UKRAINE
Gesetzeslage zur Religionsfreiheit und deren faktische Anwendung
Das Recht auf Religions- und Kultusfreiheit ist ebenso wie die Trennung von Kirche und Staat in der ukrainischen Verfassung von 1996 verankert. Artikel 35 besagt: „Jeder hat das Recht, seine persönliche Weltanschauung und Religion frei zu wählen. Es schließt auch das Recht ein, sich zu einem Glauben zu bekennen oder keinen Glauben zu haben, den Glauben als Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen durch Rituale und Feiern ungehindert auszuüben und religiösen Aktivitäten nachzugehen. Die Ausübung dieses Rechts kann gesetzlich eingeschränkt werden, soweit es im Interesse der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit, der guten Sitten und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich ist. [...] Der Staat ist nicht berechtigt, den Bürgern eine Religion vorzuschreiben.“[1]
Weiter heißt es in dem Artikel: „Niemand kann aus religiösen Gründen von seinen Pflichten gegenüber dem Staat befreit werden oder es ablehnen, dem Gesetz Folge zu leisten. Wenn das Ableisten des Militärdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, kann er einen nichtmilitärischen Ersatzdienst leisten.“[2] Dieser Ersatzdienst dauert anderthalbmal länger als der reguläre Militärdienst in den Streitkräften der Ukraine.
Artikel 15 lautet: „Das gesellschaftliche Leben in der Ukraine beruht auf den Grundsätzen der politischen, wirtschaftlichen und weltanschaulichen Vielfalt. Der Staat schreibt keine weltanschauliche Ausrichtung vor. Zensur ist verboten. Der Staat gewährleistet das Recht auf freies politisches Handeln, sofern dieses Handeln nicht gegen die Verfassung und die Gesetze der Ukraine verstößt.“[3]
Gemäß Artikel 21 sind alle Menschen gleichermaßen mit Grundfreiheiten, Menschenwürde und Grundrechten ausgestattet. Die Menschen- und Freiheitsrechte sind unveräußerlich und unantastbar.[4]
Artikel 17 besagt: „Die Streitkräfte der Ukraine und weitere Militärstrukturen dürfen nicht eingesetzt werden, um die Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken, die verfassungsmäßige Ordnung zu stören, die Regierung zu stürzen oder deren Handeln zu behindern.“[5]
Das Gesetz über den (nichtmilitärischen) Ersatzdienst von 1992 bestätigt: „Jeder Bürger der Ukraine hat das Recht, einen Ersatzdienst abzuleisten, wenn die Erfüllung der militärischen Pflichten seinen religiösen Überzeugungen widerspricht und er einer rechtmäßig bestehenden Glaubensgemeinschaft angehört, deren Lehre den Einsatz von Waffen untersagt.“[6]
Als Reaktion auf die große Invasion Russlands am 24. Februar 2022 rief der Präsident per Erlass das Kriegsrecht und die allgemeine Mobilmachung aus. Diesbezüglich heißt es in Artikel 64 der Verfassung: „Die durch die Verfassung garantierten Menschenrechte, Bürgerrechte und Freiheiten dürfen nur so weit eingeschränkt werden, wie es in der Verfassung der Ukraine festgeschrieben ist. Wird das Kriegsrecht oder der Notstand ausgerufen, können Rechte und Freiheiten eingeschränkt werden, wobei anzugeben ist, über welchen Zeitraum die Einschränkungen gelten sollen.“[7]
In einer Kriegslage sind aber weder Geistliche noch Militärdienstverweigerer von der Einziehung zum Militär befreit.[8] Seit Ausbruch des Krieges gegen Russland und Verhängung des Kriegsrechts dürfen Männer im wehrfähigen Alter das Land nicht verlassen.[9]
Nach Angaben der Organisation Human Rights Without Frontiers konnten die meisten Militärdienstverweigerer in den ersten Kriegsmonaten einen Ersatzdienst ableisten. Doch seit Ende 2024 sei die Zahl der Strafverfahren gegen Personen, die den Militärdienst aus religiösen Gründen verweigern, plötzlich drastisch gestiegen. Hauptsächlich seien Zeugen Jehovas betroffen. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Seit Ende Oktober 2024 ermittelten die Behörden gegen etwa 300 Militärdienstverweigerer, darunter annähernd 95 % Zeugen Jehovas.[10]
Zuvor, am 13. Juni 2024, hatte der Oberste Gerichtshof der Ukraine im Falle des Adventisten Dmytro Zelinsky ein Urteil gesprochen. Es bestätigte die Aufhebung des Rechts auf Verweigerung des Militärdienstes und des Anspruchs auf zivilen Ersatzdienst während des Krieges gegen Russland: „Ein Bürger der Ukraine, der als wehrtauglich gilt, kann keine religiösen Gründe geltend machen, um sich der Einberufung und der Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Pflicht zu entziehen, die territoriale Unversehrtheit und Souveränität des Staates gegen den militärischen Angriff eines anderen Staates zu schützen.“[11]
Dmytro Zelinsky rief das Verfassungsgericht an, das klären soll, ob Paragraf 1, Absatz 1 des Gesetzes über den (nichtmilitärischen) Ersatzdienst mit Artikel 35, Absatz 4 der Verfassung vereinbar ist. Das Verfahren wurde am 24. September 2024 eröffnet.[12]
Den rechtlichen Rahmen für die Religionsfreiheit sowie für die Tätigkeit von Kirchen und religiösen Organisationen bestimmt im Wesentlichen das 1991 in Kraft getretene Gesetz über die Gewissensfreiheit und Religiöse Organisationen.[13] Demzufolge sind Glaubensgemeinschaften nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Das Gesetz wurde schon mehrfach geändert. Die gravierendste Änderung erfolgte nach Einführung des Gesetzes zum Schutz der Verfassungsordnung im Wirkungskreis Religiöser Organisationen, das am 20. August 2024 vom Parlament verabschiedet wurde und am 23. September 2024 in Kraft trat.[14] Unter Verweis auf den „bewaffneten Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine“ und die „Unterstützung dieses Angriffs durch die Russisch-Orthodoxe Kirche“ heißt es in dem Gesetz: „Zahlreiche rechtswidrige Handlungen der Russisch-Orthodoxen Kirche und der ihr unterstellten religiösen Organisationen auf dem Staatsgebiet der Ukraine bedrohen die nationale und die öffentliche Sicherheit sowie die Rechte und Freiheiten ukrainischer Bürger.“[15]
Paragraf 2, Absatz 1 untersagt Aktivitäten ausländischer religiöser Organisationen, die in einem Staat ansässig sind, der einen bewaffneten Angriff auf die Ukraine verübt oder verübt hat und/oder Teile des ukrainischen Staatsgebiets zeitweilig besetzt.
