete sich in Gilet in Valencia, wo ein Mann in ein Kloster eindrang, während er „Ich bin Jesus Christus“ schrie, und dort vier Ordensbrüder attackiert, von denen einer ums Leben kam. Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann mit Vorstrafen und psychischen Problemen.[29]
Im Rahmen des „Gesetzes des demokratischen Gedächtnisses“ wird die Entfernung religiöser Symbole aus öffentlichen Räumen fortgeführt.[30] Am 4. Januar 2023 ordnete die Lokalverwaltung die Entfernung eines Kreuzes im Ribalta-Park in Castellón de la Plana an, weil es „frankistisch“ sei.[31] Ähnliches ereignete sich in Monforte del Cid, Alicante.[32] Der Oberste Gerichtshof der Autonomieregion Valencia befasste sich mit diesen kontrovers diskutierten Fällen und urteilte, dass Kreuze in öffentlichen Räumen im Laufe der Zeit ihre Verbindung zum Franco-Regime verloren hätten und somit lediglich religiöse Symbole seien, deren Entfernung rechtswidrig ist.[33]
Ein häufiges Vorkommnis in Spanien ist die Entweihung katholischer Gotteshäuser und der Eucharistie. In Sieteiglesias, Madrid wurden am 7. Februar 2023 ein Gotteshaus entweiht und der Tabernakel gestohlen.[34] Ein anderer Tabernakel wurde in der Kirche San Cipriano in Cobeña, Madrid entweiht.[35] Das gleiche geschah in einer Krankenhauskapelle in Cádiz.[36]
Es liegen auch zahlreiche Berichte über Angriffe auf Gotteshäuser vor, insbesondere auf katholische. Oftmals handelt es sich bei diesen Vorfällen um Vandalismus durch feministische Gruppen am Internationalen Frauentag. So beklebten feministischen Aktivistinnen die Türen der Kirche des Unbefleckten Herzens Mariä in Sabadell am 8. März 2023 mit Plakaten und bemalten die Eingänge lila, während Gläubige sich in der Kirche aufhielten.[37] Auch Moscheen werden regelmäßig zum Ziel von Vandalismus. Am 7. August 2023 eskalierte eine Gruppe von Neonazis die bis dahin stattgefundenen Übergriffe: Die Täter drangen in eine Moschee ein und riefen dabei Beschimpfungen und Drohungen.[38]
2023 und 2024 ereigneten sich auch mehrere Vorfälle, die als Hassverbrechen eingestuft werden können. Laut eines Berichts des spanischen Innenministeriums stieg die Anzahl antisemitischer Hassverbrechen 2023 um 76,92 % und die Anzahl von Hassverbrechen gegen religiöse Überzeugungen oder Praktiken um 17,02 %.[39]
Antisemitismus nahm nach dem Angriff gegen Israel am 7. Oktober 2023 zu. Die FCJE verurteilte Übergriffe auf Juden und andersgläubige Unterstützer Israels in Schulen, bei Demonstrationen oder auf Social Media.[40] In einigen Fällen wurden auch Gebäude zum Ziel der Aggressoren. Am 17. April 2023 wurde eine Wand der Maimonides-Synagoge in Barcelona mit der politischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free. Solidarity with the Palestinian people.“ (Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina befreit werden. Solidarität mit dem palästinensischen Volk.) bemalt.[41] Ähnliche Vorkommnisse wurden auch in Madrid[42] und Melilla[43] gemeldet. Die FCJE lobte jedoch die Anstrengungen der spanischen Sicherheitskräfte und bezeichnete sie als „sehr zufriedenstellend“. Die Regierung erstellte zudem einen Leitfaden zur Sensibilisierung und einen Nationalplan gegen Antisemitismus, die sich an Richtlinien der Europäischen Kommission orientieren.[44]