Paragraf 3 untersagt der Russisch-Orthodoxe Kirche, in der Ukraine tätig zu werden, weil sie mit dem Regime des Aggressorstaats ideologisch in einer Linie steht und daher an den Kriegsverbrechen und den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Namen der Russischen Föderation und der Ideologie der „russischen Welt“ begangen werden, eine Mitschuld trägt. Darüber hinaus verbietet Paragraf 3, Absatz 2 Aktivitäten religiöser Organisationen, die mit einer ausländischen religiösen Organisationen in Verbindung stehen, die in der Ukraine nicht tätig werden darf.[16] Dieser Passus richtet sich insbesondere gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchats (UOK-MP), auch wenn sie im Gesetzestext nicht ausdrücklich genannt wird.
Jahrhundertelang war die UOK-MP die einzige offiziell anerkannte orthodoxe Kirche in der Ukraine. 1990 gewährte die Russisch-Orthodoxe Kirche ihr eine gewisse Autonomie. 2019 verlieh das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel der neu entstandenen Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) die Autokephalie. Das Gesetz trat 30 Tage nach seiner Bekanntgabe in Kraft. Gemeinden und Ordensgemeinschaften der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekamen neun Monate Zeit, um sich von Moskau zu lösen. Noch offen ist die Frage, wann ein Gericht über ein nationales Verbot der mit Moskau verbundenen Kirche entscheidet, die nun formell von der Orthodoxen Kirche der Ukraine getrennt ist.[17]
Am 22. September 2021 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus. Es untersagt Antisemitismus in all seinen Ausprägungen und legt Strafen für Verstöße gegen die Rechtsvorschriften fest.[18]
Bezüglich der Schulbildung sieht Artikel 35 der Verfassung neben der Trennung von Kirche und Staat auch die Trennung von Kirche und Schule vor.[19]
Nach Angaben der nationalen Statistikbehörde hatte die Ukraine einschließlich der von Russland besetzten Gebiete im Januar 2021 rund 41,1 Millionen Einwohner.[20] Infolge der Flüchtlingsströme und Gebietsverluste im Verlauf des Krieges ging die Einwohnerzahl laut einer Schätzung des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen auf 37,9 Millionen zurück.[21]
Das Zentrum für Ökonomische und Politische Studien in Kiew, auch als Razumkov-Zentrum bekannt, stellte in einer Studie fest, dass der Grad an Religiosität in der ukrainischen Gesellschaft vergleichsweise hoch ist. Während sich im Jahr 2000 noch 58 % der Ukrainer als gläubig bezeichnet hatten, lag der Anteil 2023 bei 70,5 %.[22]
In der Ukraine gibt es vier große Kirchen, jedoch keine Staatskirche: Die dem Moskauer Patriarchat unterstellte Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (UOK-MP), die ein Ableger der Russisch-Orthodoxen Kirche ist; die Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU); die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche (UGKK), die vor allem im Westen der Ukraine präsent ist und den Papst als Oberhaupt anerkennt, obwohl sie dem ostkirchlichen Ritus folgt; und die Römisch-Katholische Kirche.[23]
Die Koexistenz der UOK-MP und der OKU wurde durch den Überfall Russlands im Februar 2022 gestört, weil die Führung der Russisch-Orthodoxen Kirche das Vorgehen Moskaus unterstützte. Schon zuvor war die OKU von der weltweiten orthodoxen Hierarchie als eigenständige Kirche anerkannt worden. Am 6. Januar 2019 erklärte der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Bartholomäus I., gegenüber dem Metropolit von Kiew, Epiphanius I., die Orthodoxe Kirche der Ukraine für eigenständig.[24]
Zur tiefsten Spaltung der Beziehungen zwischen den Patriarchaten von Moskau und Konstantinopel seit mehr als eintausend Jahren[25] kam es, als das ukrainische Parlament im August 2024 das Gesetz zum Schutz der Verfassungsordnung im Wirkungskreis Religiöser Organisationen verabschiedete.[26] Das Gesetz hatte massive Auswirkungen auf die Stellung der UOK-MP im Land, obwohl Metropolit Onufrij (Beresowskyj), das Oberhaupt der UOK-MP, den Krieg Russlands wiederholt verurteilte und im Mai 2022 Schritte unternahm, um die Unabhängigkeit seiner Kirche von Moskau zu erreichen.[27]
Die Behörde für Ethnische Fragen und Gewissensfreiheit hielt diese Schritte für unzureichend und erklärte im Januar 2023, die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche habe nach wie vor den Status eines organisatorischen Ablegers der Russisch-Orthodoxen Kirche.[28]
Vorfälle und aktuelle Entwicklungen
Nach Meinung von Human Rights Watch ist das neue Gesetz zum Schutz der Verfassungsordnung im Wirkungskreis Religiöser Organisationen, das religiöse Organisationen, mit Verbindungen zur Russisch-Orthodoxen Kirche de facto verbietet, zu weit gefasst und könnte weitreichende Folgen für die Religionsfreiheit im Land haben. Das Verbot der UOK-MP könnte die Rechte von Millionen Gläubigen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche verletzen. Das Verbot wirkt sich beispielsweise auf Eigentumsfragen, den Betrieb von religiösen Einrichtungen und Fragen der Zugänglichkeit von Kultstätten aus. Zudem müssen die Gläubigen damit rechnen, überwacht und verfolgt zu werden.[29]
Human Rights Watch betont, dass jede Strafverfolgung oder Bestrafung, die nicht aufgrund einer spezifischen strafbaren Handlung, sondern lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung des Glaubens erfolgt, eine religiöse Diskriminierung darstellt und gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstößt. [30] Die Umsetzung des Gesetzes könnte die annähernd 10.000 ukrainisch-orthodoxen Kirchengemeinden im gesamten Land in den Untergrund treiben und sie zwingen, ihren Glauben im Geheimen zu praktizieren. Zahlreiche Geistliche der UOK-MP werden schon wegen Hochverrats strafrechtlich verfolgt. Mindestens ein Geistlicher wurde im Rahmen eines Gefangenenaustauschs nach Russland gebracht.[31]
Seit Beginn der Invasion leitete der ukrainische Sicherheitsdienst gegen mindestens 100 Geistliche – die meisten von ihnen gehören der UOK-MP an – Strafverfahren wegen Kollaboration, Hochverrats und Unterstützung eines Aggressorstaates ein.[32] Dennoch, so argumentieren mehrere Religionswissenschaftler, verbietet das Gesetz die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche nicht gänzlich.[33] In einer schriftlichen Reaktion auf die Vorwürfe von Human Rights Watch erklärte die ukrainische Behörde für Ethnische Fragen und Gewissensfreiheit, das wesentliche Ziel des Gesetzes sei es, zu verhindern, dass das „Netzwerk der religiösen Organisationen, die offiziell in der Ukraine registriert sind, eingesetzt wird, um der Ukraine zu schaden“. Die Behörde führt weiter aus, die Ukraine „verlangt nicht, dass die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche die Lehre der Orthodoxen Kirche aufgibt, die liturgische Praxis oder Sprache ändert, zu einem anderen liturgischen Kalender wechselt oder sich einer anderen Kirche anschließt. Die einzige Forderung, die das Gesetz stellt, ist die Abkehr von der Russisch-Orthodoxen Kirche, die in den Krieg gegen die Ukraine verwickelt ist.“[34]
Das Oberhaupt der Russisch-Orthodoxen Kirche in Moskau, Patriarch Kyrill, hatte das Gesetz schon verurteilt, bevor es erstmals ins Parlament eingebracht wurde. Nach seinen Worten richtet es sich „gegen die größte Glaubensgemeinschaft der Ukraine“.[35]
Auch Kreml-Sprecher Dmitri Peskow kritisierte das Gesetz, als es verabschiedet wurde, und bezeichnete es als „unsäglichen Angriff auf die Religionsfreiheit, auf die gesamte Orthodoxe Kirche, [und] auf das Christentum“.[36]
Laut einer Umfrage des Kyiv International Institute of Sociology (KIIS) vom April 2024 befürworten 63 % der Ukrainer ein Verbot der UOK-MP, auch wenn es zu Lasten der Religionsfreiheit geht.[37]
Am 25. August 2024 verurteilte Papst Franziskus das ukrainische Verbot religiöser Organisationen mit Verbindungen zur Russisch-Orthodoxen Kirche: „Bitte: es soll keine christliche Kirche direkt oder indirekt abgeschafft werden. Die Kirchen dürfen nicht angetastet werden!“[38]
Ende 2024 erhob das Oberhaupt der OKU, Metropolit Epiphanius, den Vorwurf, sein Amtskollege von der UOK-MP, Metropolit Onufrij, würde seit Jahren jeden Versuch eines Dialogs über die ukrainisch-orthodoxen Gemeinden im Land abwehren. Er räumte aber ein, dass der Dialog auf der Ebene der Laien und der Geistlichen weitergehe. Man befinde sich in einem laufenden Prozess, in dem die Gemeinden nach und nach aus der Russisch-Orthodoxen Kirche austreten und der Orthodoxen Kirche der Ukraine beitreten. Mehr als 2.000 Gemeinden hätten diesen Schritt bereits vollzogen.[39]
Der Krieg und Verstöße gegen die Religionsfreiheit in den russisch besetzten Gebieten