Im Berichterstattungszeitraum wurden mehrfach Personen für öffentliches Beten verhaftet. So wurde etwa am 27. November 2023 eine Frau verhaftet, weil sie vor der Kirche des Unbefleckten Herzens Mariä, welche sich in der Nähe des Hauptbüros der Regierungspartei Partido Socialista Obrero Español (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei, PSOE) befindet, den Rosenkranz betete. Laut Angaben der Organisatoren des öffentlichen Gebets nannten die Behörden als Grund für das Gebetsverbot und die Verhaftung einen zu spät eingereichten Antrag. Die Organisatoren widersprachen dem. Der Rosenkranz wird weiterhin täglich vor der Gemeinde des Unbefleckten Herzens Mariä gebetet.[45]
Wiederkehrende Konflikte zwischen künstlerischer Freiheit und dem Schutz religiöser Überzeugungen stellen nach wie vor Herausforderungen da und es besteht aktuell kein Konsens darüber, wie beide Aspekte in Einklang zu bringen wären. Während es Autoren und Künstlern oftmals um Öffentlichkeitswirksamkeit geht, haben einige Formen künstlerischen Ausdrucks in der Vergangenheit großen Schaden angerichtet und Gläubige – und hier vor allem Christen – in Aufruhr versetzt. So zeigte etwa ein Fernsehmoderator im öffentlichen Fernsehen ein Poster des Heiligsten Herzens Jesu, auf dem der Kopf Jesu durch den Kopf einer Kuh ersetzt wurde, wodurch sich viele Christen in Religiosität beleidigt fühlten.[46] Andere klassische Fälle der Verhöhnung des Katholizismus sind sogenannte chirigotas (für Cádiz typische humoristische Chorgesänge), für die sich Musiker als Bischöfe verkleiden und die Kommunion austeilen.[47] In anderen Fällen wurden christliche Symbole in Ausstellungen[48] oder durch Fotomontagen in satirischen Zeitschriften[49] lächerlich gemacht.
Dementsprechend befinden sich das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit oftmals im Konflikt miteinander. Durch eine Änderung des spanischen Strafgesetzes wird das Bedrängen von Frauen auf ihrem Weg zu einer Abtreibungsklinik unter Strafe gestellt, gleichzeitig gilt jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht für Personen, die gegen Abtreibungen sind. Stille Nachtwachen vor Abtreibungskliniken sind damit in Spanien gesetzeswidrig, während Aktivistinnen der radikal-feministischen Gruppe Femen mit nackter Brust vor Gotteshäusern und Anti-Abtreibungs-Stellen für Abtreibungen protestieren können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Ein konkretes Beispiel ereignete sich am 2. Juni 2023, als Demonstrantinnen oben ohne die Botschaft „Ihr betet nicht, ihr bedrängt“ auf ihrem Körper zur Schau stellten[50]. In einem anderen Fall beleidigten feministische Abtreibungsbefürworterinnen am 31. März 2023 Gemeindemitglieder der Kirche Santa María del Remedio in Barcelona. Die Beleidigungen folgten als Reaktion auf den Aufruf des Gemeindepriesters, sich der Gebetsaktion „40 Tage für das Leben“ anzuschließen.[51]
Am 17. September 2024 legte die spanische Regierung Änderungsvorschläge für das Strafgesetz vor, mit dem der Strafbestand „Beleidigung religiöser Gefühle“ (Artikel 525.1)[52] aus dem Strafgesetz gestrichen werden sollte. Die vorgeschlagenen Änderungen sind unter Abschnitt 2.4.3 Teil des „Aktionsplans für die Demokratie“ der Regierung[53], der zum Ziel hat, „eine umfassende Reform jener Strafgesetzartikel durchzuführen, die das Potenzial haben, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die künstlerische Freiheit zu beschneiden, wenn es um Äußerungen gegen staatliche Institutionen, das Verletzen religiöser Gefühle oder Verachtung der Öffentlichkeit geht“.[54] Die meisten Religionsgemeinschaften, sowohl christliche als auch nicht christliche, veröffentlichten eine gemeinsame Presseerklärung gegen die Gesetzesänderung, da sie sich gegen die Religionsfreiheit richte.[55]