In den von Russland besetzten Gebieten sind die Verfassung und das Gesetz über Gewissensfreiheit und Religiöse Organisationen der Ukraine außer Kraft.[40]
Nach der Annektierung der Krim durch Russland gelten die dort ansässigen Strukturen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Kiewer Patriarchats (UOK-KP) und der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche (UGKK) als „Handlanger ausländischer Interessen“. Sie werden beschuldigt, nationalistische Ziele zu verfolgen. Die jüngsten Entwicklungen hatten auf alle Glaubensgemeinschaften der Halbinsel massive Auswirkungen. Vor der russischen Besatzung waren etwa 50 religiöse Organisationen auf der Krim tätig. 2019 waren nur noch neun übrig.[41]
Nach Beginn der großen Invasion am 24. Februar 2022 wendeten die russischen Besatzungsbehörden in den teilweise besetzten Gebieten die Gesetze der Russischen Föderation an. Am 5. Oktober 2022 genehmigte Russlands Präsident Wladimir Putin „Verträge“ über die Annektierung von Gebieten der Oblaste Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja, nachdem dort Referenden stattgefunden hatten, die von den meisten Beobachtern als widerrechtlich bezeichnet wurden.[42]
Das in Washington DC ansässige Institute for the Study of War (ISW) berichtete im April 2023, die russischen Besatzungsbehörden würden massiv und systematisch gegen Glaubensgemeinschaften vorgehen. Demnach werden Kultstätten geschlossen, verstaatlicht oder zwangsweise umgenutzt. Geistliche werden ermordet oder inhaftiert. Im Gefängnis drohen ihnen lange Haftstrafen, Folter und Tod. Viele von ihnen flüchten ins Exil. Das ISW erklärt: „Fälle von religiöser Unterdrückung sind wahrscheinlich keine Einzelfälle, sondern vielmehr Teil einer gezielten Kampagne zur systematischen Auslöschung ‚unerwünschter‘ religiöser Organisationen in der Ukraine und zur Förderung des Moskauer Patriarchats.“[43] Glaubensgemeinschaften müssen nun eine offizielle Registrierung beantragen und sich auf diese Weise der russischen Regierung unterwerfen. Dieses Vorgehen ist offenbar Teil der Bestrebungen Moskaus, die von Russland kontrollierten Gebiete zu „russifizieren“.[44]
Des Weiteren führt das ISW aus, die russischen Besatzungsbehörden würden immer schärfer gegen Anhänger aller Glaubensgemeinschaften vorgehen, die einer pro-ukrainischen Gesinnung verdächtigt werden. Vor allem die Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU) hätten sie im Visier. Geistliche der OKU würden unter Druck gesetzt, sich den neuen Diözesen anzuschließen, die das Moskauer Patriarchat in den besetzten Gebieten gegründet hat. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hätten sich 34 % der Verfolgungsfälle gegen Angehörige der OKU gerichtet. Wie der Leiter der ukrainischen Behörde für Ethnische Fragen und Gewissensfreiheit, Viktor Jelenskyj, berichtet, gibt es auf der Krim keine Gemeinden der OKU mehr. Ihre Priester mussten die besetzte Halbinsel verlassen.[45]
Die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche (UGKK) wurde in den besetzten Gebieten der Oblast Saporischschja verboten und enteignet. Die Besatzungsbehörden rechtfertigten ihr Vorgehen mit der Behauptung, Anhänger der UGKK hätten sich an anti-russischen Ausschreitungen beteiligt, „Aufrufe zur Verletzung der territorialen Integrität der Russischen Föderation verbreitet“ und „an extremistischen Aktivitäten mitgewirkt“.[46]
Im Oktober 2024 erklärte der griechisch-katholische Bischof des Exarchats Donezk, Maksym Ryabukha, in einem Interview mit der italienischen Tageszeitung Avvenire, in den besetzten Gebieten seien mehr als die Hälfte der Gemeinden seiner Kirche verloren: „Kaum jemand bezeichnet sich offen als Katholik. Einige wurden erschossen, andere inhaftiert. Es gibt dort kein Recht auf Religionsfreiheit.“[47]
Besonders gefährdet sind auch die auf der Krim lebenden Tataren, die turkstämmige Muslime sind. Nach russischem (nicht nach ukrainischem) Recht wird die religiös-politische Bewegung Hizb ut-Tahrir seit 2003 als islamistische Terrororganisation eingestuft. Das Krimtatarische Ressourcenzentrum schätzt, dass seit 2014 auf der Krim 117 Muslime wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Organisation Hizb ut-Tahrir verfolgt wurden.[48] Die Selbstverwaltung der Krimtataren, die Medschlis, wurde verboten. Ihre Mitglieder wurden politisch verfolgt und inhaftiert.
Weitere religiöse Minderheiten sind in den von Russland besetzten Gebieten weitgehend verboten. Dies gilt für evangelikale Kirchen, die Römisch-Katholische Kirche, die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche und die Zeugen Jehovas. Letztere wurden vom Obersten Gerichtshof Russlands 2017 als extremistisch eingestuft. Ein typisches Beispiel für die zunehmende Verfolgung der Zeugen Jehovas war die Entscheidung eines russisch kontrollierten Gerichts auf der Krim vom Oktober 2024, wonach zwei Anhänger der Glaubensgemeinschaft, Yury Herashchenko und Serhiy Parfenovych, nach einer zunächst zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe letztendlich zu sechs Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurden.[49]
Laut Viktor Jelenskyj gelten Evangelikale und Mormonen in den besetzten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk als amerikanische Spione und sind verboten.[50]
Das US-Außenministerium weist in seinem Bericht über internationale Religionsfreiheit 2023 darauf hin, wie schwierig es ist, die umfangreichen Verstöße Russlands gegen das Recht auf Religionsfreiheit in vollem Umfang zu dokumentieren, weil die Medien massiv zensiert werden, Menschenrechtsaktivisten verfolgt werden und internationale Beobachter nicht zugelassen sind.[51]
Am 17. Dezember 2024 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine aktualisierte Fassung der Resolution zur Menschenrechtssituation in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, einschließlich der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol, in der sie „den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ erneut verurteilte.[52] Gerügt wurde insbesondere das Vorgehen Russlands gegen Krimtataren, pro-ukrainische Aktivisten, Journalisten und religiöse Minderheiten sowie die Verschleppung und illegale Adoption ukrainischer Kinder.[53]
In einem Interview mit dem Christian Broadcasting Network (CBN) im Dezember 2024 machte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die russischen Streitkräfte für den Tod von 50 Geistlichen und die Zerstörung von 700 Kirchengebäuden verantwortlich.[54]
Pater Feognost (Timofei Puschkow) ist einer der Geistlichen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche, die im russisch besetzten Luhansk inhaftiert wurden. Er wurde wegen „Drogenhandels im großen Stil“ verurteilt, nachdem er 2022 auf YouTube ein Video veröffentlicht hatte, in dem er seine auf christlichen Werten beruhenden Ansichten zum Thema Patriotismus den Ansichten von drei Geistlichen der Russisch-Orthodoxen Kirche gegenüberstellte, die den Krieg befürworteten. Nach mehr als drei Monaten Untersuchungshaft wurde Pater Feognost im September 2024 zu vier Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[55]
Am 15. Februar 2024 wurde der Leichnam von Pater Stepan Podolchak von der Orthodoxen Kirche der Ukraine im Dorf Kalanchak im russisch besetzten Teil von Cherson aufgefunden. Zwei Tage zuvor war er von Männern der russischen Besatzungstruppen entführt worden.[56]
Nach intensiven diplomatischen Bemühungen, auch von Papst Franziskus, kamen Pater Ivan Levytsky und Pater Bohdan Geleta von der Kongregation des Heiligsten Erlösers (Redemptoristen) im Rahmen eines Gefangenenaustauschs am 28. Juni 2024 aus russischer Gefangenschaft frei. Die beiden Priester der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche waren am 16. November 2022 im besetzten Berdjansk festgenommen worden. Sie hatten sich entschlossen, bei den griechisch-katholischen und den römisch-katholischen Gemeinden in den besetzten Gebieten zu bleiben.[57]
Landesweite Schäden an Kircheneigentum
Die russische Invasion und Besetzung weiter Teile der Ukraine haben dazu geführt, dass Hunderte von Kirchen beschädigt oder zerstört wurden, während ganze Gemeinden der autokephalen Orthodoxen Kirche der Ukraine aus den besetzten Gebieten gänzlich verschwunden sind.[58]
Unter Berufung auf das Ministerium für Kultur und Strategische Kommunikation berichtet die Nachrichtenagentur Ukrinform, dass in der Ukraine nach dem Stand vom 25. Oktober 2024 insgesamt 2.109 Einrichtungen der kulturellen Infrastruktur beschädigt oder zerstört sind.[59]
Eine genauere, aber etwas ältere Schätzung veröffentlichte das ukrainische Institut für Religionsfreiheit (IRF) im März 2024. Demnach beschädigten oder zerstörten die russischen Truppen in den ersten 21 Monaten der Invasion mindestens 630 religiöse Einrichtungen. In dem Bericht sind außerdem zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen das russische Militär Sakralbauten beschlagnahmte, um sie als Stützpunkt oder als Deckung für Feuerstellungen zu nutzen.[60]