Nach wie vor gibt es auch weiterhin Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Räume für religiöse Zwecke. So verbot der Stadtrat von Madrid am 29. Mai 2023 eine Versammlung im Rahmen der Aktion „España Oramos por Ti“ (Spanien, wir beten für dich).[56]
Ein weiterer Aspekt der Religionsfreiheit, gegen den es immer wieder zu Verstößen kommt, ist der Bau von Gebetshäusern, den viele lokale Verwaltungen immer wieder mit Einschränkungen blockieren. Ein Beispiel ist der Entwicklungsplan der Stadt Lorca in Murcia, gemäß welchem das Erdgeschoss von Gebäuden nicht als Gebetsstätte genutzt werden darf. Diese müssen in eigens dafür erbauten Strukturen untergebracht werden.[57]
Die Anerkennung des Rechts auf Asyl und/oder subsidiären Schutz für religiös Verfolgte ist nach wie vor nicht klar geregelt. In der Praxis wird die Religionsfreiheit weder vom spanischen Innenministerium noch durch die lokale Rechtsprechung besonders geschützt. Am 5. November 2023 etwa wurde chinesischen Christen, die in ihrem Heimatland Gefahr laufen, verfolgt zu werden, das Asyl verwehrt. Einige von ihnen wurden abgeschoben und damit in Lebensgefahr gebracht.[58]
Im Oktober 2023 veröffentlichte der Bürgerbeauftragte den „Bericht über sexuellen Missbrauch im Kontext der Katholischen Kirche und die Rolle staatlicher Institutionen“.[59] Der Bericht legte vollkommen zurecht die abscheulichen Verbrechen des sexuellen Missbrauchs offen. Gleichzeitig wurden verschiedene Tätergruppen nicht gleich behandelt: Der Bericht behandelte ausschließlich Missbräuche in der Katholischen Kirche, Opfer in anderen sozialen Kontexten blieben außen vor. Konkret gaben 1,13 % der Befragten an, als Kind Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche oder Laien geworden zu sein. Gleichzeitig gaben jedoch 11,7 % der Befragten an, in irgendeiner Form Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein.[60]
Der Bericht wurde am 27. Oktober 2023 im spanischen Parlament vorgestellt[61]. Am 23. April 2024 folgte die Vorstellung des Aktionsplans der Regierung als Reaktion auf die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten[62]. Politische Gruppen, die bekannt dafür sind, der Katholischen Kirche gegenüber kritisch eingestellt zu sein, schlugen die Gründung einer parlamentarischen Subkommission vor, um umfassende Maßnahmen einzuleiten, fokussierten sich aber ausschließlich auf die Opfer innerhalb der Katholischen Kirche.[63]
Laut Carlos López Segovia, dem Stellvertretenden Sekretär für Allgemeine Angelegenheiten der Bischofskonferenz, ist die Reaktion der Kirche auf den Bericht sehr energisch: „Die spanische Kirche nimmt bei der Bekämpfung von Missbrauch eine führende Rolle ein“, sagte er in einem Interview mit Ecclesia im Februar 2024. Die Kirche helfe Missbrauchsopfern und habe bereits Schulungen mit 152.000 Erwachsenen und 103.000 Kindern durchgeführt, in dem es unter anderem darum geht, wie möglicher Missbrauch erkannt und gemeldet werden kann.[64] Vor dem Untersuchungsausschuss des katalanischen Parlaments wies López Segovia darauf hin, dass die Maßnahmen der Katholischen Kirche zu einer stetigen Abnahme von Missbrauchsfällen geführt haben[65], was nicht repräsentativ für die Entwicklung in Spanien allgemein sei.