Im Rahmen des Projekts „Religion on Fire“ (Religion in Flammen) veröffentlicht der Workshop for Academic Study of Religion (Arbeitskreis für Religionswissenschaften) im Internet statistische Daten über die kriegsbedingte Zerstörung von Kult- und Gebetsstätten in der Ukraine. Nach seinen Erkenntnissen wurden insgesamt 512 Sakralbauten beschädigt und 46 vollständig zerstört. Darunter befanden sich 310 Gebäude der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats, 171 protestantische Kirchen, 53 Gebäude der Orthodoxen Kirche der Ukraine, 16 Gebäude der Griechisch-Katholischen und der Römisch-Katholischen Kirche, 15 Synagogen und 7 Moscheen.[61]
Ein bedeutender Sakralbau, der von den russischen Streitkräften angegriffen wurde, ist das orthodoxe Kloster Swjatohirsk in der Oblast Donezk, das zur Ukrainisch-Orthodoxen Kirche Moskauer Patriarchats gehört. Im Frühling 2022 geriet es mehrfach unter Beschuss, während Geistliche und Gläubige dort Schutz suchten. Die St.-Katharinen-Kathedrale in Cherson wurde im August 2023 angegriffen und die Verklärungskathedrale in Odessa, die ebenfalls zur UOK-MP gehört, wurde im Juli 2023 teilweise zerstört. Während der Belagerung von Mariupol beschossen Moskaus Streitkräfte 2022 die Moschee von Süleyman dem Prächtigen. Eine örtliche Synagoge wurde ebenfalls zerstört.[62]
Das Schicksal des Kiewer Höhlenklosters war ein weiterer Anlass für Kontroversen zwischen Kiew und Moskau. Der gesamte Klosterkomplex ist Staatseigentum der Ukraine. Nach dem Zusammenbruch der UDSSR wurden die Kirchen an die UOK-MP vermietet. Als Anschuldigungen laut wurden, dass die führenden Repräsentanten der UOK-MP mit den russischen Invasoren zusammenarbeiteten, veranlassten die ukrainischen Behörden die Geistlichen im Herbst 2022, den Klosterkomplex mit der Goldkuppel zu räumen. Der Sprecher der UOK-MP, Metropolit Clement, erklärte: „Unsere Mönche leben hier von alters her. Jetzt wird Geistlichen und vielen Gläubigen, die hier sogar zu Sowjetzeiten beten durften, der Zutritt verwehrt.“[63] Anfang 2023 gab eine Sonderkommission die Kirchen des Kiewer Höhlenklosters an den Staat zurück.[64]
Seit 2023 dokumentiert die ukrainische Online-Plattform Temple under fire mit Fotos und Videos die Zerstörung und Beschädigung von Sakralbauten verschiedener Glaubensrichtungen.[65]
Krieg und Glaube
Der Invasion weiter Teile der Ukraine vom Februar 2022 ging 2014 die Besetzung der Halbinsel Krim voraus. Als der russische Präsident seinerzeit die Invasion der Krim rechtfertigte, berief er sich auf den Großfürsten von Kiew, den heiligen Wladimir, und erklärte, die Bekehrung des Großfürsten im Jahr 988 zur östlichen Orthodoxie habe „die Grundlage für die Kultur, Zivilisation und menschlichen Werte geschaffen, die die Völker von Russland, Ukraine und Belarus vereinen“.[66]
In seiner Rede kam die Idee von der russischen Welt (Russkij Mir) zum Vorschein, eine Ideologie, aus der er neben religiösen auch geopolitische Standpunkte ableitet und über die seither viel diskutiert wird. Das Narrativ wurde vom russisch-orthodoxen Moskauer Patriarchat übernommen.[67]
Im März 2024 leitete der Moskauer Patriarch Kyrill ein Konzil, das den Einmarsch Russlands zum „heiligen Krieg“ erklärte, der dazu diene, den „gemeinsamen geistlichen Raum“ zu verteidigen. In dem Grundsatzdokument des Konzils wurde behauptet, Russland schütze die Welt gegen den „Ansturm des Globalismus und des Westens“, der „dem Satanismus verfallen“ sei.[68] Ende Oktober 2024 beschloss der Heilige Synod in Russland, Metropolit Hilarion in den Ruhestand zu versetzen. In einem Schreiben an das Moskauer Patriarchat verurteilten 31 Bischöfe der UOK-MP die Entscheidung, den hoch geschätzten ukrainischen Bischof zugunsten eines Bischofs der Russisch-Orthodoxen Kirche seines Amtes zu entheben.[69] Darüber hinaus gab die Russisch-Orthodoxe Kirche Pläne bekannt, wonach die Zahl der Militärseelsorger in den russischen Streitkräften in der Ukraine von bisher 300 auf insgesamt 1.500 Geistliche aufgestockt werden soll.[70]
Im Juli 2023 wurde gesetzlich festgelegt, dass das Weihnachtsfest in der Ukraine künftig nicht mehr am 7. Januar, dem traditionellen orthodoxen Weihnachtsfest, sondern am 25. Dezember gefeiert wird. Auf diese Weise soll den Ukrainern die Möglichkeit gegeben werden, das russische Erbe hinter sich zu lassen.[71]
Am 15. Dezember 2023 ließ der ukrainische Innenminister Patriarch Kyrill zur Fahndung ausschreiben, weil die Sicherheitsbehörden des Landes dem geistlichen Oberhaupt die Unterstützung des Konflikts zur Last legen.[72] Im Berichtszeitraum hat diplomatischer Druck von verschiedenen Seiten zu geringfügigen Kontakten zwischen den Kriegsparteien geführt, mit vereinzelten Erfolgen, vor allem beim Austausch von Gefangenen. Papst Franziskus setzte sich in zahlreichen offiziellen und persönlichen Appellen für ein Ende des Krieges in der Ukraine ein, startete mehrere Hilfsinitiativen und bemühte sich auf diplomatischen Wegen um Frieden. In seiner Botschaft „Urbi et Orbi“ Weihnachten 2024 rief der Pontifex zum Gebet auf: „Die Waffen sollen in der gemarterten Ukraine schweigen. Habt den Mut, die Tür für Verhandlungen sowie für Gesten des Dialogs und der Begegnung zu öffnen, um zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zu gelangen.“[73]
Im Juli 2024 reiste der Kardinalstaatssekretär des Heiligen Stuhls, Pietro Parolin, für einen sechstägigen Besuch in die Ukraine, wo er mit dem römisch-katholischen Erzbischof Mieczyslaw Mokrzycki sprach, die griechisch-katholische Kathedrale von Kiew besuchte und den griechisch-katholischen Großerzbischof Swjatoslaw Schewtschuk traf. Neben Friedensgebeten und der Unterstützung von Verhandlungen warben der Vatikan und Papst Franziskus auf internationaler Ebene um humanitäre Unterstützung. Papst Franziskus hatte den Erzbischof von Bologna und Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Matteo Zuppi, zu seinem persönlichen Friedensbotschafter für die Ukraine bestimmt. Kardinal Zuppi reiste nach Kiew, Moskau, Washington und Peking, um mit hochrangigen Regierungsvertretern und religiösen Oberhäuptern Gespräche zu führen.[74]
Die Bemühungen des Vatikans konzentrierten sich bislang auf humanitäre Hilfe, auf die Rückkehr von Kindern, die nach Russland deportiert wurden, und auf den Austausch von Gefangenen.[75]
Bei einem Besuch im Vatikan am 11. Oktober 2024 bat Präsident Wolodymyr Selenskyj Papst Franziskus um Hilfe bei Verhandlungen über die Freilassung von Ukrainern, die in Russland gefangen gehalten werden. In einer Erklärung des Vatikans heißt es, der ukrainische Präsident habe später mit dem Chefdiplomaten des Vatikans über den Stand des Krieges und über die Möglichkeiten gesprochen, den Krieg zu beenden.[76] Am 13. Dezember 2024 empfing Papst Franziskus in Rom das Oberhaupt der OKU, Metropolit Epiphanius. Kurz darauf weckten Medienberichte die Hoffnung, dass Papst Franziskus 2025 in das vom Krieg heimgesuchte Land reisen könnte.[77]
Religionsfreiheit in den ukrainisch kontrollierten Gebieten
Auch in den ukrainisch kontrollierten Gebieten werfen der Konflikt und seine Auswirkungen auf die orthodoxen Kirchen und ihre Gläubigen Fragen zur Religionsfreiheit auf. Seit der russischen Invasion im Februar 2022 gerät die zum Moskauer Patriarchat gehörende Ukrainisch-Orthodoxe Kirche wegen ihrer angeblichen Verbindungen zum russischen Staat zunehmend unter Druck. Ukrainische Behörden verdächtigen jeden, der Verbindungen zur Russisch-Orthodoxen Kirche hat. Geistliche werden wegen Spionagevorwürfen oder wegen Verbreitung von pro-russischer Propaganda strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen wurden bereits wegen Hochverrats, Kollaboration mit dem Feind und Unterstützung des Aggressorstaats zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.[78]
Generell nehmen Misstrauen und Wut gegen die UOK-MP und den orthodoxen Klerus stetig zu. Anfang 2023 war die öffentliche Empörung groß, als der ukrainische Geheimdienst SBU einen Telefonmitschnitt veröffentlichte, wonach der Abt des Kiewer Höhlenklosters, Metropolit Pavel Lebed, angeblich die Invasion Russlands gelobt hat.[79]
Am 1. April 2023 wurde Metropolit Pavel unter Hausarrest gestellt, weil er gegen Paragraf 161, Absatz 1 Strafgesetzbuch, „Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürger gleich welcher Ethnie, Nationalität, Region, Religion“ und gegen Paragraf 436-2, Absatz 1 Strafgesetzbuch, „Rechtfertigung, Leugnung des bewaffneten Überfalls Russlands auf die Ukraine, Verherrlichung der Beteiligten“ verstoßen haben soll.[80] Metropolit Pavel bestritt die Vorwürfe und erklärte vor Gericht: „Ich war nie auf der Seite der Gewalt, dies ist mein Land.“[81]
Ein weiterer Fall betrifft den Geistlichen Andriy Pavlenko von der UOK, der im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt wurde, weil er Informationen über ukrainische Kampfstellungen im Donbas an Russland weitergegeben hatte.[82] Eine Woche später wurde er im Rahmen eines Gefangenenaustauschs an Russland überstellt. Am 23. Juni 2024 gab das Moskauer Patriarchat bekannt, dass ein Geistlicher, der sich im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Hausarrest befand, im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freikam. Metropolit Ionafan von der Diözese Tultschyn und Brazlaw wurde beschuldigt, pro-russische Schriften in seiner Gemeinde verbreitet, auf der Website seiner Diözese Erklärungen über die Vorrangstellung der UOK-MP vor der OKU veröffentlicht und die russische Invasion unterstützt zu haben. Ein Gericht in Winnyzja verurteilte ihn am 8. August 2023 zu einer fünfjährigen Haftstrafe.[83]