Ein weiterer Grund zur Sorge ist der mangelnde Schutz der Religionsfreiheit durch Gerichte in der Beziehung zwischen Kindern und Eltern in Fällen, in denen es aufgrund von religiösen Themen zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt. Das Verfassungsgericht hat hierzu zwei wichtige Urteile gefällt. Urteil STC 5/2023 vom 20. Februar 2023 bestätigte den Wunsch eines Vaters, der sich gegen Taufe und religiöse Erziehung seines Sohnes wehrte.[66] In Urteil STC 26/2024 vom 14. Februar 2024 entschied das Gericht, dass bei unterschiedlichen Meinungen der Eltern „Neutralität“ bei der Auswahl einer Schule vorherrschen sollte, was im Umkehrschluss die Wahl einer nichtkonfessionellen Einrichtung bedeutet.[67]
Der bei weitem gravierendste Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit findet sich jedoch im Urteil STC 132/2024 vom 4. November 2024.[68] Das Urteil verletzt das in der geltenden Gesetzgebung anerkannte Autonomierecht religiöser Gemeinschaften und untergräbt die unveräußerliche Autonomie der Selbstorganisation religiöser Gruppen. Konkret entschied das Gericht zugunsten einer Frau, der die Mitgliedschaft in der Bruderschaft La Laguna versagt worden war. Laut den Statuten der Bruderschaft dürfen nur Männer zugelassen werden. Das Urteil des Gerichts öffnet geschlechtsbasiertem Aktivismus gegen die internen Regelungen religiöser Körperschaften Tür und Tor.
Bezüge zu religiösen Themen und zu Religionsfreiheit finden sich kaum in den Wahlprogrammen der politischen Parteien, die sich 2023 zur Wahl stellten.[69] Es gibt jedoch einige positive Ausnahmen wie etwa der „Gesetzentwurf zur Verweigerung der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit“ in Ländern, in denen die Religionsfreiheit von Christen nicht respektiert wird, welcher der Abgeordnetenkammer am 12. Juni 2024 vorgelegt wurde.[70]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Religionsfreiheit in Spanien wird durch staatliche Behörden und durch das Gesetz zugesichert. In der Umsetzung gibt es jedoch nicht wenige Probleme, von denen einige wiederkehrender Natur sind und – Stand jetzt – keine Lösung zu haben scheinen.
Das Hauptproblem ist dabei ein Mangel an Wertschätzung für Religion an sich und für die Religionsfreiheit seitens großer Teile der Gesellschaft, den meisten politischen Seiten, den Massenmedien und sogar der Verwaltung.
Hinzu kommen Probleme wie Entscheidungen von Politik und Gerichten, die sich aktiv gegen die Religionsfreiheit richten, wie etwa der weitgehende rechtliche Schutz für die freie Meinungsäußerung und die künstlerische Freiheit auf Kosten religiöser Gefühle. Dazu zählen unter anderem auch Vorstöße zur Entkriminalisierung der Tatbestände und der Täter gegen den Widerstand religiöser Gruppen. Sorge bereitet zudem das Risiko, dass auch die freie Meinungsäußerung schlussendlich beschnitten werden könnte, wenn sie in einem religiösen Kontext ausgeübt wird. Beunruhigend ist auch die offenkundige Missachtung der Religionsfreiheit, wenn es um säkulare Ideale im Kontext von Familie, Erziehung und Sorgerecht geht.
Bischöfe, Priester und Geistliche sowie Gebetshäuser sehen sich weiterhin zahlreichen Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur ausgesetzt. Staatliche Behörden und große Teile der Gesellschaft scheinen die Hassbotschaften gegen Gläubige – und genau darum handelt es sich bei diesen Angriffen – gleichgültig hinzunehmen.
Zu guter Letzt ist auch die Missachtung des Autonomierechts religiöser Gemeinschaften in Bezug auf Geschlechterfragen sehr besorgniserregend, da ebendiese so ausgelegt werden, dass sie über jeglichem Schutz stehen, den das Autonomierecht bietet.
Trotz all dieser Probleme sind die Perspektiven für die Religionsfreiheit in Spanien weiterhin relativ positiv, was sich auch in der nahen Zukunft vermutlich nicht ändern wird.
Quellen