Auch Anhänger der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK) und der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) gerieten in gewaltsame Auseinandersetzungen. Im Oktober 2024 war Metropolit Feodosius (Snegiryov) von der UOK, der wegen Kollaboration mit dem Feind unter Hausarrest stand, unter den Verletzten, als Maskierte während einer Abendmesse gewaltsam in die St.-Michaels-Kathedrale in Tscherkassy eindrangen und die Einrichtung und Dokumente zerstörten.[84] Während die UOK der ukrainischen Polizei vorwarf, nicht eingegriffen zu haben, behauptete die OKU, dass die Zusammenstöße an der Kirche in Tscherkassy eine geplante Provokation waren, die darauf abzielte, die Ukraine zu diskreditieren und der russischen Propaganda in die Hände zu spielen.[85]
Der von Russland ausgehende Krieg wirkt sich auf das Leben und die Glaubensausübung aller in der Ukraine vertretenen Glaubensgemeinschaften aus. Vor dem Krieg lebten in der Ukraine je nach Zählweise zwischen 45.000 und 140.000 Juden. Nach dem Überfall Russlands flüchteten schätzungsweise 25.000 von ihnen ins Ausland und Tausende andere wurden innerhalb des Landes vertrieben. Etwa 15.000 Juden gingen nach Israel, wo sie später in einen anderen Krieg gerieten.[86]
Während sich zwischen russischen und ukrainischen Juden eine Kluft auftat[87], entwickelten sich innerhalb der jüdischen Gemeinden in der Ukraine und unter jüdischen Flüchtlingen im Ausland neue Formen der Solidarität. Aus Odessa, einem Zentrum jüdischen Lebens an der Schwarzmeerküste, siedelte eine ganze Gemeinde zusammen nach Rumänien um.[88]
Auch das Leben der Muslime hat sich durch den Konflikt stark verändert. Seit Generationen waren kontinuierlich Muslime aus Russland in die Ukraine eingewandert. Dabei handelte es sich unter anderem um Kriegsflüchtlinge aus dem Nordkaukasus und Mitglieder islamistischer Bewegungen wie Hizb ut-Tahrir, die in Russland verboten wurden. Im Laufe der Zeit wuchs das Misstrauen der ukrainischen Behörden gegenüber Muslimen russischer Herkunft. Deshalb wurden Siedlungen und Gebetsstätten der Migranten verstärkt von Sicherheitskräften beobachtet.[89] Seit Beginn des Krieges mit Russland im Jahr 2014 verbesserte sich die Haltung der Regierung gegenüber Muslimen jedoch stetig, da sich fast alle muslimischen Gemeinschaften in der Ukraine eindeutig auf die Seite der Ukraine stellten.[90]
In den Jahren 2023 und 2024 führte Präsident Wolodymyr Selenskyj eine neue Tradition ein, indem er Soldaten muslimischen Glaubens ehrte und zusammen mit Vertretern der Selbstverwaltung der Krimtataren, Medschlis, während des Ramadan an einem abendlichen Fastenbrechen teilnahm.[91]
Perspektiven für die Religionsfreiheit
Seit Erlangung ihrer Unabhängigkeit in den 1990er Jahren fördert die Ukraine die Religionsfreiheit. Präsident Wolodymyr Selenskyj ist jüdischen Glaubens, Verteidigungsminister Rustem Umjerow ist Muslim. Religionswissenschaftler gehen davon aus, dass im Land einhundert verschiedene Glaubensrichtungen frei und ohne staatliche Einmischung praktiziert werden.[92] Doch nach mehr als drei Jahren Krieg wird die Lage der Religionsfreiheit vor allem in den russisch besetzten Gebieten immer schwieriger. Trotz wiederholter Friedensverhandlungen bleibt die weitere Entwicklung ungewiss, und eine realistische Lösung ist noch nicht in Sicht. Die Gläubigen und Glaubensgemeinschaften in den besetzten Gebieten werden vorläufig wohl unter russischer Kontrolle bleiben, zumal die Besatzungsbehörden bestrebt sind, die „neuen Regionen“ an die Russische Föderation anzugliedern.
In der übrigen Ukraine werden die Gläubigen aufgrund der Spannungen zwischen den beiden großen orthodoxen Kirchen auf die Probe gestellt. Ein Gesetz, das nach den Worten von Präsident Wolodymyr Selenskyj die „geistliche Souveränität“ der Ukraine schützen soll,[93] verbietet Glaubensgemeinschaften, die mit der Russisch-Orthodoxen Kirche in Verbindung stehen. Für Gläubige besteht daher ein hohes Risiko, aus religiösen Gründen diskriminiert zu werden. Den ukrainischen Behörden kommt die schwierige Aufgabe zu, zwischen Sicherheitsbedenken und der Achtung der Vielfalt und des Grundrechts auf Religionsfreiheit abzuwägen. Für das Recht auf Religionsfreiheit bestehen weiterhin keine guten Aussichten, wobei die Lage in den einzelnen Regionen des geteilten Landes unterschiedlich ist.
Quellen